Ein Lehrbuch zum anwaltlichen Berufsrecht dürfte ein Novum sein, jedenfalls auf aktuellem Stand. Eine solche Darstellung trägt auch den veränderten Akzenten in der
Juristenausbildung Rechnung, die sich aber nach wie vor maßgeblich am Leitbild des Richters ausrichtet, allen Reformansätzen zum Trotz, auch wenn angesichts der Änderung des
Deutschen Richtergesetzes Besserung in Sicht ist, deren Auswirkung auf die Examina indessen abzuwarten ist. Die Darstellung erlaubt es einen Überblick über das anwaltliche
Berufsrecht zu gewinnen, der sonst schwer zu finden ist. Bedauerlich ist allerdings, daß Internet-Fundstellen, die einen aktuellen Überblick gewähren, kaum erwähnt sind.
Gerade das Internet erlaubt hier sehr intensive Einblicke. Dies ist insbesondere bedauerlich angesichts der interessanten Informationsangebote zahlreicher Anwaltskammern
unter Einschluß der BRAK und des DAV (sowie des RAV), deren Internet-Fundstellen sich allerdings im Linkportal von
jurawelt.com
finden.
Der erste Teil des Buches behandelt die gegenwärtige Bedeutung der Anwaltschaft und die historische Entwicklung angesichts einer Situation, in der geschichtlich überkommene
Traditionen zunehmend unter dem Druck von Marktimperativen an Bedeutung verlieren. Der historische Abriß ist etwas zu kurz, um ein anwaltliches Selbstverständnis prägen zu
können, paßt sich allerdings in eine zeithistorische Tendenz ein, in der Geschichtliches nahezu jede Bedeutung zu verlieren droht. Überzeugender ist die Darstellung der
Rechtsquellen. Stets gelungen sind die beigefügten Übersichten und Schemata. Dies gilt für alle Kapitel.
Nicht unproblematisch ist das Kapitel "Zugang zur Rechtsanwaltschaft". Zwar werden die Zulassungsvoraussetzungen in den maßgeblichen Strukturen dargestellt, doch dürften dem
angehenden Rechtsanwalt hier Informationen fehlen, wie man die Zulassung konkret angeht. Auch das Kapitel über die Fachanwaltschaft ist arg kurz und vermeidet jede Kritik an
der Blockade der Ausweitung der Fachanwaltschaften, die mehr als bedauerlich ist, etwa, was den gewerblichen Rechtsschutz oder das Medienrecht angeht.
Der Leser erfährt aber Interessantes über die "Stellung und die Aufgaben des Rechtsanwalts". Zum Problem der Stellung als "Organ der Rechtspflege" findet sich nichts
Überraschendes und insbesondere die vielfältige rechtspolitische Kritik an dieser Institution findet keinerlei Widerhall. Interessanter, aber auch sehr knapp gehalten, sind
indessen die Ausführungen zum "Anwaltsmonopol" Rechtsberatung. Die Autoren halten das Rechtsberatungsgesetz treffend für ein Verbraucherschutzgesetz, da ein
Konkurrentenschutz heute nicht mehr wegen Art. 12 I GG vertreten werden kann und weisen in der dieser Hinsicht treffend auf die "Masterpatent-Entscheidung" des BVerfG
hin.
Ausführlicher werden die maßgeblichen Pflichten des Rechtsanwaltes behandelt, von denen die Verschwiegenheitspflicht hervorzuheben ist. §§ 43, 43 a BRAO werden gut
erläutert. Hinsichtlich der Frage, daß der Rechtsanwalt von Zeugnisverweigerungsrechten sogar Gebrauch machen muß, um seine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten
zu wahren, hätte es sich empfohlen, die maßgebliche Rechtsprechung des BGH zu zitieren. Gerade in Strafverfahren erweist sich dies mitunter als durchaus problematisch.
Interessant sind auch die Ausführungen zum Umgang mit Fremdgeldern, da gerade dem Anfänger hier schwerwiegende Fehler geschehen können. Sehr überzeugend ist der
gesellschaftsrechtliche Teil des Buches, der mit einer historischen Entwicklung der Zusammenarbeit in Anwaltsgesellschaften einsetzt. Der Begriff der "Sozietät" erfährt eine
zwar sehr lesenswerte Problematisierung, die aber letztlich auch daran festhalten muß, daß dieser Begriff Kapitalgesellschaften ausschließt. Selbstredend wird das Thema hier
nicht erschöpfend behandelt. Interessant sind aber insbesondere die Darlegungen zur internen Organisation, hier besonders zu den unterschiedlichen Managementstrukturen.
Trotz der weitaus geringeren Praxisrelevanz werden Anwalts-GmbH und Anwalts-AG mit ihren berufsrechtlichen Besonderheiten doch recht eingehend vorgestellt. Vertieft werden
könnten Fragen der Zulässigkeit einer anwaltlichen "Sachfirma", also einer Sachbezeichnung als Name einer Kanzlei, die bereits vereinzelt zu finden sind.
Das Mandatsverhältnis prägt rechtlich das Verhältnis zum Mandanten. Hier wird richtigerweise auch der Aspekt der Mandatsführung eingehend gewürdigt. Mit dem Kapitel über das
anwaltliche Berufshaftungsrecht sollte sich jeder Interessierte eingehend befassen, da es jeden treffen kann und man dies soweit wie möglich zu verhindern suchen sollte. Das
Kapitel greift indessen zu kurz und schildert nur Elementarstrukturen der Haftung, denen gegenüber die Möglichkeiten einer Haftungsbegrenzung nicht überschätzt werden
sollten, die ausführlicher dargelegt werden. Der Abschnitt über die Haftpflichtversicherung greift bei weitem zu kurz und informiert weder über die versicherungsrechtlichen
Folgen eines Haftungsfalles noch über die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen der Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch und gerade für Fragen der Beendigung des
Versicherungsschutzes und der Selbstbindung der Versicherungsunternehmen, wenn ein Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung verweigert wird, da der
Gesetzgeber hierzu keine Regelungen getroffen hat.
Das System der BRAGO wird in Grundzügen dargelegt. Interessant ist das Kapitel über die anwaltliche Werbung, das aber auch nur elementare Strukturen aufzeigt, ohne die
Kasuistik dogmatisch aufzuarbeiten. Ebenso in Grundstrukturen dargelegt werden die Organisation der Anwaltschaft, die Anwaltsgerichtsbarkeit und Fragen der
grenzüberschreitenden anwaltlichen Tätigkeit.
Das Buch bietet eine konzentrierte, erste Information über das anwaltliche Berufsrecht. Es ist aber nicht etwa ein Kurzhandbuch, das auch Praktikern Hilfestellungen in
Zweifelsfragen geben könnte.