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Artikel 5346
Martin Bahr

Anwaltskostenrecht: Leicht gemacht für jeden rechtsberatenden Praktiker

Eine Rezension zu:

Dieter Kronenbitter / Peter Kotz (Hrsg.)

Anwaltskostenrecht

Effiziente Problemlösungen und Abrechnungsbeispiel im anwaltlichen Vergütungsrecht

Verlag Recht und Praxis, Kissing 2002,
3 Bände, ca. 2.900 Seiten, 142,- €
43. EL, Stand: April 2002

http://www.vrp.de


Kaum ein Rechtsgebiet wird von der Rechtsanwaltschaft so zwiespältig beurteilt wie das Anwaltskostenrecht. Einerseits wichtigstes Rechtsgebiet für die Finanzierung eines Rechtsanwalts, andererseits von der Mehrheit als notwendiges Übel betrachtet, mit dem man sich nur ungern tiefergehender auseinandersetzt.

Wie komplex die Materie des anwaltlichen Kostenrechts ist, zeigt schon alleine der quantitative Umfang von 3 Ordnern. Dass es hier so an mancher Stelle der gesetzlichen Regelung quietscht und knarrt, zeigt dieses Werk außerordentlich gut.

Gerade der anwaltliche Berufsanfänger erhält am Anfang seiner Karriere einen schieren Schlag, wenn er sich das Kostenrecht notgedrungen ein wenig näher anschaut. Band 1 widmet sich daher verständlicherweise zunächst ausführlich den allgemeinen Grundlagen und führt ein in das allgemeine Gebührenrecht. Die Erläuterungen beginnen mit der Darstellung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs, klären den Anwendungsbereich der BRAGO und präsentieren die Grundzüge der Gebührenberechnung. Schon an dieser Stelle werden so wichtige Punkte wie Personenmehrheiten, Abgeltungsbereich der Gebühren und Auslagen, Abtretung, Aufrechung, Zurückbehaltung und die immer wichtiger werdende Gebührenvereinbarung angesprochen. Im Kapitel "allgemeine Gebühren" finden sich Ausführungen zum Rat bzw. Auskunft (Erstberatung), dem Gutachten, der Hebegebühr und der Vergleichsgebühr. Der größte Bereich von Band 1 umfasst die Tätigkeit in allgemeinen Zivilsachen. Hier wird über die außergerichtliche Tätigkeit, die Tätigkeit im Mahn- und Erkenntnisverfahren und in der Zwangsvollstreckung wirklich umfassend berichtet. Sowohl die durchdachte thematische Gliederung als auch das glänzende Stichwort-Register ermöglichen dem Praktiker innerhalb kürzester Zeit, zu seinem gesuchten Spezialproblem vorzustoßen.

Band 2 widmet sich überwiegend spezialisierten Tätigkeitsbereichen des Anwalts. So werden hier Verkehrsunfallsachen, Familiensachen, Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Verfahren in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Verfahren vor den Verfassungsgerichten und dem EuGH und bei Tätigkeiten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Aufgebotsverfahren erläutert. Schon alleine diese bloße Aufzählung zeigt, welche Bandbreite Kronenbitter / Kotz abdeckt. Gerade im Bereich des praxisrelevanten Bereichs des Straßenverkehrsrechts ist dieses Werk ein gelungenes Hilfsmittel. Neben den z.T. nahezu unüberschaubaren Regulierungsprinzipien bei Personen- und Sachschäden, bietet der Band zahlreiche Textbausteine für die unterschiedlichsten Konstellationen an. Hier wird so mancher Praktiker dankbar sein, kann er doch so den anderweitig dringend benötigten Gehirnschmalz einsparen.

Hoch erfreulich ist auch das Streitwert-Schlagwortverzeichnis im Arbeitsrecht. Hier werden die wichtigsten Möglichkeiten (von A wie Abmahnung bis Z wie Zustimmungsverfahren) mit Rechtsprechungsnachweisen aufgelistet.

Hervorzuheben ist an dieser Stelle auch, das der Kronenbitter / Kotz die zwar nicht alltäglichen, aber dennoch möglicherweise vorkommenden Rechtstreitigkeiten vor den Verfassungsgerichten und vor dem EuGH berücksichtigt.

Band 3 beginnt mit Streitwert-Leitsätzen zu bestimmten Konstellationen im Mietrecht. Das nächste Kapitel setzt sich mit weiteren möglichen Tätigkeiten des Anwalts auseinander: Die Tätigkeit in ehren- und berufsgerichtlichen Verfahren, in schiedsrichterlichen Verfahren, in Güteverfahren und Patentsachen. Der Kronenbitter / Kotz ist daher auch für die eher exotischeren Rechtsgebiete ein solides Werk, das nur empfohlen werden kann. Da die Verfasser eine erschöpfende Abhandlung anstreben (was ihnen auch gelingt) ist wenig verwunderlich, dass sich in Kapitel 13 die Tätigkeiten anschließen, die nicht von der BRAGO erfasst werden (Verwaltung fremder Interessen, Insolvenzwesen, Beratung fremder Vermögensinteressen u.a.) und in Kapitel 14 die Beratungshilfe und in Kapitel 15 die Prozesskostenhilfe erörtert werden. Sozialrechtliche Angelegenheiten und Verfahren in Steuer-, Zoll- und Abgabensachen werden ebenso berücksichtigt.

Den überaus gelungenen Eindruck vervollständigt die besondere Aktualität der 23. Ergänzungslieferung (April 2002). Auch legen die Autoren immer wieder viel Wert darauf, nicht bloß deskriptiv tätig zu werden, sondern auch Tipps und Hilfestellungen zu geben und so den oftmals schwierigen beruflichen Anwaltstag erheblich zu erleichtern.

Gesamteindruck:
Ein überaus gelungenes Werk, das durch seine praxisnahe Darstellung hervorsticht. Die Bandbreite ist außerordentlich. Dank der guten thematischen Gliederung wird der Praktiker innerhalb kürzester Zeit an die benötigten Informationen gelangen. Zugleich ist es aufgrund der breiten, einführenden Erläuterungen (insbesondere in Band 1) auch als Einstiegswerk bzw. als Vertiefung für all diejenigen geeignet, die sich bisher weniger mit dieser Materie beschäftigt haben. Daher insgesamt ein überaus empfehlenswertes Produkt, das sein Geld mehr als wert ist.
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