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Artikel 4141
Christoph Menzel

Einblick in die Tätigkeit des ehrenamtlichen Richters

Eine Rezension zu:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Die ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten für Arbeitssachen


Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, bearbeitet von Dr. Rainer Peterek, 69 S., 29,90 DM
ISBN 3-7910-1924-4

http://www.schaeffer-poeschel.de


Das Heft "Die ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten für Arbeitssachen", herausgegeben von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und bearbeitet von Rainer Peterek, ist in sechster Auflage im Schäffer-Poeschel-Verlag in der Ausstattung der Reihe "Wichtige Hinweise für den Praktiker im Betrieb" erschienen. Es richtet sich nach der Intention des Verfassers an den ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten für Arbeitssachen.

Der Praktiker soll als ehrenamtlicher Richter "seinen Sachverstand aus der betrieblichen Praxis und ihre Erfahrung in die Rechtsfindung bei den Arbeitsgerichten einbringen". Das kann der Praktiker nur dann erfolgreich tun, wenn er kurz, prägnant und übersichtlich über das ihm persönlich regelmäßig neue arbeitsgerichtliche Verfahren informiert wird. Dieses nicht zuletzt deshalb, weil der Praktiker mit seiner Zeit wirtschaften muss und sich deshalb neben seiner zeitlichen Inanspruchnahme durch des Verfahren selbst, kaum noch einer fordernden Lektüre widmen kann. Das Büchlein kommt nach seinem schmalem Umfang von 71 Seiten diesem Bedürfnis entgegen.

Die Gliederung des Werkes erscheint zunächst sehr sinnvoll, im Hinblick auf eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung des rechtlichen Grundlagenwissens für den ehrenamtlichen Richter. Ein erster Teil behandelt die Arbeitsgerichtsbarkeit, ihre Aufgaben, Rechtsgrundlagen, ihren Aufbau und ihre Zusammensetzung. In einem zweiten Teil wird ausführlicher auf die Rechtsstellung des ehrenamtlichen Richters eingegangen. So finden sich Informationen zur Berufung der ehrenamtlichen Richter, zur Ablehnung und Niederlegung des Amtes. Die Heranziehung wird ebenso erläutert wie die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richter. Das Kapitel endet mit Ausführungen zum Ausschluss, zur Ablehnung und Amtsenthebung der ehrenamtlichen Richter.

Der dritte Teil gibt einen kurzen Abriss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.

In einem vierten Teil oder Anhang finden sich verschiedene Materialien mit unterschiedlichem Nutzwert für den ehrenamtlichen Richter. Der Bericht einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgerichtsreferenten der Länder dürfte wohl eher von geringem Interesse für den ehrenamtlichen Richter sein. Interessanter ist schon das ebenfalls abgedruckte Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter vom 24.06.1994. Doch stellt sich die Frage, warum dieses hier abgedruckt ist, da es sich in den einschlägigen Sammlungen findet und überdies bereits im zweiten Teil der Broschüre die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter erläutert ist.

Verbesserungswürdig scheint auf den ersten Blick der Umstand, dass sich in dem ganzen Büchlein nicht eine einzige Übersicht, Grafik oder Tabelle findet. Gerade der Aufbau und die Besetzung der Arbeitsgerichte, aber auch der Gang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ließe sich so sehr schön und für den Leser (der nach der intendierten Zielgruppe juristischer Laie sein dürfte) effektiv darstellen. Gegenwärtig bietet sich das Werk in einer eher benutzerunfreundlichen Typographie als "Bleiwüste" dar, was den Leser ermüdet und die Aufnahme der wesentlichen Inhalte erschwert.

Zur besseren Lesbarkeit wäre es von Vorteil gewesen, die zahlreich gegebenen Entscheidungszitate in einen Fußnotenapparat zu legen, sofern diese überhaupt notwendig sind. Der Praktiker, der zum ehrenamtlichen Richter beim Arbeitsgericht berufen wird, erwartet, dass die wesentlichen Fakten für ihn so aufbereitet werden, dass er sie als juristischer Laie unmittelbar versteht. Zum Nachschlagen von BAG-Urteilen hat er in der Regel weder Zeit noch Musse. Die durch eine Entscheidung belegten Aussagen erscheinen zum Teil sehr speziell. So zum Beispiel der Hinweis darauf, dass das "willkürliche Übergehen eines Listennächsten" bei der Heranziehung des ehrenamtlichen Richters einen absoluten Revisionsgrund darstellt (S. 19). Bei solchen Ausführungen stellt sich die Frage nach der Praxisrelevanz im Rahmen einer bewusst knappen Darstellung. Andererseits stellt sich häufiger die Frage, warum Tatsachen, die sich bereits aus dem Gesetz ergeben, durch ein BAG-Urteil belegt werden müssen, wie etwa der Umstand, dass im Arbeitsgerichtsverfahren die Einstellung der Vollstreckung nicht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden kann (vgl. S. 46). Alle Entscheidungszitate erfolgen unter Angabe von zahlreichen Abkürzungen. Das Heft enthält bedauerlicherweise kein Abkürzungsverzeichnis!

Weiterhin sind die rechtshistorischen Hinweise auf Gesetzes- und sonstige Entwicklungen in ihrem praktischen Nutzwert zweifelhaft. Welchen ehrenamtlichen Richter interessieren Aussagen wie folgende: "Verwaltung und Dienstaufsicht über die Arbeitsgerichtsbarkeit ressortierten früher (!) bei der Obersten Arbeitsbehörde des Landes, also dem Arbeitsminister." Auch Hinweise darauf, dass im "Anschluss an einen Bericht der Bundesregierung Anfang 1982 zur besseren Information der ehrenamtlichen Richter bei der Arbeitsgerichtsbarkeit eingesetzte Arbeitsgruppe... entsprechende Vorschläge... entwickelt" hat, dürften eher von peripherem Interesse sein.

Leider erschöpft sich die Darstellung in vielen Fällen nur in einer Paraphrasierung des Gesetzestextes. Sinnvoll erschiene es, hätte der Verfasser ergänzend zu seiner Darstellung, im Sinne eines "FAQ"-Kataloges einige Fragen, die den juristischen Laien beim Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigen müssen, aufgelistet. Etwa zum Verlauf des Verhandlungstermins, einer neuen aufregenden Situation für den ehrenamtlichen Richter, über die er keinen Aufschluss erhält. Leider vermisst der Rezensent auch ein kleines Verzeichnis ausgewählter weiterführender Literatur, welches dem ehrenamtlichen Richter weiterhelfen könnte, wenn einmal eine Frage aufträte, die mit einer Einführungsbroschüre allein nicht zu beantworten ist.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass diese Broschüre nach wie vor dem ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit ans Herz zu legen ist. Denn die Literatur zu diesem Thema ist dünn gesät und es ist wichtig, dass sich der ehrenamtliche Richter vor der Wahrnehmung seiner verantwortungsvollen Tätigkeit, die zu ihrer Ausübung wichtigen Kenntnisse verschafft.
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