Jurawelt

"AnwaltKommentar RVG" von Norbert Schneider / Hans-Joachim Wolf (Hrsg.)
RA Pascal Croset
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin
24.01.2012

Ein zuverlässiger Kollege

Eine Rezension zu:

Norbert Schneider / Hans-Joachim Wolf (Hrsg.)

AnwaltKommentar RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

6. Auflage

Deutscher AnwaltVerlag, Bonn 2012, 2.792 Seiten, 139,- €
ISBN 978-3-8240-1137-7

http://www.anwaltverlag.de



Mit den Kosten der eigenen Tätigkeit tun sich Anwälte traditionell schwer: Kämpft man doch lieber ums Recht als um schnöde Gebühren. Seit jedoch die Rechtsschutzversicherer die Einführung des RVG zum Anlass genommen haben, in zuvor unbekannter Weise mit Anwälten über die Angemessenheit ihrer Vergütung zu streiten, ist die leistungsgerechte Vergütung der eigenen Tätigkeit für viele Anwälte eine Frage der Existenzsicherung geworden. Das systematische kürzen von Gebührenrechnungen ist seitens der meisten Assekuranzen an der Tagesordnung. Aber auch innerhalb der Anwaltschaft wird der Ton schärfer und es wird im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens deutlich mehr über den Anfall einzelner Gebühren gestritten als früher. In dieser schwierigen Konfliktlage braucht der Anwalt einen Kommentar, der ihm mit Erfahrung und Überblick zur Seite steht und hilft, auch die schwierigen Klippen des RVG zu meistern.

Die Autoren dieses Praxiskommentars haben sich streng an den Bedürfnissen der anwaltlichen Praxis orientiert. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass auf Literaturstreitigkeiten weitestgehend nicht eingegangen wird. Umso ausführlicher werden hingehen die vielfältigen Instanz-Urteile dargestellt und ausgewertet. Das Werk besticht weiterhin durch die bereits aus den Vorauflagen bekannte verständliche, klare Sprache seiner Autoren. Als ausgesprochen wertvoll für den Praktiker erweisen sich wie immer die zahlreichen Hinweise zur Erstattungsfähigkeit von Gebühren sowie insbesondere zur Erstattungspflichtigkeit der Rechtschutzversicherer. Letztere glänzten in der Vergangenheit häufig durch einseitige Kürzung von Gebühren unter Berufung auf teilweise abwegige Rechtsmeinungen. Der AnwaltKommentar macht seinem Namen alle Ehre und stellt die einzelnen Gebührentatbestände, insbesondere aus dem Blickwinkel des Rechtsanwaltes dar. Dabei wahren die Autoren jedoch stets die notwendige Objektivität und begründen die vertretenen Rechtsansichten ausführlich.

Besonders ausführlich berücksichtigt die Neuauflage entscheidende Neuerungen des Vergütungsrechts im Zuge des FGG-ReformG und des § 15a RVG. Besonders gelungen sind die ausführlichen Erläuterungen zum gesetzgeberisch kompliziert ausgestalteten Erfolgshonorar. Ob die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr zugelassene Vereinbarung eines Erfolgshonorars sich auf die anwaltliche Praxis tatsächlich positiv auswirkt, mag dahingestellt bleiben. Letztlich ist es jedem Kollegen selbst überlassen, zu entscheiden, ob und ggf. in welche Konstellation er solche Vereinbarungen treffen möchte. Indes sollte in jedem Fall die entsprechenden Voraussetzungen und Modalitäten genau beachtet werden, um einer Rüge durch die Kammer zu entgehen. Gleiches gilt für die Formvorschriften der „einfachen Vergütungsvereinbarung“, welche sich nunmehr gleich über vier Paragraphen (§§ 3a bis 4b RVG n. F.) erstreckt.

Hilfreich sind auch die vielen praktischen Berechnungsbeispiele, welche die mannigfaltigen Tücken der einzelnen Abrechnungstatstände im Detail darstellen. Hierbei haben die Autoren den Schwerpunkt auf die besonders häufig bearbeiteten Mandate, insbesondere das Familien- und Arbeitsrecht sowie das Recht der Ordnungswidrigkeiten, gelegt. Auch die beigefügten Checklisten und Musterrechnungen bieten dem Anwalt eine unschätzbare Hilfe bei der korrekten Erstellung seiner Liquidationen.

Im Anhang befinden sich hilfreiche Gebührentabellen sowie das „Abkommen über die Vergütung für Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafakten für Versicherungsgesellschaften“, welches zwischen DAV und HUK abgeschlossen wurde.

Gesamteindruck:
Der AnwaltKommentar RVG ist der unverzichtbare „Kollege“ in allen Fragen des Vergütungsrechts. Seine präzisen, ausführlichen Erläuterungen sind stets eine kompetente Hilfe. Auch in der 6. Auflage kann er auf der ganzen Linie überzeugen.
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