RA Cornelius Thora
11.03.2010
Ratgeber für Ärzte
Eine Rezension zu:
Karl-Otto Bergmann / Carolin Wever
Die Arzthaftung
Ein Leitfaden für Ärzte und Juristen
3. Auflage
Springer, Heidelberg 2009, 259 Seiten, 39,95 €
ISBN 3-642-01452-6
http://www.springer.de
Die Besonderheiten des Arzthaftungsrechts – beispielsweise die faktische Amtsermittlung einerseits (vgl. BGH VersR 1981, 752) oder entgegen § 280 BGB die Beweislast
des Anspruchstellers für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Arztes andererseits (vgl. BGH VersR 2003, 1256) – sind in der Regel nicht Gegenstand der universitären
Juristenausbildung und erfordern in der Praxis daher eine entsprechende Einarbeitung, für die es eine Fülle geeigneter Literatur gibt.
Ob – so der Untertitel des hier vorzustellenden Werkes – ein "Leitfaden für Ärzte und Juristen" sich hierzu eignet, wird der skeptische Jurist vielleicht
bezweifeln: zu Unrecht jedoch, wie die Lektüre des Buches zeigt. Offensichtlich ist ein an beide Berufsgruppen gerichtetes Werk durchaus in der Lage, gleichermaßen fundiert
wie verständlich zu sein, was der Rezensent freilich als Jurist beurteilt.
In zehn Kapiteln, aber auf nur 250 Seiten, breiten die Autoren im wesentlichen den gesamten Bereich des Arzthaftungsrechts aus. Den Hauptteil bilden die Grundlagen der
zivilrechtlichen Haftung (Fehlermaßstab, Beweislast, Aufklärungsfragen, arbeitsteilige ärztliche Tätigkeit, Dokumentation), behandelt werden – wenn naturgemäß auch nur
kurz – daneben versicherungsrechtliche Fragen und solche des Qualitätsmanagements und schließlich Aspekte der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Arztes. Eine
Eigentümlichkeit sind die medizinischen Schwerpunkt der einzelnen Kapitel, die dem Juristen freilich allenfalls die Illusion eines medizinischen Grundverständnisses
verschaffen.
Die Darstellung des Thematik orientiert sich stark an Rechtsprechungsbeispielen, was zunächst etwas lehrskriptartig anmutet, letztlich aber nicht stört. Es liegt in der
Natur eines solchen "Leitfadens", daß die Vertiefung bestimmter Fragen nicht möglich ist; eine Kritik rechtfertigt dies aber nicht, zumal die Breite der Darstellung der
zivilrechtlichen Haftung beachtlich ist, ohne banal zu sein. Versicherungs- und strafrechtliche Fragen werden dem gegenüber wohl eher der Abrundung wegen und somit nur
exemplarisch dargestellt.
Gesamteindruck:
Angesichts des Verhältnisses von Umfang und Darstellungsbreite eine Empfehlung für jeden Praktiker, der sich in die Grundzüge der (zivilrechtlichen) Arzthaftung einarbeiten
möchte.
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