Klassiker zum Medizinrecht
Eine Rezension zu:
Erwin Deutsch / Andreas Spickhoff
Medizinrecht
Arztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Transfusionsrecht
6. Auflage
Springer, Heidelberg/Berlin 2008, 1.033 Seiten, 109,95 €
ISBN 978-3-540-72467-4
http://www.springer.de
Das von
Erwin Deutsch begründete und seit der Vorauflage gemeinsam mit
Andreas Spickhoff verfasste Werk war das erste bedeutende Lehrbuch, in dem mehrere
Bereiche des Medizinrechts in systematischer Weise dargestellt wurden. Im Gleichschritt mit der Entwicklung des Rechtsgebiets ist der Umfang des Werkes stetig angewachsen
– dies gilt auch für die Neuauflage, die um 179 Seiten stärker ausfällt –, neue Kapitel wurden aufgenommen, die vorhandenen erweitert.
Seit der dritten Auflage trägt es prägnant den Titel „Medizinrecht“ und damit der Entwicklung der Thematik Rechnung. Die „Verrechtlichung der
Medizin“ hat in nahezu allen Bereichen medizinischer Tätigkeit Einzug gehalten und das Rechtsgebiet zu einer umfassenden Querschnittsmaterie werden lassen. Das
„öffentliche Medizinrecht“ gewinnt immer mehr an Gewicht, Fragen der Vertragsgestaltung – ob im Arbeits-, Gesellschafts- oder Krankenhausrecht –
nehmen breiteren Raum ein. In der Rechtspraxis hat dies – ungeachtet der Einführung einer Fachanwaltschaft für Medizinrecht – zu einer weitreichenden
Spezialisierung geführt. Selbst der größte Teil der Fachanwälte betätigt sich nicht auf sämtlichen Feldern des Medizinrechts gleichermaßen. Dem folgt auch das renommierte
Autorenduo, indem es sich auf die im Untertitel genannten Gesichtspunkte konzentriert und so „vier wesentliche Aspekte des Medizinrechts“ – so das Vorwort
der Verfasser – auf höchstem Niveau aufbereitet.
Und damit kehren die Autoren die in manchen Rezensionen zu den Vorauflagen insbesondere mit Blick auf das Vertragsarztrecht erhobene Kritik der Außerachtlassung zentraler
Fragen des Medizinrechts in einen maßgeblichen Vorteil: Sie erörtern essentielle Bereiche des Medizinrechts in systematischer Weise mit bewundernswerter dogmatischer
Klarheit, Tiefgang, Gedanken- und Kenntnisreichtum und einem wissenschaftlichen Anspruch, dem die in jüngerer Vergangenheit mit Blick auf die neue Fachanwaltschaft
erschienenen Praxishandbücher – nicht zuletzt aufgrund ihrer abschnittsbezogenen Darstellung durch eine Vielzahl von Autoren – in dieser Form nicht Rechnung
tragen (können). Nicht ohne Grund gehört das Werk aufgrund dieser Vorzüge zu den meistzitierten.
Dies wird sich auch nach der Neuauflage nicht ändern. Für diese wurde das Werk, hinsichtlich dessen Konzeption und Inhalt auf die Besprechung der
Vorauflage verwiesen werden kann, erneut grundlegend überarbeitet. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechtsprechung
und Schrifttum wurden penibel eingearbeitet, zahlreiche Passagen ergänzt und erweitert. Der Zuwachs im Umfang entfällt im Wesentlichen auf die Darstellung des Arztrechts, wo
u.a. die Ausführungen zum Arztvertrags- und Arzthaftungsprozessrecht, zur Gewebe- und Organtransplantation, der biomedizinischen Forschung sowie zu rechtlichen Fragen
der Ethik-Kommissionen teilweise erheblich erweitert und ein neues Kapitel zur nachträglichen Kontrolle der Forschung durch Ombudsgremien aufgenommen wurden.
Die „Highlights“ des Buches bleiben weiterhin die Ausführungen zu den Grundlagen ärztlicher Tätigkeit, den vertraglichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient
bzw. Ärzten untereinander sowie zum Arzthaftungs- und Arzneimittelrecht. Präzise und ausgewogen informieren die Autoren über die bestehende Rechtslage, kommentieren diese
sachverständig und instruktiv, zeigen Tendenzen auf und geben Ausblicke auf die weitere Entwicklung. Eine besondere Bereicherung sind die zahlreichen in Kurzform
wiedergegebenen ausländischen Entscheidungen sowie die – in der Neuauflage erweiterte – Wiedergabe wichtiger Texte im Anhang.
Gesamteindruck:
Insgesamt ist und bleibt das Werk von
Deutsch/Spickhoff eines der unverzichtbaren Standardwerke zum Medizinrecht, das sich sowohl bei praktischer als auch
wissenschaftlicher Arbeit immer wieder als erstaunliche Fundgrube erweist. Mag es in letzter Zeit verstärkt Konkurrenz durch Praxishandbücher erfahren haben, nimmt es
aufgrund seiner Informationsdichte und der hintergründigen, von vertieftem Verständnis für die Rechtsfragen der Medizin gekennzeichneten Darstellung nach wie vor eine
Sonderstellung ein.