Ralf Hansen
Hilfestellungen beim Start in den Anwaltsberuf
Eine Rezension zu:
Deutscher Anwaltverein und Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Deutschen Anwalt Verein (Hrsg.)
R A T G E B E R
für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
8. Auflage, Berlin, 2000, 764 S.
Schutzgebühr: DM 10,-
zu beziehen über:
Das Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
http://www.forum.anwaltverein.de
http://www.anwaltverein.de
http://www.marktplatz-recht.de
Die meisten ehemaligen Referendarinnen und Referendare werden heute Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt. Sie müssen sich vorbereiten auf den Berufsstart als Anwältin oder
Anwalt, bereits im Referendariat, das auf ein Leitbild ausgerichtet ist - immer noch -, das die anwaltliche Tätigkeit nicht gerade kennzeichnet, weil sie fast völlig anders
ist: den des Richters und der Tätigkeit in der Verwaltung. Der Markt ist entgegen vieler Unkenrufe noch keineswegs gesättigt, wie einige Analysen des DAV zeigen (s. Streck,
Beruf Anwalt Anwältin, 2001, Anhang). Nicht zuletzt angesichts der steigenden Komplexität des Rechtssystems, die immer weiteren Beratungsbedarf freisetzt und neue
Konfliktzonen schafft. Eine kompakte Information über den Berufsstart ist indessen kaum zu finden. Ihn versucht dieses voluminöse und nur durch Sponsoring zu einem
"Spottpreis" vertriebene Werk zu vermitteln. Natürlich wird dabei für die Sponsoren - die Allianz Versicherungsgruppe, die deutsche Krankenversicherung und die Hans Soldan
Stiftung - ein wenig geworben. Dies ist ebenso legitim, wie der Versuch des Deutschen Anwaltvereins und seines Forums für Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein wenig
Public Relations in eigener Sache, nicht zuletzt mit dem Ziel der Mitgliederakquisition, zu betreiben. Beitrittskarte und dergleichen innenliegend. Warum nicht? Wer sich mit
dem Leistungsprogramm des Deutschen Anwaltsvereins ein wenig näher auseinandersetzt, wird indessen als Anwältin, als Anwalt zum Beitritt wenigstens halb entschlossen sein.
Daß diese Berufsorganisation sich für die Interessen ihrer Mitglieder engagiert einsetzt, sollte sich indessen bereits herumgesprochen haben, nicht zuletzt in Zeiten einer
Zivilprozeßrechtsreform, die manche Rechtsanwälte der jüngeren Generation jung ergrauen lassen dürfte.
Der umfassende Ratgeber ist in sechs Teile untergliedert, deren erster (als Vorspann) eher der Public Relations des DAV dient. So berichtet Mattik in seinem Beitrag über
Geschichte, Struktur und Aufgabenwahrnehmung des DAV, der immerhin von den Nationalsozialisten als "auflösungswürdig" angesehen wurde, was für die Zivilcourage seiner
damaligen Mitglieder spricht. Der Vortrag von Streck, "Anwalt - Verlegenheitslösung oder Planung" enthält den Kern des Textes seines neuen Buches "Beruf Anwalt Anwältin". Er
leitet den ersten Teil ein, der mit "Die Anwältin - der Anwalt" übertitelt ist und einen ersten Überblick über das anwaltliche Berufsbild gibt, soweit sich von einem
einheitlichen Berufsbild überhaupt noch sprechen läßt. Streck hält nicht viel vom Referendariat in seiner heutigen Form, dessen Justizlastigkeit hinlänglich bekannt ist.
Auch auf die Anwaltsstage, die während der schriftlichen Prüfung stattfindet, schimpft er, denn die Referendare haben dann meist anders im Kopf als dort präsent zu sein,
kurz vor dem schriftlichen Examen. Insbesondere versucht er, nebst vielen nützlichen Ratschlägen, den AnwältInnen in spe die Angst vor der Selbständigkeit zu nehmen.
Kirchberg, RA beim BGH, untersucht das "Verhältnis von Anwaltschaft und Verfassungsrecht". In seinem Beitrag entfaltet er anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben die
rechtlichen Prinzipien der Freiheit der Advokatur. Sein Beitrag bietet eine knappen, aber hochinteressanten Überblick über die berufsrechtliche Judikatur, auch zu Fragen der
Grenzen der Werbung durch RAe. Busse wirft interessante Aspekte der Fragen um die anwaltliche Berufsethik auf. Er reflektiert insbesondere die Notwendigkeit das Ansehen des
"Berufsstandes" zu wahren, im Hinblick auf das Grundvertrauen des Rechtsberatung Suchenden im Verhältnis der Erforderlichkeit persönlicher Unabhängigkeit. Der Beitrag von
Koch gibt einen profunden Überblick über das anwaltliche Berufsrecht, zeigt aber gleichzeitig auch, wie breit gestreut anwaltliche Tätigkeiten heute sind. Kilger
thematisiert in einem überaus anregenden Beitrag das Thema "Generalist oder Spezialist", macht dabei aber klar, daß diese Frage im Prinzip falsch gestellt wird, da es sich
eher um Professionalisierung in Marktsegmenten handelt. Er unterstreicht, daß der Allgemeinanwalt keineswegs schon "tot" ist, sich aber dessen Aufgaben gewandelt haben, auch
im Sinne einer Spezialisierung auf das "Allgemeine", vergleichbar dem "Facharzt für Allgemeinmedizin". Spezialisierung ist indessen das Gebot der Stunde und Kilger hat ja
recht: "Die Suche nach der Spezialisierung ist eine Suche nach sich selbst". In der von ihm gewohnten Brillanz informiert Kleine-Cosack über den RA als "Zweitberuf", dessen
Ergreifen indessen nicht schrankenlos möglich ist. Insbesondere diese Schranken werden eingehend behandelt. Hamacher behandelt das von Kleine-Cosack bereits angeschnittene
Thema "Syndicusanwalt" ausführlich. Berufsnotwendig ist die Lektüre des Beitrags von Brieske über die Berufshaftpflichtversicherung, ohne deren Abschluß eine Berufsausübung
nicht möglich ist. Aus berufener Feder stammt der Beitrag über "Anwaltspflichten und Haftung" in dessen Rahmen Borgmann die Grundstrukturen der Berufshaftung entfaltet, die
in der Judikatur - bei weit überspannten Anforderungen - immer weitere Kreise zieht. Kilger wiederum unterrichtet über Aufgaben, Struktur und Funktionsweise von
Rechtsanwaltsversorgungswerken, zu denen der Beitritt in den meisten Bundesländern inzwischen zwingend ist. Die Adressen dieser Instititutionen sind sämtlich aufgelistet.
Interessant zu lesen sind auch die Ausführungen von Schmitz-Krummacher zu den wichtigsten Versicherungen für den Rechtsanwalt, der u.a. mit der Legende aufräumt, man käme
als angestellter Anwalt in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr herein, wenn man erst einmal in eine private Krankenversicherung gewechselt ist, deren Vorteile
indessen auf der Hand liegen, sofern nicht individuelle Gründe dagegen sprechen.
Teil B widmet sich dem Thema "Die eigene Kanzlei" und ist entsprechend betriebswirtschaftlich ausgerichtet. So behandelt der unbedingt lesenswerte Beitrag von Hommerich das
Thema "Gründungsplanung", dessen Lektüre vor aller Blindäugigkeit warnen dürfte. Gleich anschließend behandelt der Beitrag von Werner das interessante Thema "Businessplan",
der bei jeder Kanzleigründung obligat sein sollte, und sei es zur Selbstreflexion der eigenen Zielprogrammierung, über die man sich klar sein muß, wenn man "gründet". Sehr
nützlich ist der von Vorbrugg entwickelte Mustervertrag für eine kleinere Sozietät auf der Basis der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, nicht etwa der schwerer zu
handhabenden Partnerschaft. Erfreulicherweise findet sich auch gleich ein Formular für eine überörtliche Sozietät. Eich beschäftigt sich mit dem Kauf einer Anwaltspraxis
(und den dabei typischerweise auftretenden Schwierigkeiten), während Eichler sich in einer unbedingt lesenswerten Arbeit mit der Technik für das Büro auseinandersetzt und
hochinteressante Aspekte zutage fördert, deren Ignoranz hohe Folgekosten verursachen kann. Die organisatorische Seite ist derart wesentlich, daß hierauf sicher einige Mühe
verwendet werden muß, wie auch der Beitrag von Flore zum nicht zu vernachlässigenden Thema "Buchführung und Steuern" zeigt, dem ein interessanter Beitrag von Treysse zum
Thema "Kanzleimanagement" folgt. Beckmann erörtert Fragen des Personalmanagements. Wesentlich kürzer sind die Ausführungen über den Bereich "Die fremde Kanzlei", also über
die Möglichkeiten der Tätigkeit als angestellter Anwalt. Trimborn von Landenberg stellt Grundzüge rationaler Bewerbungstechnik vor, über die er auch ein lesenswertes Buch
geschrieben hat. Grundstein behandelt die arbeitsrechtlichen Fragen der Anstellung in einer Kanzlei, favorisiert aber letztlich die "freie Mitarbeit" gegenüber einer
arbeitsvertraglichen Bindung. Seinen Ausführungen folgt ein Musterarbeitsvertrag. Ein Formular für die freie Mitarbeit fehlt leider. Die Gestaltungsbreite ist hier aber
überaus vielschichtig.
Teil D behandelt die ersten 100 Tage in der eigenen Kanzlei. Der Beitrag von Schmidt schildert die Probleme von Berufsanfängern mit der Mandantenakquisition und der
erstmaligen Positionierung am Markt als "Neuling", die überraschend viele "Neuanwälte" durchhalten, allen "Unkenrufen" und einer manchmal kaum erträglichen "German Angst"
zum Trotz. In einem der interessantesten Beiträge des Bandes reflektiert Egon Schneider, der als ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Köln und jetziger RA beide Seiten
eingehend kennt, über "das Gericht" und fördert hochinteressante Einsichten zu Tage. Tips aus seiner Feder zur Abfassung von Schriftsätzen und zum Verhalten in der
mündlichen Verhandlung sind "Gold wert". Ähnlich hochstehend ist der Beitrag von Haft zur Verhandlungsführung, die jeder Anwalt beherrschen muß. Ausführungen finden sich
auch zum rechtsschutzversicherten Mandat, zu Gebührenfragen und zur anwaltlichen Honorarvereinbarung, sowie zu Beratungshilfe und PKH. Gerade hier lauern viele
Fehlerquellen. Interessant sind auch die Ausführungen - in tabellarischer Form - über die Erstausstattung einer Anwaltskanzlei. Der Beitrag von Spilker behandelt das Thema
"Fortbildung" wobei auch die Aspekte der "Nischenbesetzung" eingehend zur Sprachen kommen.
Der Teil E hingegen behandelt maßgebliche Aspekte anwaltlicher Spezialisierung, etwa im Bereich Bau- und Architektenrecht, Informationstechnologie, Miet- und WEG-Recht,
Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, etc., die allesamt sehr lesenswert sind.
Kurzum: Wer Anwalt werden möchte, tut gut daran, sich dieses hochinformative Werk für einen wirklichen "Spottpreis" beim DAV zu besorgen. Wer es nicht tut, ist selber
schuld!
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