Jurawelt

Artikel 11423
Stefanie Kleinmanns
09.04.2007

Alle Gebühren auf einen Blick

Eine Rezension zu:

Deutscher AnwaltVerlag

Gesamtkostentabelle


30. Auflage

Deutscher AnwaltVerlag, Bonn 2007, 37 Seiten, 18,- €
ISBN 978-3-8240-0852-0

http://www.anwaltverlag.de


Im Anwaltsalltag ist die Gebührenberechnung ein stetiger Teil der Arbeit, sowohl in der Beratung von Mandanten als auch in der Abrechnung nach Beendigung eines Mandats. Kostentabellen sind daher zu einem willkommenen Begleiter des Anwalts geworden, da sie im Einzelfall mit einfachem Nachschlagen die entsprechende Gebühr ausgeben, ohne dass jedes Mal erneut der Taschenrechner bemüht werden muss.

Die "Gesamtkostentabelle" aus dem Deutschen AnwaltVerlag erscheint in handlichem Format mit Spiralbindung und wurde in der Auflage 2007 an die neue Umsatzsteuer angepasst. Sie enthält die Gebühren für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in übersichtlichen Tabellen. Aufgeführt werden neben den Anwaltsgebühren von der 0,3-Gebühr bis zur 2,5-Gebühr auch die reduzierte Terminsgebühr, die Gebühren für außergerichtliche Vertretung, die Gebühren im Mahnverfahren und für den Vollstreckungsbescheid sowie Gesamtübersichten für die Anwaltsgebühren in erster und zweiter Instanz sowie für die Gesamtkosten eines Prozesses. Weitere Tabellen widmen sich der Prozesskostenhilfe, der Zwangsvollstreckung, den Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen und den allgemeinen Gerichtskosten. Einzelne Übersichten zu Kopierkosten, Hebegebühren und Zeugenentschädigung runden das Werk ab.

Die Tabellen sind durch Zwischenlinien und Farbgestaltung sehr übersichtlich dargestellt. In knappen Fußnoten werden einzelne Gebühren erläutert. In der Einleitung erfolgen ebenfalls noch kurze Erklärungen zu den einzelnen Tabellen.

Gesamteindruck:
Die "Gesamtkostentabelle" ist als handlicher, übersichtlicher Wegweiser durch die Anwalts- und Gerichtsgebühren ein wertvoller Begleiter im Anwaltsalltag. Sie wirft für jede denkbare Gebühr direkt den entsprechenden Euro-Betrag aus, allerdings muss der Praktiker den Tatbestand der Gebühr bereits kennen, bei der Bestimmung der richtigen Gebühr für die entsprechende Tätigkeit kann und soll das kleine Ringbuch nicht helfen.
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