Jurawelt

Artikel 11420
Dr. Stephan Schenk
05.04.2007

Handkommentar zum Vergütungsrecht

Eine Rezension zu:

Hans-Jochem Mayer / Ludwig Kroiß (Hrsg.)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz


2. Auflage

Nomos, Baden-Baden 2006, 1.536 Seiten, 79,- €
ISBN 3-8329-1787-X

http://www.nomos.de

Der vorliegende Kommentar stellt eine wertvolle Hilfe für die anwaltliche Praxis dar.

Wie schon in der 1. Auflage bietet er eine gut übersichtliche Kommentierung der Vorschriften des RVG sowie sämtlicher Vergütungstatbestände des Vergütungsverzeichnisses. Mit eingearbeitet wurden in der neuen Auflage die seit dem Inkrafttreten des RVG erfolgten zahlreichen Änderungen. Zusätzlich sind im Anhang noch Beispiele für Vergütungsvereinbarungen sowie ansprechend gestaltete Gebührentabellen enthalten. Letztere bieten dem Anwalt etwa die Möglichkeit durch einen kurzen Blick das Kostenrisiko einer Berufung abzuschätzen. Für viele Fallkonstellationen kann sogar die gesamte Abrechnung hieraus entnommen werden. Neu in den Kommentar aufgenommen wurde auch ein umfangreicher Streitwertteil.

Im Gegensatz zur 1. Auflage enthält der Kommentar nunmehr auch eine Vielzahl von Entscheidungen zum "neuen" Vergütungsrecht sowie eine Fülle von Literaturangaben. Ein neuer Schwerpunkt wurde im Bereich der Beratung und der Ausarbeitung schriftlicher Gutachten ab dem 01.07.2006 gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt ist im Bereich der Vergütungsvereinbarung erkennbar, der gerade wegen der enormen Praxisrelevanz nicht zu unterschätzen ist.

Auch wenn es sich lediglich um einen Handkommentar handelt, bietet er eine Fülle an Information und bietet zu allen Fragen des Vergütungsrechts eine wertvolle Hilfestellung. Es wird auf eine komplizierte Sprache ebenso wie auf Abkürzungen verzichtet, so dass er gerade auch für diejenigen geeignet ist, die mit dem Vergütungsrecht nicht so vertraut sind.

Gesamteindruck:
Eine insgesamt lohnenswerte Investition für jeden Anwalt! Das Gebührenrecht wird klar und verständlich aufgearbeitet und bietet eine wertvolle Hilfe für die Praxis. Zwar handelt es sich lediglich um einen Handkommentar, dieses wirkt sich jedoch nicht auf die Qualität der Bearbeitung aus. Zudem ist der Kommentar noch kostengünstiger und dabei übersichtlicher als vergleichbare andere Kommentare.
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