Stefanie Kleinmanns
03.01.2007
Gebührenrecht in anschaulichen Beispielen
Eine Rezension zu:
Horst-Reiner Enders
RVG für Anfänger
13. Auflage
C.H. Beck, München 2006, 672 Seiten, 29,- €
ISBN 3-406-53838-X
http://www.beck.de
Das "Standardwerk" für alle in der Anwaltspraxis Tätigen zum anwaltlichen Gebührenrecht wurde in der 12. Auflage, die den Übergang von der BRAGO zum RVG vollzog, bereits von
einer Rechtsanwaltsfachangestellten rezensiert. Auf die dortigen Ausführungen kann auch für die nunmehr vorliegende und auf den neuesten
Gesetzesstand gebrachte 13. Auflage verwiesen werden. Darüber hinaus sollen einige Anmerkungen aus der Sicht des Gebührenrechtsneulings erfolgen.
Wer sich nach dem Studium oder gar erst nach dem Referendariat zum ersten Mal mit anwaltlichem Gebührenrecht befasst, wird sich in der Länge der Anlagen zum RVG erst einmal
recht verloren vorkommen. Als Wegführer heraus aus dem Dschungel und hinein in ein solides Grundlagenwissen bietet sich der Enders an. Zwar ist das Buch mit knapp 700
Seiten eigentlich eher nicht das, was man von einem Buch "für Anfänger" erwartet hätte, aber schon ein erstes Durchblättern verheißt nur Gutes: Es wimmelt nur so von
Beispielen, Berechnungen, Begriffserklärungen, Checklisten und Zusammenfassungen. Ebenso hervorzuheben ist, dass die jeweils erläuterten Regelungen auch in grau hinterlegten
Kästen abgedruckt sind, was das planlose Blättern im Schönfelder erst einmal unnötig macht. Selbstverständlich wird der Leser jedoch nicht davon befreit, sich irgendwann
doch mal durch die Gesamtfassung des Vergütungsverzeichnisses zu lesen und zu lernen, was wo steht.
Im Vergleich zur Vorauflage ist das Buch bei gleichbleibendem Preis um 10 % im Umfang angewachsen. Dies ist hauptsächlich der nunmehr auf dem Markt befindlichen Literatur
zum RVG geschuldet. Diese wurde vom Verfasser ausgewertet und führte dazu, dass die Fußnotenanzahl sich verdoppelt hat. Außerdem wurden die zum 01.07.2006 in Kraft
getretenen Gesetzesänderungen erfasst und teilweise noch vergleichend zur bisher geltenden Regelung dargestellt.
Sämtliche im RVG enthaltenen Gebühren werden klar verständlich, aber auch in den nötigen Details erläutert. Zudem finden sich Hinweise zu praktischen Fragestellungen, z.B.
zur Gebührenteilung bei Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes und zur Erstattungsfähigkeit dieser Kosten oder auch zur Unfallschadenregulierung durch die
Versicherungen.
Gesamteindruck:
Insgesamt kann dem Fazit aus der Rezension zur Vorauflage nur beigepflichtet werden. Dieses Buch sollte in jedem Kanzleibüro im Regal stehen.
|