RA Cornelius Thora
04.03.2006
Für die Praxis
Eine Rezension zu:
Thilo Pfordte / Karl Degenhard
Der Anwalt im Strafrecht
1. Auflage
Nomos, Baden-Baden 2005, 724 Seiten, 89,- €
ISBN 3-8329-1154-5
http://www.nomos.de
Wohl insbesondere da im Bereich des Strafrechts die universitäre Ausbildung am weitesten von der tagtäglichen Praxis des Rechtsanwalt entfernt ist, wird zunehmend sog.
Praktikerliteratur in diesem Bereich veröfftlicht. Hierbei ist grundsätzlich – läßt man die Gattung des reinen Formularbuchs einmal außer Acht – zwischen den
Darstellungen zu einem besonderen (Teil-)Rechtsgebiet (bspw. Verteidigung in Steuerstrafsachen) einerseits und den Gesamtdarstellungen zu unterscheiden.
Zu letzteren gehört das nunmehr in erster Auflage vorliegende Werk "Der Anwalt im Strafrecht" der beiden Münchener Fachanwälte für Strafrecht Thilo Pfordte und Karl
Degenhard aus der Reihe Nomos Anwalt. Sowohl der Titel des Werkes als auch derjenige der Reihe lassen keinen Zweifel daran, daß sich dieses Handbuch an den
(angehenden) Praktiker richtet. Für an der Materie interessierte Referendare ist die Lektüre sicherlich ebenfalls gewinnbringend, wenngleich ein direkter Nutzen für die
Examensvorbereitung damit nur stellenweise verbunden sein dürfte, so daß – unter Prfungsgesichtspunkten – die Zeit besser in die Lektüre anderer Werke investiert
sein dürfte.
Der Zielrichtung des Werkes entsprechend liegen dessen Schwerpunkte auch durchweg im Bereich der Strafprozeßordnung sowie insbesondere deren tatsächlicher Umsetzung in der
Praxis. Zielgruppe sind dabei Rechtsanwälte, ohne daß die Autoren dies auf Strafverteidiger beschränken. Vielmehr richtet sich das Buch ausdrücklich auch an in anderer
Funktion tätige Rechtsanwälte im Verfahren, so beispielsweise den Nebenklagevertreter. Dies stellt gegenüber vielen vergleichbaren Werken durchaus ein inhaltliches Mehr
dar.
In zehn Teile untergliedert beginnen die Autoren zunächst mit der Darstellung des Mandats an sich, um sodann von der Verteidigertätigkeit im Ermittlungsverfahren zu einem
Teil zu kommen, der die Verteidigung gegen die diversen denkbaren Festnahme- und Haftsachen bis zum Urteil (vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO, Haftbefehl nach §
115 Abs. 1 StPO etc.) behandelt. Verhältnismäßig kurz ist der vierte Teil, der das Zwischenverfahren behandelt, hier aber hinreichend über die Einwendungen gegen die
Eröffnung des Hauptverfahrens informiert und hierzu u.a. eine hilfreiche Checkliste mit denkbaren Einwendungen bietet. Der umfangreichste und wohl unter allen Aspekten als
Kernstück anzusehende Teil ist der fünfte mit dem Titel "Das Hauptverfahren". Hier handeln die Autoren nicht nur inhaltlich gewichtige Themen wie das Beweisantragsrecht,
sondern auch auf den ersten Blick vielleicht banal anmutende Fragen wie die Kleiderwahl des Mandanten u.ä. ab. Der Leser erfährt daher nicht nur, daß es taktisch unklug
wäre, wenn der Angeklagte seine (kleinen) Kinder mitbringt, um Mitleid und Milde des Gerichts zu erhaschen; er lernt auch, daß bereits das erstinstanzliche Verfahren so zu
führen ist, daß die Erfolgsaussichten eines eventuellen Rechtsmittels steigen. Daneben halten die Autoren eine Vielzahl von – insbesondere für noch unerfahrene
Verteidiger – wertvollen Hinweisen und Anregungen bereit. Hierbei folgt die Darstellung im wesentlichen dem Gang der Hauptverhandlung, wobei die Beweisaufnahme den
inhaltlichen Schwerpunkt darstellt. Die folgenden Teile der Darstellung befassen sich zunächst mit den Rechtsfolgen der Tat und den Möglichkeiten der Rechtsmittel sowie des
Wiederaufnahmeverfahrens. Die inhaltlich letzten beiden Teile behandeln die Strafvollstreckung einschließlich der Registeraspekte (BZRG etc.) sowie Gebührenfragen. Das Buch
schließt mit einem Teil zu Literaturhinweisen und Fortbildungsmöglichkeiten, der sich zwar einmal interessant liest, der aber sicherlich nicht notwendigerweise in das Werk
hätte aufgenommen werden müssen.
Inhaltlich ist festzustellen, daß den Autoren ein bemerkenswertes Handbuch für die anwaltliche Praxis im Strafrecht gelungen ist, das eine gewinnbringende Lektüre
garantiert. Die Darstellungen sind eingängig und angenehm lesbar, dabei aber alles andere als substanzlos. Der umfangreiche Fußnotenapparat weist im wesentlichen
Rechtsprechung nach, was nicht nur die inhaltiche Vertiefung von Einzelfragen ermöglicht, sondern insbesondere auch Fundstellen für streitträchtige Ansichten liefert. Die
Behandlung der Themen wird abgerundet durch Checklisten und Formularmuster.
Gesamteindruck:
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das hier besprochene Werk uneingeschränkt empfehlenswert für im Strafrecht tätige Rechtsanwälte ist. Mit dem Preis von 89,- Euro liegt
das Buch knapp unter dem wohl als Klassiker in diesem Bereich anzusehenden Dahs'schen Handbuch des Strafverteidigers (7. Auflage 2005) und kann sich hiermit durchaus messen.
Ob es dereinst einen vergleichbaren Rang einnehmen wird, bleibt indes abzuwarten.
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