Jurawelt

Artikel 10779
Richterin Katja Weidner
21.12.2005

Unentbehrlich

Eine Rezension zu:

Brigitte Borgmann / Antje Jungk / Holger Grams

Anwaltshaftung

Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit

C.H. Beck, München 2005, 521 Seiten, 70,- €
ISBN 3-406-47273-7

http://www.beck.de


Das von Brigitte Borgmann und Karl Haug begründete und in den ersten drei Auflagen bearbeitete Praxishandbuch zur Anwaltshaftung ist nach zehn Jahren neu erschienen. Für den aus Altersgründen aus dem Autorenkreis ausgeschiedenen Mitbegründer Haug sind mit Antje Jungk und Holger Grams zwei neue Bearbeiter in den Autorenkreis getreten. Beide sind durch zahlreiche Kurzaufsätze und Anmerkungen, insbesondere im Anwaltsblatt und den BRAK-Mitteilungen, als Kenner der Materie ausgewiesen. Inhaltlich war eine Neuauflage nach knapp zehn Jahren überfällig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre haben auch das Anwaltshaftungsrecht nicht unberührt gelassen. Eingearbeitet wurden insbesondere die Neuerungen durch die ZPO-Reform, die Schuldrechtsreform und das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften. Hinzu traten Entwicklungen in der anwaltshaftungsrechtlichen Rechtsprechung, die von den Autoren souverän aufgegriffen und kommentiert wurden.

Der Aufbau des Buches blieb gegenüber der Vorauflage unverändert. Schwerpunkte sind nach wie vor die Grundlagen des Mandatsverhältnisses, die systematische Aufbereitung der aus dem Anwaltsvertrag resultierenden Pflichtenkreise und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen der vertraglichen Anwaltshaftung. Ein separates Kapitel ist dem Beweisrecht gewidmet. Daneben behandeln die Autoren eingehend die Haftung gegenüber Dritten, die Haftungsverhältnisse in den verschiedenen anwaltlichen Kooperationsformen, die Möglichkeiten vertraglicher Haftungsbeschränkungen und das Verjährungsrecht der Anwaltshaftung. Im abschließenden Teil werden im Regulierungsalltag im Vordergrund stehende Haftpflichtquellen einer konzentrierten Betrachtung unterzogen. Die Ausführungen zum Präklusionsrecht der ZPO, dem nahezu vollständig reformierten BGB-Verjährungsrecht, dem Fristenrecht im Rechtsmittelverfahren und nicht zuletzt zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mit Musteranträgen für die wichtigsten Konstellationen) sind instruktiv und überaus lesenswert.

Insgesamt orientiert sich die Darstellung in erster Linie an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der oberen Instanzgerichte, ohne jedoch auf eine mitunter kritische Würdigung zu verzichten. Das Schrifttum wurde für die Neuauflage gesichtet und zu weiten Teilen eingearbeitet. Anders als etwa das Werk von Vollkommer/Heinemann aus der NJW-Schriftenreihe wird das anwaltshaftungsrechtliche Schrifttum jedoch nicht in seiner Gesamtheit ausgewertet. Gerade einige Dissertationen zur Thematik aus den vergangenen Jahren haben keinen Eingang in das Werk gefunden (so etwa Friedhoff, Der hypothetische Inzidentprozeß bei der Regresshaftung des Anwalts, 2002; Friedmann, Anwaltspflichten und Präjudizien, 2003; Wendt, Die Entwicklung des Rechts der Haftungsbeschränkung im Falle fehlerhafter Berufsausübung durch Rechtsanwälte, 2003; Schulte, Die Rechtsscheinhaftung dem Gesellschaftsrecht der freien Berufe, 2002; Walter, Spezialisierung und Sorgfaltsstandard im Arzt- und Anwaltshaftungsrecht, 2004). Der Nutzung des Buches in der täglichen Rechtspraxis tut dies zwar keinen Abbruch, gleichwohl besteht insofern angesichts des unverkennbar (auch) wissenschaftlichen Anspruchs des Werkes eine Verbesserungsmöglichkeit. Denn einige der aktuellen Arbeiten bringen neue Ansätze, die eine Auseinandersetzung lohnenswert erscheinen lassen. Die Rechtsprechung hingegen wurde umfänglich ausgewertet. Die in Anwaltskreisen besonders einschneidend empfundene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung in BGB-Gesellschaften, die zu einer Verschärfung der Sozienhaftung, insbesondere des eintretenden Anwalts geführt hat, wird einer kritischen Bewertung unterzogen. Ob die Kritik in der Rechtsprechung Anklang finden wird, ist angesichts der ersten instanzgerichtlichen Entscheidungen, die sich gegen eine Beschränkung der Haftung für Altverbindlichkeiten und damit für eine konsequente Haftung des neu eintretenden Anwalts aussprechen (LG Frankenthal (Pfalz), NJW 2004, 3190; LG Hamburg, NJW 2004, 3492; entsprechend etwa Ulmer, ZIP 2003, 1113, 1119; K. Schmidt, NJW 2003, 1897, 1902) zu bezweifeln. Eingearbeitet wurde auch der Kammerbeschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.8.2003, nach dem die Anwaltshaftung nicht als Auffangtatbestand für Fehler des Gerichts herhalten, die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung folglich nicht auf die Anwälte abgewälzt werden darf.

Gesamteindruck:
Insgesamt liegt auch in der Neuauflage ein für Rechtsanwälte und deren Haftpflichtversicherer unentbehrliches Buch zur Bewältigung des anwaltlichen Haftungsrisikos vor. Das Werk bietet Anwälten zahlreiche Anhaltspunkte für den Aufbau eines umfassenden und unentbehrlichen Risikomanagements in eigener Sache, informiert zuverlässig und prägnant über die Haftungsgrundlagen, macht den Stand der Judikatur transparent und eröffnet im Regressfall eine zielgerichtete Verteidigung.
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