Richterin Katja Weidner
21.12.2005
Unentbehrlich
Eine Rezension zu:
Brigitte Borgmann / Antje Jungk / Holger Grams
Anwaltshaftung
Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit
C.H. Beck, München 2005, 521 Seiten, 70,- €
ISBN 3-406-47273-7
http://www.beck.de
Das von Brigitte Borgmann und Karl Haug begründete und in den ersten drei Auflagen bearbeitete Praxishandbuch zur Anwaltshaftung ist nach zehn Jahren neu erschienen. Für den
aus Altersgründen aus dem Autorenkreis ausgeschiedenen Mitbegründer Haug sind mit Antje Jungk und Holger Grams zwei neue Bearbeiter in den Autorenkreis getreten. Beide sind
durch zahlreiche Kurzaufsätze und Anmerkungen, insbesondere im Anwaltsblatt und den BRAK-Mitteilungen, als Kenner der Materie ausgewiesen. Inhaltlich war eine Neuauflage
nach knapp zehn Jahren überfällig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre haben auch das Anwaltshaftungsrecht nicht unberührt gelassen. Eingearbeitet
wurden insbesondere die Neuerungen durch die ZPO-Reform, die Schuldrechtsreform und das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften. Hinzu traten Entwicklungen in der
anwaltshaftungsrechtlichen Rechtsprechung, die von den Autoren souverän aufgegriffen und kommentiert wurden.
Der Aufbau des Buches blieb gegenüber der Vorauflage unverändert. Schwerpunkte sind nach wie vor die Grundlagen des Mandatsverhältnisses, die systematische Aufbereitung der
aus dem Anwaltsvertrag resultierenden Pflichtenkreise und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen der vertraglichen Anwaltshaftung. Ein separates Kapitel ist dem Beweisrecht
gewidmet. Daneben behandeln die Autoren eingehend die Haftung gegenüber Dritten, die Haftungsverhältnisse in den verschiedenen anwaltlichen Kooperationsformen, die
Möglichkeiten vertraglicher Haftungsbeschränkungen und das Verjährungsrecht der Anwaltshaftung. Im abschließenden Teil werden im Regulierungsalltag im Vordergrund stehende
Haftpflichtquellen einer konzentrierten Betrachtung unterzogen. Die Ausführungen zum Präklusionsrecht der ZPO, dem nahezu vollständig reformierten BGB-Verjährungsrecht, dem
Fristenrecht im Rechtsmittelverfahren und nicht zuletzt zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mit Musteranträgen für die wichtigsten Konstellationen) sind instruktiv
und überaus lesenswert.
Insgesamt orientiert sich die Darstellung in erster Linie an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der oberen Instanzgerichte, ohne jedoch auf eine mitunter
kritische Würdigung zu verzichten. Das Schrifttum wurde für die Neuauflage gesichtet und zu weiten Teilen eingearbeitet. Anders als etwa das Werk von Vollkommer/Heinemann
aus der NJW-Schriftenreihe wird das anwaltshaftungsrechtliche Schrifttum jedoch nicht in seiner Gesamtheit ausgewertet. Gerade einige Dissertationen zur Thematik aus den
vergangenen Jahren haben keinen Eingang in das Werk gefunden (so etwa Friedhoff, Der hypothetische Inzidentprozeß bei der Regresshaftung des Anwalts, 2002; Friedmann,
Anwaltspflichten und Präjudizien, 2003; Wendt, Die Entwicklung des Rechts der Haftungsbeschränkung im Falle fehlerhafter Berufsausübung durch Rechtsanwälte, 2003; Schulte,
Die Rechtsscheinhaftung dem Gesellschaftsrecht der freien Berufe, 2002; Walter, Spezialisierung und Sorgfaltsstandard im Arzt- und Anwaltshaftungsrecht, 2004). Der Nutzung
des Buches in der täglichen Rechtspraxis tut dies zwar keinen Abbruch, gleichwohl besteht insofern angesichts des unverkennbar (auch) wissenschaftlichen Anspruchs des Werkes
eine Verbesserungsmöglichkeit. Denn einige der aktuellen Arbeiten bringen neue Ansätze, die eine Auseinandersetzung lohnenswert erscheinen lassen. Die Rechtsprechung
hingegen wurde umfänglich ausgewertet. Die in Anwaltskreisen besonders einschneidend empfundene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung in BGB-Gesellschaften, die
zu einer Verschärfung der Sozienhaftung, insbesondere des eintretenden Anwalts geführt hat, wird einer kritischen Bewertung unterzogen. Ob die Kritik in der Rechtsprechung
Anklang finden wird, ist angesichts der ersten instanzgerichtlichen Entscheidungen, die sich gegen eine Beschränkung der Haftung für Altverbindlichkeiten und damit für eine
konsequente Haftung des neu eintretenden Anwalts aussprechen (LG Frankenthal (Pfalz), NJW 2004, 3190; LG Hamburg, NJW 2004, 3492; entsprechend etwa Ulmer, ZIP 2003, 1113,
1119; K. Schmidt, NJW 2003, 1897, 1902) zu bezweifeln. Eingearbeitet wurde auch der Kammerbeschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.8.2003, nach dem die
Anwaltshaftung nicht als Auffangtatbestand für Fehler des Gerichts herhalten, die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung folglich nicht auf die Anwälte abgewälzt
werden darf.
Gesamteindruck:
Insgesamt liegt auch in der Neuauflage ein für Rechtsanwälte und deren Haftpflichtversicherer unentbehrliches Buch zur Bewältigung des anwaltlichen Haftungsrisikos vor. Das
Werk bietet Anwälten zahlreiche Anhaltspunkte für den Aufbau eines umfassenden und unentbehrlichen Risikomanagements in eigener Sache, informiert zuverlässig und prägnant
über die Haftungsgrundlagen, macht den Stand der Judikatur transparent und eröffnet im Regressfall eine zielgerichtete Verteidigung.
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