Jurawelt

Artikel 10398
RA Stefan Zeidler
13.07.2005

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Rechtsanwalt

Eine Rezension zu:

Alexander P. F. Ehlers / Maximilian G. Broglie (Hrsg.)

Arzthaftungsrecht


C.H. Beck, München 2005, 311 Seiten, 40,- €
ISBN 3-406-51781-1

http://www.beck.de


Arzthaftungsrecht galt lange als "das" Medizinrecht. Heute versteht man das Arzthaftungsrecht als einen Teilbereich dessen. Sicher als einen Teilbereich, der sehr in den Blick der Öffentlichkeit rückt und damit sehr sensibel ist.

Man kann die Tendenz feststellen, wonach die Klagebereitschaft der Patienten nach vermeintlichen ärztlichen Kunstfehler zunimmt. Als Gründe sind der gut informierte Patient und eine patientenfreundliche Rechtssprechung zu nennen sowie stetig neue Methoden der Medizin. Für den beratenden Anwalt stellt sich vermehrt die Frage, wie bekommt man die anstehenden Schadensersatzprozesse in den Griff. Als Hilfe dient das vorliegende Werk.

Die Autoren beschwören schon im Vorwort, dass sich ihr Buch nicht gegen die Ärzteschaft richtet. Geht es doch im Kern jedes Falles der Arzthaftung um potentielle Fehler der Mediziner. Es ist weder ein Ziel des Buches, Angriffspunkte gegen den Arzt zu finden, noch sich auf seine bloße Verteidigung zu konzentrieren. Zu der Zielgruppe der Leser gehören in jedem Fall die juristischen Berater aller Beteiligten. Zunächst spielt es keine Rolle, ob man die Interesse der Patienten oder die der Ärzte vertritt. Es sei nur darauf hingewiesen, dass manche Kapitel des Buches aus einer besonderen Sicht geschrieben sind.

Nach einer knappen Einleitung zum Arzthaftungsrecht im Allgemeinen folgt in Kapitel 2 eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bearbeitung des außergerichtlichen Mandats. Die spezielle Sichtweise entspricht der des Anwalts des Patienten. Hier sind erste wertvolle praktische Hinweise für denjenigen, der sich erstmals mit der Materie beschäftigt und Beratungsleistungen in diesem Bereich anbieten möchte. So findet man zum Beispiel eine Liste wichtiger vertiefender Literatur. Anschließend, dem chronologischen Aufbau entsprechend, wird die erste Kontaktaufnahme mit dem Mandanten thematisiert. Die Autoren geben wichtige Anregungen zur Frage, welche Unterlagen benötigt werden, woher und wie man sie erhält. Das Für und Wider der Strafanzeige oder der Einschaltung der Gutachterkommission werden diskutiert und grobe Bearbeitungsmuster aufgezeigt. Schon an der Fülle von Literaturempfehlungen und wichtigen Urteilen zeigt sich, dass hier der Berufseinsteiger gründlich vorbereitet wird. Das wird ergänzt durch allgemeine Hinweise im Umgang mit dem Mandanten und zur Informationsbeschaffung bei behandelnden Ärzten, Krankenhäusern oder den Krankenkassen.

Im 3. Kapitel wird dem außergerichtlichen Vergleich viel Platz eingeräumt. Nach grundsätzlichen Überlegungen zu Chancen und Risiken werden Beispiele mit differenzierten Schadenslagen dargestellt. Sehr übersichtlich wird das Vorgehen bei einfachen und schwierigen Sachverhalten, jeweils kombiniert mit einfachen Schäden oder Dauerschadensfolgen. Das Anführen sehr konkreter Beispiele fördert das Verständnis und dient als Anregung für Überlegungen im eigenen Mandat. Sehr detailliert wird auf einige wichtige Punkte zum Inhalt eines Vergleichs eingegangen. Besonders Fragen der Leistungskongruenz bei gesetzlichem Forderungsübergang sowie Fragen im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und dem Sozialhilferecht werden geklärt.

In Kapitel 4 ändert sich die Sichtweise. Es geht um Daten, Fakten und Verfahren aus Sicht des Haftpflichtversicherers. Der Praktiker gewinnt hier Erkenntnisse über das Haftpflichtrisiko der Ärzte und was dem entgegengesetzt wird. Aber auch die Funktionsweise der Deckung typischer Risiken durch die Versicherung wird aufgezeigt und nach welchen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen dies sichergestellt ist.

Kapitel 5 geht genauer auf die Gutachterkommission und die Schlichtungsstellen ein. Aufbau und Funktion der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen wird mit einigen historischen Fakten erläutert. Mit weiteren interessanten Fakten werden die Erfahrungen mit beiden Institutionen mitgeteilt. Darin enthalten sind statistische Auswertungen zu Behandlungsfehlern, entschiedenen Anträgen nach medizinischen Fachgebieten und jeweils detailliertere Aufschlüsselungen. Tabellen mit Zahlenmaterial mögen zwar in wenigen konkreten Mandaten eine Rolle spielen, doch zum Verständnis und der persönlichen Einordnung der beiden Institutionen ist die Lektüre dieses Kapitels hilfreich.

Mehr praktischen Nutzen hat das folgende Kapitel 6, in dem das Gewicht auf dem Zivilprozess liegt. Angefangen mit der Prozessvorbereitung und Frage der Kosten bilden im gesamten Kapitel beweisrechtliche Probleme einen roten Faden. Da dies in der Mehrzahl der Fälle besonders für den Patienten ein Problem darstellt, stellt dieses Kapitel die Pflichtlektüre für den Praktiker dar, der Interessenvertreter des Patienten ist. Es werden sehr ausführlich die Beweislastregelungen für Behandlungs- und Aufklärungsfehler, sowie für Wegfall der Rechtswidrigkeit im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB, für die hypothetische Einwilligung oder den ursächlichen Verlauf des Schadens thematisiert. Ob der Anscheinsbeweis für Behandlungsfehler oder Kausalitäten spricht oder ob Indizienbeweise und Beweiserleichterungen die Klage "retten" können, wird anschaulich mit einigen Beispielen erklärt. Schließlich dienen Hinweise zur Beweisführung, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung dazu, das eigene taktische Vorgehen zu planen und dabei einzubeziehen, wie es sich auf das Gericht und alle übrigen Beteiligten auswirken kann. Auf die Auswirkungen der ZPO-Novelle hinsichtlich der Berufung im Arzthaftungsprozess wird am Schluss des Kapitels kurz eingegangen.

Nachdem bisher das Verfahren besprochen wurde, kommt in Kapitel 7 das materielle Arzthaftungsrecht zum Zug. Hier finden die vertraglichen Grundlagen ärztlicher Haftung, insbesondere der anzusetzende Sorgfaltsmaßstab und die Haftung für andere behandelnde Personen, sowie das Deliktsrecht ihren Platz. Die materiellen Fragen sind umfangreich und verständlich geklärt. Sie lassen kaum Fragen offen. Vertiefende Hinweise finden sich an entsprechenden Stellen als Urteils- oder Literaturhinweise.

Besonderheiten des Berufs- und Strafrechts sind Inhalt des 8. Kapitels. Es beschäftigt sich mit den persönlichen und beruflichen Auswirkungen der Haftungsprozesse für den Arzt. Neben Schadensersatz und Schmerzensgeld droht der Widerruf oder das Ruhen der Approbation. Zusätzlich kann der Mediziner in einem berufsgerichtlichen Verfahren zu empfindlichen Geldzahlungen verurteilt werden. Naturgemäß richtet sich dieses Kapitel an den beratenden Praktiker an der Seite des Arztes. Hier werden Besonderheiten der einzelnen Verfahren erläutert. Anschließend wird auf einige ausgewählte materiell-rechtliche Probleme des Berufsrechts eingegangen, wie zum Beispiel die Vorschriftenkenntnis, Fortbildungsverpflichtung, Dokumentations- oder die Schweigepflicht.
Nicht zuletzt gilt es im Strafprozess einige besondere Punkte zu beachten. Das klassische Delikt der Körperverletzung wird im Hinblick auf den beschuldigten Mediziner besprochen. Taktische Hinweise, wie Gespräche mit Beteiligten, der Frage nach einer schriftlichen Einlassung, Akteneinsicht und der Beteiligung von Gutachtern finden sich am Ende des Kapitels.

Das Buch schließt mit einem Anhang, in dem Adressen der Ärztekammern und der Berufsgerichte zu finden sind und mit einem Muster eines Schreibens an einen Arzt oder ein Krankenhaus zur Einsicht in Behandlungsunterlagen.

Fazit:
Kurz könnte es lauten: "Das Arzthaftungsrecht umfassend und an den richtigen Stellen vertiefend behandelt."

Das Buch ist für alle geeignet, die sich praktisch mit dem Arzthaftungsprozess beschäftigen. Alle wichtigen Fragen rund um die Bearbeitung des Mandats werden geklärt. Dabei werden prozessual und materiell immer die typischerweise Beteiligten (Patient und Arzt) fokussiert. Der Praktiker erhält eine Anleitung durch die Wirren des Arzthaftungsrechts, denn mehr und mehr scheint sich bei Patienten der Satz festzusetzen: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Rechtsanwalt."
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