Jurawelt

Artikel 10268
RA Stefan Zeidler
31.05.2005

Medizinrecht intensiv

Eine Rezension zu:

Michael Quaas / Rüdiger Zuck

Medizinrecht


NJW-Schriftenreihe Band 72

C.H. Beck, München 2005, 929 Seiten, 89,- €
ISBN 3-406-50894-4

http://www.beck.de


Das Medizinrecht entwickelt sich zu einer eigenständigen Rechtsmaterie, die zu durchdringen bisher erfahrenen Spezialisten vorenthalten blieb. Mit der Einführung des Fachanwalts für Medizinrecht muss der Versuch unternommen werden, die Materie in einen übersichtlichen Komplex zu gliedern.

Ungeklärt ist schon die Frage: Was ist überhaupt das "Medizinrecht"? Als interdisziplinäres Rechtsgebiet ist naturgemäß ein Querschnitt durch privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und strafrechtliche Themen typisch. Darunter sind jeweils Berührungspunkte zu einer Vielzahl an Gesetzen.

Die Autoren nähern sich dem Begriff und der Bedeutung des Medizinrechts. Nach Darstellung vieler anderer Auffassungen zum Begriff wird die Einordnung des Medizinrechts umfassend erläutert. Hilfreich ist die anschließende Darlegung des verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rahmens. Insbesondere Themen wie die Selbstbestimmung der Patienten, die Therapiefreiheit des Arztes oder Unternehmens- und Wissenschaftsfreiheit bilden wichtige Grundlagen für das spätere Verständnis.

So umfangreich das Werk mit seinen über 900 Seiten auch ist: Die Autoren müssen Schwerpunkte setzen. Das geht zwar zu Lasten einiger weniger Problemfelder, ist aber angesichts des noch verbleibenden Umfangs notwendig und sinnvoll. Der Schwerpunkt liegt auf dem "öffentlichen" Medizinrecht. Das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient wird an entsprechenden Stellen kurz erläutert. Strafrechtliche Fragen sind nur am Rande erwähnt.

Es gilt die komplexen Verbindungen im System der Ärzte, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, Krankenhäuser und Patienten vorzustellen.

Es werden die Grundzüge des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherungen erläutert. Die Darstellung der historischen Entwicklung hilft das System der jetzigen Krankenkassen und der Pflichtversicherung sowie der alternativen Regelversorgung zu verstehen.

In einem zweiten Teil geht es um das Recht der Leistungserbringer. Hier wird auf das Berufsrecht der Ärzte und die Rechtsbeziehungen der Ärzte untereinander sowie zu den Krankenhäusern und Patienten eingegangen. Die Darstellung des ärztlichen Berufsrechts orientiert sich wie viele andere Bereiche an Fragen aus der Praxis. Vom Studium der Medizin über Erwerb und Verlust der Approbation, der Pflicht zur Weiterbildung und zu den einzelnen Berufspflichten werden konkrete Fragen mit einer Fülle von Verweisen auf Rechtsprechung und vertiefende Literatur beantwortet. Für den Juristen bedeutsam ist der Abschnitt über die Durchsetzung der Berufpflichten und die ärztliche Berufsgerichtsbarkeit.

Ärzte und Krankenhäuser müssen mehr denn je als Unternehmer handeln. Wichtig werden dann Fragen nach dem Honorar und der Gebührenordnung der Ärzte. Dies wird im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zum Patienten als Leistungsempfänger vorgestellt. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Haupt- und Nebenpflichten aus dem Behandlungsverhältnis und der sich daraus ergebenden Haftung. Umfangreich sind hier die Ausführungen zur Beweislast und Beweislastverteilung.

Wer Ärzten konkrete Beratung bieten will, muss die Kooperationsmöglichkeiten der Berufsträger untereinander, aber auch mit anderen Leistungserbringern, wie den Krankenhäusern, kennen. Vor- und Nachteile von der Einzelpraxis über die Praxisgemeinschaft bis zur Gemeinschaftspraxis werden im vorliegenden Buch erläutert. Darüber hinaus wird der Praxisverbund und die neuen Gesellschaftsformen als GmbH oder als Partnerschaft nicht vernachlässigt. Leider bleiben steuerliche Aspekte außen vor.

Schwieriger und daher umfangreicher in der Darstellung sind die Kooperationen von Ärzten und Krankenhäusern. Es beginnt mit dem angestellten Arzt und seiner Organisation sowie der Abgrenzung zur Pflege, was einerseits die Qualität eines Krankenhausen mitbestimmt, aber auch bedeutsam für Fragen der Verantwortung ist. Es muss abgrenzbar sein, wann den Arzt die Anordnungsverantwortung und wann die Pflegekraft die Durchführungsverantwortung trifft.

Ein weiteres Thema ist das Arbeitsrecht des angestellten Arztes. Es folgt eine aufschlussreiche Darstellung der Arbeitszeit, des Bereitschaftsdienstes, aber auch der Mitarbeiterbeteiligung am Chefarzt-Pool, wenn die angestellten Ärzte den Chefarzt durch Behandlung von Wahlleistungspatienten entlasten.

Den rechtlichen Aspekten der Leitenden Krankenhausärzte ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Hier wird auf den komplizierten Chefarzt-Dienstvertrag und der Vergütung und Kostenerstattung im stationären sowie im Nebentätigkeitsbereich eingegangen. Ähnlich umfassend sind die rechtlichen Regelungen des nicht angestellten Arztes in der Kooperation mit einem Krankenhaus erläutert. Hier sind vor allem der Belegarztvertrag und der Konsiliararztvertrag zu nennen. Rechtsnatur und Vertragsinhalt sind die wichtigen Punkte, die den beratenden Juristen an dieser Stelle interessieren.

Ein eigenes Kapitel füllt das Vertragsarztrecht aus. Zunächst werden die Grundlagen anhand der Fragen von Begriff, Rechtsgrundlagen und Zulassung sowie des rechtlichen Status besprochen. Einprägsam sind die einzelnen Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragsarzt und den Versicherten, den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung dargelegt. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung beschäftigt sich anschließend ein eigener Abschnitt. Sodann dreht sich alles um den Vertragsarzt. Entsprechend der praktischen Relevanz sind spezielle Fragen über die Zulassung als Vertragsarzt weitläufig abgedeckt. Anschließend findet die Leistung, zu der er verpflichtet ist, ihren Raum. Umfangreich auch der Abschnitt über das Vergütungssystem. Stichworte hier sind der Einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM), der Honorarverteilungsmaßstab (HVM), die „angemessene“ Vergütung sowie die alte und neue Rechtslage bei der Abrechnung des Vertragsarztes mit der KV. Abgerundet wird das Kapitel mit einem Abschnitt über die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Möglichkeiten disziplinarischen Vorgehens gegen einen Vertragsarzt.

Ein weiteres Kapitel ist den Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vorenthalten. Auch hier werden eingangs die Grundzüge einer stationären Versorgung anhand historischer Entwicklungen und des verfassungsrechtlichen Rahmens erläutert. Sehr tief greifend ist die Darstellung des Rechts der Krankenhausfinanzierung. Ebenso die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenhäusern als Leistungserbringern und den Krankenkassen. Im folgenden wird auf Besonderheiten bei den Zahnärzten und Zahntechnikern, Tierärzten sowie bei den Psychotherapeuten und Heilpraktikern eingegangen. Erwähnenswert ist die anschließende Besprechung rechtlicher Fragen rund um die Leistungserbringer auf dem Arzneimittelmarkt. Hierzu gehören die Apotheker ebenso wie die pharmazeutischen Großhändler und natürlich die Hersteller pharmazeutischer Produkte. Einzelfragen zu Rechtsformen, Entgelten, Pflichten und Haftung finden sich hier in der gebotenen Kürze dargestellt. Nicht vergessen wurde die Berufsfelder der Gesundheitshandwerker, wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker und Orthopädiemechaniker.

Mit einer neueren Form der Leistungserbringung beschäftigt sich das Kapitel über die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Speziell in diesem Bereich wird Beratungsbedarf bestehen. Im vorliegenden Werk kann sich der Praktiker über Fragen der Grundzüge, der Zulassung vom MVZ sowie zum Betrieb informieren.

Ein eigener Bereich des Buches behandelt das Thema "Sächliche Mittel". Darunter sind Arzneimittel und Heilmittel zu verstehen. Nationale und internationale, besonders europarechtliche, Grundlagen werden angesprochen. In aller Kürze werden Begriffe definiert, die Zulassung und das Inverkehrbringen sowie die Überwachung geklärt.

Schließlich folgt die Darstellung besonderer Bereiche des Medizinrechts. Die Autoren greifen hier exemplarisch die Biomedizin und die Hochschulmedizin heraus. Besonders in der Biomedizin spielen eigene internationale und europarechtliche Vorgabe eine wichtige Rolle. Zu nennen sind beispielsweise die Einzelfelder der Biomedizin, wie die Stammzellenforschung, den Embryonenverbrauch, der Transplantation oder der Sterbehilfe.

Fazit:
Dem Ziel folgend, dem Medizinrecht Struktur und Inhalt zu geben, stellt das vorliegende Buch ein abschließendes und umfangreiche Lehrbuch dar. Den Autoren ist es gelungen, die einzelnen Rechtsbeziehungen leicht verständlich darzustellen. Es wird nie eine ermüdende Tiefe erreicht, aber auch keine Oberflächlichkeit, die angesichts der Menge an Themen zu befürchten wäre. Der Praktiker findet zu allen relevanten Fragen entsprechende Antworten. Dort, wo ein Themenkomplex nur in aller Kürze aufgegriffen wird, sind Hinweise zu vertiefender Literatur angegeben. Das Buch eignet sich besonders für Rechtsanwälte, die auf eine Fachanwaltschaft Medizinrecht hinarbeiten.
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