Jurawelt

Artikel 9864
Stefanie Samland
15.12.2004

Tagungsbeiträge zum Thema Schwerpunktbereichsprüfung

Eine Rezension zu:

Joachim Münch (Hrsg.)

Die neue Juristenausbildung

Chancen, Perspektiven und Risiken

Boorberg, Stuttgart 2004, 137 Seiten, 25,- €
ISBN 3-415-03354-6

http://www.boorberg.de


Fast zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Juristenausbildungsreform fand im Mai 2003 in Göttingen eine Tagung statt, die sich mit der Gestaltung der neu einzuführenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung befasste. Die dort gehaltenen Referate wurden nun – angereichert durch Fußnoten und einen umfangreichen Anhang mit Materialien – im Boorberg-Verlag veröffentlicht. Leider hat es der Verlag versäumt, in der Schriftfassung eine einheitliche Rechtschreibung vorzunehmen. In dem kleinen Büchlein sind insgesamt fünf Vorträge abgedruckt, die von Professoren und dem Präsidenten des LJPA Nordrhein-Westfalen in Göttingen gehalten wurden. Die ersten beiden Referate beschäftigen sich allgemein mit der Neuordnung der Juristenausbildung und ihren Elementen Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung. Die anderen drei Vorträge präsentieren bisherige Erfahrungen aus Bayern, Greifswald und Köln.

Im ersten Beitrag geht Herausgeber Münch unter dem Titel "Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung – Juristenausbildung im Systemumbruch –" auf die Effektivität der Zwischenprüfung ein. Dabei vergleicht er frühere Modelle mit dem nun im NJAG vorgesehenen Modell. Durch die vielen im Text zitierten Normen liest sich der Artikel nicht richtig flüssig, aufgelockert wird er aber durch diverse passende Zitate. Der Vergleich der Normen aus dem DRiG 1984 und dem NJAG 2001 wird aber anhand einer synoptischen Übersicht noch einmal deutlich. Aus ihr geht der Eindruck hervor, dass "alles schon mal dagewesen" sei. Entsprechend kritisch beäugt Münch die ganze Sache auch, dies gilt im Übrigen auch für den zweiten Teil seines Beitrags, in dem es um die neuen Schwerpunktbereiche geht.

Den Rahmenbedingungen und Konzepten zur Ausgestaltung der Schwerpunktbereiche widmet sich Riedel, Präsident des LJPA NRW, im zweiten Referat. Leider betont er schon zu Beginn des Beitrags, dass es ihm an Erfahrungswerten aus ganz Deutschland fehle, so dass der Leser einseitig über Nordrhein-Westfalen informiert wird und keinen gesamtdeutschen Überblick über die Schwerpunkte erhält. So erklärt sich auch, dass der Referent behauptet, es würde für das "völlig neue Element" in der Juristenausbildung bisher keinerlei Erfahrungen bzgl. der Organisation der Studierbarkeit, der Prüfungen und des Verwaltungsaufwandes geben. Das Gegenteil ist der Fall – an der Universität Bremen gibt es schon seit einigen Jahren ein Schwerpunktstudium von 16 SWS im 7. und 8. Semester, wie es nun überall eingeführt wird.

Der Regensburger Professor Uerpmann stellt anschließend die "Bayerischen Wege in der Gestaltung der Schwerpunktsbereichsprüfung zwischen universitärer Autonomie und landesrechtlicher Festschreibung des Einheitsjuristen" vor. Anhand der landesrechtlichen Vorgaben macht Uerpmann recht deutlich, dass den Universitäten sehr wenig Gestaltungsspielraum bleibt und für die in der Göttinger Tagung vorrangig thematisierten Fragen der Leistungspunktsysteme (studienbegleitende Leistungskontrollen) und Modularisierung kein nennenswerter Raum ist.

Zu den beiden letztgenannten Referaten gab es auf der Tagung eine Diskussionsrunde, deren Ergebnisse nach dem dritten Artikel im Buch zusammengefasst werden. In dieser Diskussion stellte Professorin Weßlau aus Bremen auch dortigen Erfahrungen und Hauptprobleme des Schwerpunkts dar.

Dem Thema Modularisierung wendet sich Heiss in seinem Referat aus einer anderen Perspektive als der Schwerpunktbereichsprüfung zu. Er erläutert das Greifswalder Modell des Bachelor- und Masterstudiums als Alternative zum Staatsexamensstudiengang. Hier findet auch eine Leistungspunkt-Bewertung statt.

Schließlich präsentiert Prütting die in Köln eingerichteten Schwerpunktbereiche, angefangen von Unternehmensrecht bis hin zu Wirtschaftsstrafrecht. Für jeden Schwerpunkt werden Pflicht- und Wahlbereiche genannt und Überschneidungen aufgezeigt, die sich zur Modularisierung eignen. Dies sind insbesondere fachübergreifende Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen, wie "Einführung in den Anwaltsberuf" oder "Streitschlichtung und Mediation". Gerade diese erfordern aber die Arbeit in Kleingruppen, was die Universitäten vor personelle und finanzielle Probleme stellen wird, wie Prütting hervorhebt.

Nach einer weiteren Diskussionszusammenfassung und der Teilnehmerliste der Tagung folgt der Anhang des Buches. Hier werden Text des DRiG und Materialien abgedruckt, aber auch die einzelnen landesrechtlichen Vorgaben übersichtlich aufbereitet. So wird erkennbar, wie sich die Prüfungen im 1. Staatsexamen nach altem und neuem Recht in den einzelnen Bundesländern zusammensetzen. Auch hier zeigt sich aber leider, dass nicht aktuell recherchiert wurde, so wird für Bremen noch das alte 3-Klausuren-Modell angegeben, welches vor einiger Zeit durch ein 5-Klausuren-Modell abgelöst wurde. Auch in der nachstehenden Übersicht mit den Modellen zur Umsetzung der Schwerpunktbereichsprüfung der einzelnen Universitäten steht bei Bremen – wo es die Schwerpunkte schon viel länger gibt! – nur "keine Angaben bei Redaktionsschluss". Hilfreich sind die am Schluss abgedruckten Auszüge aus den neuen Ausbildungsgesetzen der Länder.

Gesamteindruck:
Der Titel des Buches täuscht über den eigentlichen Inhalt, der sich nicht mit der Gesamtheit der neuen Juristenausbildung, sondern vorrangig mit den Schwerpunktbereichen auseinandersetzt. Die Tagungsbeiträge sind kritisch und interessant zu lesen, auch der Anhang stellt einen guten Überblick über die einzelnen Möglichkeiten, an den deutschen Universitäten einen Schwerpunkt zu wählen, dar. Allerdings hätten einzelne Aspekte besser recherchiert worden können, was am Beispiel Bremens deutlich wird. Der Preis ist für das dünne Buch auch für Studentenkassen zu hoch angesetzt.
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