Jurawelt

Artikel 9737
RA Jörn Hülsemann
06.11.2004

Ständiger Begleiter

Eine Rezension zu:

Deutscher Richterbund (Hrsg.)

Handbuch der Justiz 2004

Die Träger und Organe der Recht sprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland

27. Jahrgang

R.v. Decker, Heidelberg 2004, 749 Seiten, 83,- €
ISBN 3-7685-0523-5

http://www.huethig-jehle-rehm.de


Es gibt Bücher, die nehmen Studierende mit Verwunderung zur Hand. Wer soll ein solches Buch benötigen? Ist es nicht pure Eitelkeit, dass sich Richter und Staatsanwälte in einem Handbuch namentlich auflisten lassen? Worin liegt der Nutzen eines solchen Buches? Warum ist es so teuer? – Der Anwalt (und manch studierter Jurist ergreift ja diesen Beruf) hingegen fragt sich: Kommt die Neuauflage bald? Wann gibt es das Werk auf CD? Kann ich es bald online abrufen?

Der Verlag schreibt: "Das Handbuch der Justiz sichert den schnellen Zugriff auf eine Fülle präziser, sonst nur schwer einzuholender Informationen über Justiz und Justizverwaltung und erleichtert damit die tägliche Arbeit." Recht hat er.

Die korrekte Adresse eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft lässt sich zwar auch durch Telefonbücher und die eine oder andere Kanzleisoftware ermitteln. Über diese Quellen kann man auch die richtige Faxnummer oder andere Angaben erhalten. Schneller und kompakter ist allerdings das "Handbuch der Justiz". Hier werden zusätzlich auch – sofern vorhanden – die Ansprechpartner für die Presse und die e-mail-Adressen genannt. Erstaunlich ist nur, dass ein Hinweis auf die Internet-Seiten der Gerichte fehlt, die eine solche bereits haben. Es nennt daneben die Strukturen und personelle Besetzung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen in Bund und Ländern. Selbst internationale Gerichte werden dabei nicht vergessen.

Das Handbuch bietet daneben noch mehr. Durch die Angabe des Dienstalters (hiermit ist das nach einem komplizierten Verfahren ermittelte Eintrittsdatum in die Justiz gemeint) und Geburtsdatum des Justizpersonals (Richter, Staatsanwälte und Beamte) kann man sich eine unbekannte Amtsperson schon etwas besser vorstellen. Mit jedenfalls hilft es immer, zu wissen, ob ich bei einem Jahrgangskollegen oder einem älteren Richter eine Verhandlung habe. Das Beispiel für das heimische Gericht funktioniert dabei natürlich nicht, denn beim Amtsgericht Hameln ist vermerkt: "Weitere Stellen sind besetzt. Namen und Personaldaten der Stelleninhaber wurden nicht übermittelt." Wie gut, dass diese Richterinnen und Richter dem Rezensenten bekannt sind...

Wo wir gerade bei Jahrgangkollegen waren: Das "Handbuch der Justiz" ist natürlich das perfekte Buch, um mal herauszufinden, ob es Kommilitoninnen oder Kommilitonen in die Justiz verschlagen hat. Ein Termin bei einem auswärtigen Gericht lässt sich so mit einem Ausflug in die Vergangenheit verbinden. Nebenbei erfährt man so einiges über die Einwohnerzahlen der Länder und der Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit, so dass man zumindest für den heimischen Gerichtsbezirk mit den Angaben glänzen kann.

Gesamteindruck:
Ein unentbehrlicher Ratgeber, der bei mir stets griffbereit auf dem Schreibtisch steht. Kaufen.
BGH: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Prag, Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt