
Im Zuge der Reform der Juristenausbildung waren und sind Schlagworte wie
"anwaltsorientierte Ausbildung", "Schlüsselqualifikationen" oder "Anwaltsperspektive" in aller Munde. Auch die Autoren
Ritterhaus und
Teichmann haben sich
schon länger diesem Thema verschrieben. Welch eine Fülle an Literatur es inzwischen zu den verschiedenen Schlüsselqualifikationen gibt, weist das Literaturverzeichnis des
vorliegenden Buches eindrucksvoll nach. Selbst beschäftigt es sich mit der Schlüsselqualifikation des Verhandlungsmanagements am Beispiel der anwaltlichen
Vertragsgestaltung. Schon in der Einleitung zeigen die Verfasser auf, dass die Vertragsgestaltung einen Hauptteil der anwaltlichen Tätigkeit ausmacht, aber im Studium nicht
auf sie vorbereitet wird. Dem wollen sie entgegenwirken und legen ein Buch vor, welches das nötige Hintergrundwissen über den Anwaltsberuf ebenso wie das Rüstzeug zur
anwaltlichen Vertragsgestaltung vermitteln soll.
Im folgenden ist das Buch in vier Teile gegliedert. Teil 1 befasst sich mit dem Berufsbild des Vertragsanwalts, Teil 2 führt in die Methodik der Vertragsgestaltung ein, in
Teil 3 kann das bisher Gelernte an zehn Fallbeispielen geübt und vertieft werden und Teil 4 geht dann noch näher in die Vertragstechnik ein. Auch hier finden sich zwei
weitere Fälle, anhand derer Vertragsentwürfe erarbeitet werden.
Der erste Teil kann eigentlich auch noch zur Einleitung hinzugerechnet werden. Hier erfährt der Leser erst einmal, was die Arbeit eines Vertragsanwalts überhaupt ausmacht
und warum dieser besondere Fähigkeiten und Hilfsmittel benötigt. Diese Betrachtungsweise – also das "Warum" hinter dem zu lernenden Stoff – zieht sich durch das
ganze Buch. Die Autoren legen viel Wert darauf, dem Leser neben dem handwerklichen Rüstzeug auch das Anwendungsfeld des Gelernten zu verdeutlichen. Auch wird erklärt, warum
man nicht einfach draufloslegen kann und warum es sinnvoll ist, sich vor Vertragsverhandlungen zunächst ein "Drehbuch" zu schreiben, um abzuklären, wer (Anwalt / Mandant)
welchen Part in den Verhandlungen übernimmt. Besonders interessant sind die Ausführungen zur Stellung des Anwalts im Rechtssystem, aus denen anschaulich zum Ausdruck kommt,
in welcher Hinsicht sich die Sichtweise eines Anwalts von der eines Richters, die im Studium erlernt wird, unterscheidet und wo Gemeinsamkeiten liegen.
Der Methodik des Anwalts im Vergleich zur Methodik des Richters widmen sich die Autoren im zweiten Teil sehr ausführlich. Gut zwanzig Seiten füllen auch die Ausführungen zur
Anwaltshaftung aus, die für die Zielgruppe der Studenten ruhig kürzer hätten ausfallen können, so setzen sich die Verfasser z.B. in Rn 219 mit einem BGH-Urteil zur
Anwaltshaftung kritisch auseinander, was nicht unbedingt für das Erlernen der Vertragsgestaltungs
technik vonnöten ist. Für den jungen Anwalt dagegen ist gerade dieser
Part überaus hilfreich, weil die Haftung des Anwalts für Falschberatung eines der wichtigsten Themen im Anwaltsalltag ist.
Das, was der studentische Leser wahrscheinlich von einem Buch über Vertragsgestaltung erwartet, nämlich den Aufbau der anwaltlichen Fallbearbeitung, beginnt so richtig erst
ab Seite 90. Alles, was davor geschrieben wurde, ist zwar unheimlich interessant und als Hintergrundwissen fast unerlässlich, jedoch drängt sich beim Lesen schon immer der
Wunsch auf,
endlich zu erfahren, wie ein Vertrag denn nun entsteht. Auf ca. 40 Seiten wird nun erläutert, in welchen Schritten der Anwalt vom ersten Gespräch mit dem
Mandanten bis hin zur Formulierung eines Vertragsentwurfs vorgeht. Die Unterscheidung von Sach- und Rechtszielen ist sehr gelungen. Anhand von zahlreichen Beispielen
verdeutlichen
Rittershaus und
Teichmann, warum es wichtig ist, zunächst vom Mandanten herauszubekommen, was dessen tatsächliche (etwa wirtschaftliche oder
soziale) Ziele sind und erst dann diese in Rechtsziele umzusetzen. Immer wieder wird auch dargestellt, in welchen Phasen der Anwalt auf das an der Uni erworbene methodische
Handwerk zurückgreift und an welchen Stellen er auf eine mehr anwaltsorientierte Methodik angewiesen ist. Zum Ende dieses Kapitels wird auch der Einsatz von Vertragsmustern
und Checklisten behandelt.
Zu Beginn des dritten Teils werden die Fallbeispiele auf zwei Seiten übersichtlich dargestellt. In dieser Übersicht sind die Aufgabenstellungen und materiell-rechtlichen wie
methodischen Schwerpunkte gekennzeichnet, so dass der Leser auch gezielt Teile zu bestimmten Themen erarbeiten kann. Die Aufgaben variieren von der Beratung über die
Vertragsentwurfsprüfung oder Vertragsergänzung bis hin zum Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Mandantenschreiben oder Fragenkatalogen. Der Aufbau der
Musterlösungen orientiert sich wiederum am bisher Gesagten zum Verlauf der Vertragsverhandlungen von der Ermittlung der Sach- und Rechtsziele bis hin zu den
Gestaltungsvorschlägen. Die Ausführungen zur Vertragstechnik in Teil 4 sind recht kurz gehalten und werden anhand der beiden Fälle exemplarisch vertieft.
Schließlich ist noch lobend hervorzuheben, dass alle verwendeten lateinischen Begriffe in den Fußnoten übersetzt werden und die Nachweise an Rechtsprechung und Literatur
sehr aktuell sind, was gerade beim hochaktuellen Thema der reformierten Juristenausbildung zwar unverzichtbar, aber nicht selbstverständlich ist, da fast wöchentlich neues
Schrifttum hinzu kommt.
Gesamteindruck:
Das Buch von
Rittershaus/Teichmann ist weit mehr als eine Anleitung zur Lösung von anwaltlichen Fallgestaltungen. Es liefert neben der Methodik und Technik zur
Vertragsgestaltung und deren Anwendung anhand verschiedenster Beispielsfälle zugleich ein umfangreiches Hintergrundwissen zur Arbeit eines Vertragsanwalts, die vor allem für
Referendare und junge Anwälte Pflichtlektüre sein sollte, wenn sie sich auf diesem Gebiet bewegen. Aber auch Studenten ziehen aus dem vorliegenden Buch enormen Nutzen für
die Fallbearbeitung in Aufgabenstellungen, die der Perspektive des Anwalts nachgebildet sind.