Jurawelt

Artikel 8908
Stefanie Samland
03.03.2004

Nicht nur für anwaltsorientierte Ausbildung interessant

Eine Rezension zu:

Wolfgang Däubler

Verhandeln und Gestalten


JuS-Schriftenreihe Band 168

C.H. Beck, München 2003, 254 Seiten, 21,80 €
ISBN 3-406-51269-0

http://www.beck.de


Mit der Reform der Juristenausbildung soll eine Ausbildung angestrebt werden, die stärker als bisher auf die Anwaltslaufbahn vorbereitet. Ein Element der neuen Ausbildung stellen die in § 5a III 1 DRiG genannten Schlüsselqualifikationen dar. Hierzu gehören laut Gesetzgeber "Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit." Wie dies umgesetzt werden soll, ist noch unklar, die Literatur beschäftigt sich jedoch schon rege mit den neuen Ausbildungsinhalten, so z.B. das sehr lesenswerte Buch von Römermann/Paulus oder diverse Aufsätze in den Ausbildungszeitschriften.

Wolfgang Däubler führt schon seit mehreren Jahren an der Universität Bremen eine Seminarveranstaltung zum "Verhandeln und Gestalten" durch, in der Studenten in Kleingruppen versuchen sollen, Verhandlungspositionen durchzusetzen bzw. zu modifizieren. Anlässlich der Juristenausbildungsreform hat er seine Erfahrungen in der JuS-Schriftenreihe veröffentlicht. Entstanden ist ein Büchlein, das in lesenswerter Weise sowohl den Status Quo der Juristenausbildung kritisch reflektiert als auch eine Anleitung zum Verhandeln mit Fällen zur Anwendung bietet.

Im ersten Teil untersucht Däubler die Anforderungen, die das neue Richtergesetz an die Universitäten stellt und hinterfragt, wie die durch die Schlüsselqualifikationen herbeigeführte Stoffanreicherung zu bewältigen sein soll. Dies ist sehr spannend zu lesen, gerade aus Sicht eines Professors. Anschließend wird eine Anleitung zum Verhandeln und Gestalten gegeben, die den Weg vom Anliegen des Mandanten, der in die Kanzlei kommt und um einen Vertragsentwurf bittet, bis hin zur Vertragsformulierung aufzeigt. Hierbei geht der Verfasser auf verschiedene Untersuchung zu Verhandlungstypen ein und gibt Anregungen, wie Sachliches von Emotionalem getrennt werden kann und sollte. Der Aufbau eines Vertrages schließt diesen Abschnitt ab. Alle Anregungen und Informationen finden anhand von Beispielen statt, auch Formulierungshilfen werden abgedruckt, was das Lesen sehr anschaulich macht. Für den Ernstfall – z.B. für das Praktikum bei einem Anwalt, der vertragsgestaltend tätig ist – weist Däubler auf Formular- und Handbücher zum Thema hin.

Der spannendste Teil bei jedem "Lehrgang" ist die Anwendung des Gelernten. Und so erschöpft sich auch die vorliegende Darstellung nicht in der Theorie des Verhandelns und Gestaltens, sondern bietet Gelegenheit, sich selbst zu erproben. Dazu werden in der zweiten Hälfte des Buches insgesamt neun Fälle bereitgestellt, die es gestalterisch zu lösen gilt. Dem Autor ist besonders anzurechnen, dass er keine fiktiven Lehrbuchfälle, sondern Beispiele entwickelt hat, die gerade den Studenten schon im Alltagsleben begegnen können. So geht es u.a. um den Kauf eines Gebrauchtwagens, um einen WG-Mietvertrag, um einen Partnerschaftsvertrag in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, um eine Betriebsvereinbarung in einem Fast-Food-Restaurant oder um Fragen der Erbauseinandersetzung. Dem Leser wird auffallen, dass die Fälle in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten spielen und damit auch in allen möglichen Fallgestaltungen z.B. im Examen auftauchen können.

Bei jedem Fall werden zunächst die Ausgangspositionen der Beteiligten vorgestellt. Für die praktische Übung ist es hilfreich, dass z.B. in Fall 4 zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft die Positionen der Frau und des Mannes komplett abgedruckt sind, auch wenn einzelne Sätze zur allgemeinen Situationen dadurch doppelt erscheinen. So ist es möglich, beides zu kopieren und an unterschiedliche Personen zu verteilen. Anschließend wird beschrieben, wie man beim Vertragsentwurf vorzugehen hat. Hierzu werden die zu regelnden Punkte fixiert und die rechtliche Lage untersucht, bevor es dann zum Entwurf des Vertrages kommt. Auch dieser wird als Muster abgedruckt und mit weiteren Erläuterungen versehen.

Gesamteindruck:
Nicht nur angehende Anwälte sollten dieses Buch lesen. Es gibt über das ausbildungsorientierte Ziel hinaus auch wertvolle Anregungen für Verhandlungen in Alltagssituationen. Ein Buch, dass man auch abends nach einem Bibliothekstag noch gemütlich lesen kann.
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt