Thilo Schulz
17.11.2003
Wie schreibe ich eigentlich eine Anwaltsklausur?
Eine Rezension zu:
Johannes Ebert / Klaus Gregor / Peter Günter
Die Anwaltsklausur in der zweiten juristischen Staatsprüfung
Zivilrecht und Strafrecht
1. Auflage
Vahlen, München 2003, 203 Seiten, 18,- €
ISBN 3-8006-2971-2
http://www.vahlen.de
Die in der Überschrift aufgeworfene Frage stellen sich viele Referendare. In den Arbeitsgemeinschaften wird das Thema "Anwaltsklausur" zwar durchaus angesprochen. Allerdings
wird darauf längst nicht soviel Zeit verwendet wie auf Urteilsklausuren. Das ist nicht unproblematisch, da in den letzten Jahren in allen Bundesländern im zweiten
Staatsexamen ein Trend dahingehend festzustellen ist, dass Anwaltsklausuren immer häufiger vorkommen. Literatur ist dazu nur vereinzelt zu finden. Meistens werden
Aufgabenstellungen aus Sicht des Anwalts nur am Rande behandelt, das Schreiben von Urteilen nimmt nach wie vor den meisten Raum ein.
Die drei Autoren des vorliegenden Buches haben das Problem erkannt und wollen den Referendaren ein Hilfsmittel bei der Prüfungsvorbereitung an die Hand geben. Alle drei sind
Richter aus Würzburg und sind oder waren in der Referendarsausbildung tätig.
Das Buch behandelt dabei nicht nur das Zivilrecht. Die zweite Hälfte befasst sich ausführlich mit anwaltlichen Aufgaben im Bereich des Strafrechts.
Neben Klageschrift und Klageerwiderung findet sich auch eine Darstellung des vorläufigen Rechtsschutzes in der Anwaltsklausur. Dies ist eine beliebte Aufgabenstellung. Die
Autoren tragen in einem eigenen Kapitel den Besonderheiten familienrechtlicher Klausuren Rechnung. Nicht vergessen wird die (meist sehr schwierige) Variante, dass man einen
Vertrag entwerfen oder abändern soll. Auch hier erhält man wertvolle Hinweise.
Die Darstellung im strafrechtlichen Bereich orientiert sich am Gang des Strafprozesses. Während Maßnahmen des Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren und im
Zwischenverfahren sich für Klausuren wohl eher weniger anbieten, ist dies beim Plädoyer und bei der Revision anders. Die Wahrscheinlichkeit, eine Aufgabenstellung aus diesem
Bereich zu erhalten, dürfte inzwischen recht hoch sein.
Positiv fällt auf, dass die Autoren sich sehr darum bemühen, das richtige Vorgehen bei der Bearbeitung der Aufgaben zu vermitteln. Es geht um Prozesswissen im Sinne des
methodischen Vorgehens bei der Bearbeitung von Anwaltsaufgaben, also das "knowing-how", nicht das "knowing that". Gute Kenntnisse des materiellen Rechts und des
Prozessrechts werden vorausgesetzt. Auf Rechtsfragen wird immer dann eingegangen, wenn erläutert werden soll, wieso man an einer bestimmten Stelle so und nicht anders
arbeiten muss. Das fördert das Verständnis des Prozessrechts ungemein.
Leider sind noch einige Schwächen vorhanden. Bei einer Erstauflage ist dies allerdings noch verzeihlich. So häufen sich an einigen Stellen die Rechtschreibfehler. Auch sind
die Übersichten oft nicht richtig gesetzt. Gerade diese Übersichten, die sehr hilfreich sein könnten, sollten in der Zweitauflage nochmals überarbeitet werden. Es wäre
schade, wenn an der Umsetzung anschaulicherer Grafiken gespart werden würde. Gelungene Schaubilder machen komplexe Sachverhalte oft deutlicher als 20 Seiten Text.
Gesamteindruck:
Ein gutes Buch, das Referendaren für die Vorbereitung auf Anwaltsklausuren im zweiten Staatsexamen nur empfohlen werden kann. Wenn die Kinderkrankheiten beseitigt werden,
hat das Buch das Zeug, ein echter Renner zu werden.
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