Jurawelt

Artikel 385
Ralf Hansen

Der unbeliebte Prüfungsstart - Kurzvorträge im Assessorexamen (II)

Budde-Hermann, Constanze/Schöneberg, Birgit

Der Kurzvortrag im Assessorexamen - Zivilrecht

JA - Sonderheft 22


2. überarbeitete Auflage,
Neuwied, Triftel, Berlin: Luchterhand-Verlag, 1998, 130 Seiten
ISBN 3-472-03561-7

http://www.luchterhand.de

Der Kurzvortrag im Assessorexamen, der in den meisten Bundesländern die mündliche Prüfung im Assessorexamen einleitet, wird von den meisten Kandidaten gefürchtet. In NRW macht er 10% der Prüfungsgesamtleistungen (bei acht Klausuren) aus und ist daher nicht zu vernachlässigen. Viele AG - Leiter und Ausbilder üben die Technik allerdings mit ihren Referendaren. Die Ausgestaltungen in den einzelnen Bundesländern schwanken allerdings, was die Vorbereitungszeit angeht. Die Bandbreite reicht von drei Tagen (Hessen/Niedersachsen/Sachsen-Anhalt), über 90 Minuten (Schleswig-Holstein; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen), 75 Minuten (Baden-Württemberg), zu 60 Minuten (Berlin; Brandenburg; Nordrhein-Westfalen; Sachsen). Nur Bayern verzichtet ganz auf den Aktenvortrag. Dafür ist dort Steuerrecht im Pflichtfach prüfungsrelevant.

Der Sinn der Übung ist augenfällig: Sie dient dem Nachweis zur Befähigung des Vortrags eines richterlichen Votums und ist auf die Kammerberatung zugeschnitten. Insoweit hat der Aktenvortrag viel mit dem Votum gemein, ist er doch insgesamt eine Mischung zwischen Gutachten und Entscheidungsentwurf. Auch Fallberatungen in Anwaltskanzleien finden oftmals auf ähnlicher Grundlage statt, wenn auch unter anderen Bedingungen. Jura ist nun mal ein "Sprachfach". Die Examensfälle können aus allen prüfungsrelevanten Bereichen stammen. In Berlin, Schleswig-Holstein und dem Saarland auch aus dem Schwerpunktfach. Manche Länder räumen den Kandidaten die Wahl zwischen Zivilrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht ein. Besonderes gefürchtet sind wegen des Aktenumfangs strafrechtliche Aktenvorträge. Dieser Band der beiden Autorinnen behandelt den zivilrechtlichen Kurzvortrag (ein Parallelband der gleichen Autorinnen aus der gleichen Reihe im gleichen Verlag behandelt den Vortrag aus dem öffentlichen Recht; ein anderer Band von Kaiser/Schöneberg, den strafrechtlichen Aktenvortrag).

Unabhängig von in diesem Stadium der Ausbildung zweifellos vorhandenen Rechtskenntnissen, kommen gerade beim Kurzvortrag rhetorische Fertigkeiten ins Spiel, die etwa im Studium kaum gelehrt werden, wie vieles was der Referendar können muß. Nicht alles kann in Einführungskurs und AG zur Sprache kommen. Entsprechend enthalten die einleitenden Ausführungen entsprechende Hinweise zur Psychologie des Aktenkurzvortrags und zur Rhetorik. Sehr hilfreich ist dabei die minutiöse Darlegung des Prüfungsvorganges, die geeignet ist Vorbehalte abzubauen. Die Autorinnen raten insbesondere dazu, vor der eigenen Prüfung Zuschauer einer solchen Prüfung gewesen zu sein, jedenfalls aber die Technik des Aktenvortrages eingehend geübt zu haben. Ob indessen der Besuch von Rhetorikkursen (etwa bei der VHS), der hier empfohlen wird, wesentlichen Vorteile einbringt, hängt vom Einzelfall ab. Angesichts der für den Vortrag zur Verfügung stehenden Dauer von 12 Minuten gilt es, nach Möglichkeit keine Punkte zu verschenken. Eine zusammenhängende Ausarbeitung vorzutragen ist nicht zugelassen, lediglich ein Stichwortzettel und die Arbeit mit der Akte selbst ist erlaubt. Eine derartige Ausarbeitung in 60 - 90 Minuten zu erstellen, ist aber auch kaum möglich, so daß der Blick sich auf das Wesentliche richten muß. Das "Geheimnis" dürfte in der Bildung klarer Strukturen liegen, die man mündlich umsetzen muß. Sich den Vortrag in der letzten Viertelstunde wenigstens ein Mal selbst zu halten, empfehlen erfahrene Prüfer.

Der Kurzvortrag gliedert sich in die Elemente, Einführung in den Sachstand, Sachverhaltsschilderung, Entscheidungsvorschlag, rechtliche Würdigung und Entscheidungsbegründung (Vorschlag eines Tenors). Manche warnen vor den beliebten Einleitungssätzen, weil hier viel schief gehen kann. Statt dessen sollten zunächst die Parteien und ihr Streit vorgestellt werden. Eine zivilrechtliche Akte kann durch sehr verzweigte Probleme führen, vor allem wenn Kernprobleme im prozessualen Bereich auftauchen, zumal es gilt auch anwaltliche Fehler in Schriftsätzen entsprechend aufzufinden und rechtlich einzuordnen. Wie man einen solchen Vortrag praxisnah strukturieren kann, wird von den Autorinnen leicht umsetzbar vermittelt. Die Entscheidung ist zunächst in einem ersten Schritt stets als Vorschlag zu definieren. Für die rechtliche Würdigung lassen sich angesichts der Komplexität der möglichen Fallkonstellationen kaum allgemeine Kriterien angeben, außer dem Hinweis klare Strukturen zu bilden. Hier dürfte es darauf kommen den Fall systematisch durchzuführen und stets die Beweislast zu beachten.

Der vierte Teil des Bandes enthält sieben Fälle aus der Prüfungspraxis, anhand deren eine Einübung erfolgen kann. Einen Aktenvortrag üben dürfte indessen heißen, ihn zu halten, daher sollte die Fälle als Einladung betrachtet werden, selbst tätig zu werden, ggf. vor "heimischem" Auditorium. Die Fälle sind praxisnah angelegt, wie etwa der Fall um das verspätete Testament, bei dem es darum geht, wem Ansprüche aus einer Lebensversicherung zustehen. Die Fälle dürften in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit einiger Übung zu bewältigen sein. Mitgeteilt werden stets Originalakten (ggf. überarbeitet hinsichtlich der Namensnennungen). Auch hier ist die Beherrschung der Relationsmethode von entscheidender Bedeutung, um das Wesentliche des kontradiktorischen Vorbringens herauszuschälen. Die Auswahl der Fälle legt es nahe, sich auf Standardsituationen strukturorientiert anhand der Relationsmethode vorzubereiten, deren Aufbau zwingend ist. Alle Lösungsvorschläge sind recht ausführlich und vortragsgerecht aufgebaut. Nach jedem Fall finden sich erläuternde Bemerkungen auch zu potentiellen und typischen Fehlern der Kandidaten. Es dürfte sich empfehlen die Lösung erst dann zu Rate zu ziehen, wenn eine Tatbestandsanalyse vorgenommen worden ist und versucht wurde einen Vortrag wenigstens selbst zu strukturieren. Zur Vorbereitung von Aktenvorträgen ist das Skript sicherlich ein Hilfsmittel der ersten Güteklasse.

"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
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