Stefanie Kleinmanns
20.11.2008
Wirkungsvolle Lektüre
Eine Rezension zu:
Horst Kaiser / Jan Kaiser / Torsten Kaiser
Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen
2. Auflage
Luchterhand, Köln 2008, 148 Seiten, 18,90 €
ISBN 978-3-472-07411-3
http://www.luchterhand-fachverlag.de
Die Kaiserseminare in Lübeck erfreuen sich seit längerer Zeit großer Beliebtheit. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Kurse auf die tatsächlichen Klausuranforderungen
ausgerichtet sind und damit einen fallorientierten Ansatz verfolgen. Daher erstaunt es nicht, dass der Wunsch nach den Skripten immer lauter wurde. Mittlerweile verlegt der
Luchterhand-Verlag (Wolters Kluwer) mehrere der beliebten Kaiser-Skripten, nämlich zum materiellen Zivilrecht, zur Zivilgerichtsklausur, zur Anwaltsklausur und zur
Zwangsvollstreckungsklausur.
Das vorliegende Buch geht auf die typischen Fallkonstellationen in der Zwangsvollstreckungsklausur ein. Die Autoren stellen für jede der üblichen Klagearten zunächst kurze
allgemeine Informationen zusammen. Anschließend bereiten sie vertieft das wichtigste Examenswissen auf. Dabei beschränken sie sich auf das für die Klausuren Wesentliche
Basiswissen und reichern dieses mit konkreten Hinweisen auf mögliche Fragestellungen und Fallgestaltungen an. Für die Arbeit an den Skripten haben die Autoren weniger die
wissenschaftliche Literatur und vielmehr unzählige Originalexamensklausuren ausgewertet – ein großer Pluspunkt des Buches. Fast jedes Kapitel schließt mit einem
Prüfungsschema ab.
Exemplarisch soll für die Vollstreckungsabwehrklage das Konzept des Buches näher vorgestellt werden. Die einleitenden allgemeinen Informationen erschöpfen sich in einer
knappen Seite, auf der die Klageart systematisch eingeordnet wird. Sodann gehen die Autoren sofort in medias res und führen den Leser direkt an den Beginn der
Klausur. Er erfährt, wie die Anträge des Klägers in der Klausur formuliert sind, so dass er gleich die Vollstreckungsabwehrklage erkennt. Zudem erhält er konkrete
Formulierungsvorschläge für das Urteil an die Hand. Die Ausführungen sind sämtlichst darauf ausgerichtet, dem Leser zu erläutern, wie er in der Klausur vorzugehen hat, z.B.
"In Fällen ... müssen Sie ansprechen." oder "Klausurtipp: Wenn Sie merken, dass Sie mit der Klausur in Zeitprobleme kommen, so können Sie lieber hier ... Zeit sparen und
Ihre Energie für die Begründetheit aufsparen." Neben den typischen Aspekten zur Statthaftigkeit (u.a. auch bei Vollstreckung aus notariellen Urkunden), Zulässigkeit und zum
Rechtsschutzbedürfnis gehen die Autoren zudem auf außergewöhnliche Fallgestaltungen ein.
Für die Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage wird die Sachbefugnis entsprechend ihrer (kaum vorhandenen) Examensrelevanz kurz abgehandelt. Dennoch lassen es sich die
Autoren nicht nehmen, auf ein aktuelles BGH-Urteil hinzuweisen, bei dem dieser Prüfungspunkt doch einmal relevant wurde. Hinsichtlich der Einwendungen wird insbesondere auf
das Problem des Nachschiebens von Einwänden im Rahmen des Prozesses thematisiert. Ansonsten werden die denkbaren Einwendungen durchgegangen und jeweils an Fällen aus der
Rechtsprechung oder Originalklausuren verdeutlicht. Den Ausführungen zur Präklusion folgen Hinweise zum Abfassen des Urteils mit Tenorierungsvorschlägen und Warnungen vor
Nachlässigkeiten. Das Prüfungsschema enthält zu allen Prüfungspunkten Hinweise auf die verdächtigsten Klausurprobleme noch einmal im Überblick.
Die Konzentration auf das examensrelevante Detailwissen bringt es mit sich, dass der Leser nicht vom Urschleim an die Prüfungspunkte der Klagen heran-, sondern direkt in die
üblichen Klausurprobleme hineingeführt wird. Dies erfordert einige Vorkenntnisse. Das Buch ist deshalb insbesondere für die Referendare interessant, die sich in der
unmittelbaren Examensvorbereitung befinden und ihr erworbenes Wissen fallorientiert vertiefen wollen.
Gesamteindruck:
Keine leichte Lektüre, aber wirkungsvoll! Wer das Buch der Dozenten der Kaiserseminare sorgfältig durcharbeitet, sollte für alle denkbaren Fallgestaltungen gewappnet sein
und braucht keine Angst mehr vor der Zwangsvollstreckungsklausur zu haben.
|