Stefanie Kleinmanns
06.08.2007
Gute Einführungslektüre für das Gutachten
Eine Rezension zu:
Michael Schweigert
Die strafrechtliche Assessorklausur
Ein Leitfaden für Referendare
1. Auflage
Jan Niederle Media, Altenberge 2005, 96 Seiten, 6,60 €
ISBN 3-936733-30-9
http://www.niederle-media.de
Der mit „500 Spezialtipps für Juristen“ bekannt gewordene Verlag Jan Niederle Media hat sein
Angebot in den letzten Jahren markant erweitert. Inzwischen sind unzählige Titel zu den gängigen Rechtsgebieten für das Studium, aber auch zu den Nebengebieten und aus dem
Bereich BWL verfügbar. Schließlich bietet der Verlag auch Skripten zum Assessorexamen an. Allen Werken gleich ist das handliche Format A5 – auf etwa 100 Seiten wird
das jeweilige Thema auf den Punkt gebracht.
Auch das Autorenteam ist inzwischen deutlich gewachsen. RiLG Michael Schweigert hat sich der strafrechtlichen Assessorklausur gewidmet und präsentiert in einem
„Leitfaden für Referendare“, worauf es in der strafrechtlichen Klausur im Referendariat ankommt. Nach einer knappen Einführung, die Aspekte wie Zeitmanagement
und die genaue Lektüre des Bearbeitervermerks anspricht, was die meisten ähnlichen Bücher auch tun, widmet sich das Büchlein zunächst dem A-Gutachten und anschließend dem
B-Gutachten.
Sehr gut verständlich erläutert der Verfasser, welche Punkte in welchem Gutachten angesprochen werden müssen, warum z.B. § 21 StGB nicht im A-, sondern im B-Gutachten zu
verorten ist und wie es mit der Behandlung des Grundsatzes in dubio pro reo im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aussieht. Mehrere Beispielsfälle machen das
Gelesene anschaulich. Besonders gelungen sind die Ausführungen und der Beispielsfall zur Beweiswürdigung. Hat der Leser diese durchgearbeitet, sollte er auf jeden Fall mit
dieser Herausforderung in der Klausur zurechtkommen. Ebenfalls zu loben ist die Darstellung des B-Gutachtens, in der gut gezeigt wird, welche Punkte möglicherweise
anzusprechen sind.
Das letzte Kapitel „Der praktische Teil“ fällt allerdings deutlich zu knapp aus. Es erschöpft sich im Abdruck einer Musteranklage nach den niedersächsischen
Gepflogenheiten. Weder werden Ausführungen zur Abschlussverfügung gemacht noch finden Erläuterungen zur Anklage statt. Dies wäre jedoch angesichts des gelungenen Teils zum
Gutachten absolut wünschenswert gewesen. Auch zur examensrelevanten Revisionsklausur wird in diesem Buch kein Wort gesagt.
Gesamteindruck:
Das Büchlein gibt einen sehr guten Einblick in die Anforderungen an das Gutachten in der strafrechtlichen Assessorklausur aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Wenn es in der
Folgeauflage noch eine Erweiterung im Hinblick auf die Abschlussverfügung gäbe, wäre es uneingeschränkt zu empfehlen.
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