Jurawelt

"Das Assessorexamen im Zivilrecht" von Anders/Gehle sowie "Zivilprozessrecht für Referendare" von Oberheim
Stefanie Kleinmanns
26.07.2007

 

Welches Buch für wen?

Eine vergleichende Rezension zu:

Monika Anders / Burkhard Gehle

Das Assessorexamen im Zivilrecht


8. Auflage

Werner Verlag, München 2005, 610 Seiten, 39,- €

ISBN 978-3-8041-1084-7

http://www.werner-verlag.de


sowie

 

Rainer Oberheim

Zivilprozessrecht für Referendare


7. Auflage

Werner Verlag, Neuwied 2007, 473 Seiten, 39,- €

ISBN 978-3-8041-2842-2

http://www.werner-verlag.de


Der Übergang vom Studium zum Referendariat ist nicht nur ein bedeutender Abschnitt auf dem Weg in den Beruf, sondern stellt den angehenden Juristen auch methodisch vor neue Herausforderungen. Stand im Studium noch die wissenschaftliche Arbeit im Vordergrund, so ist im Referendariat die praktische Fallbearbeitung vorherrschend. Auch diese will gründlich erlernt werden. So groß wie der Bedarf an entsprechender Ausbildungsliteratur ist auch das Angebot. Die werner studien reihe hält für den Referendar zwei zivilrechtliche Werke bereit: „Das Assessorexamen im Zivilrecht“ von Anders/Gehle sowie „Zivilprozessrecht für Referendare“ von Rainer Oberheim. Beide sollen im Folgenden vergleichend vorgestellt werden. Hinsichtlich der konkreten Inhalte kann auf die ausführlichen Rezensionen der Vorauflagen (Anders/Gehle, 7. Auflage; Oberheim, 5. Auflage) verwiesen werden. An dieser Stelle wird nur auf Neuerungen in den aktuellen Auflagen eingegangen.

Das Assessorexamen im Zivilrecht

Die Neuauflage des beliebten Werkes von Anders/Gehle ist drei Jahre nach der davor liegenden Auflage erschienen und hat insbesondere das Justizmodernisierungsgesetz und das neue Kostenrecht eingearbeitet. Die aktuelle 8. Auflage befindet sich auf dem Rechtsstand Herbst 2005.

Dieses Buch der werner studien reihe stellt die praktische Fallbearbeitung in den Mittelpunkt. Die theoretische Darstellung von Rechtsfragen findet zwar zuweilen statt, beschränkt sich jedoch auf die klausurrelevantesten Aspekte und orientiert sich stets an den Anforderungen einer Assessorklausur. Das Buch geht von den Arbeitsmethoden eines Richters oder Anwalts aus und behandelt sämtliche Fallgestaltungen, die dem Referendar im Rahmen seiner zivilrechtlichen Ausbildung begegnen können. So beginnt das Buch mit einer umfassenden Darstellung von Relation, Urteil, Beschluss, Anwaltsklausur und Aktenvortrag, welche allein 212 Seiten einnimmt. Anschließend folgt ein Kapitel zum Beweis und zur Beweiswürdigung, welche der Referendar im Gegensatz zum Studenten vorzunehmen hat. Es geht längst nicht mehr um feststehende Sachverhalte. Sämtliche nachfolgenden Kapitel zu einzelnen Bereichen des Zivilprozessrechts, die immer wieder in Klausuren „verpackt“ werden, greifen ständig Klausursituationen auf, gehen auf Besonderheiten in Urteil und Anwaltsklausur ein und enthalten zahlreiche Formulierungs- und Rechenbeispiele.

Zivilprozessrecht für Referendare

Auch beim Werk von Oberheim sind knapp drei Jahre zwischen den letzten beiden Auflagen zu verzeichnen, allerdings befindet es sich derzeit auf dem Rechtsstand von September 2006. Der Verfasser hatte ebenfalls das Justizmodernisierungs- und das Kostenrechtsänderungsgesetz einzuarbeiten, so enthalten die Beispielsfälle nun die Normen aus dem RVG. Im Vergleich zur 6. Auflage erfreut das Buch den Leser durch helleres Papier und ein „moderneres“ Layout. Ergebnis ist ein etwas schlankeres Buch in leicht größerem Format mit mehr Text pro Seite. Neu aufgenommen wurden Abschnitte zum Anwaltsgutachten und zu Entscheidungsvorschlägen wie Votum, Vermerk und Mandantenschreiben.

Anders als das erstgenannte Werk richtet sich dieses Werk vordergründig darauf, dem Referendar die für ihn einschlägigen Bereiche der ZPO näher zu bringen. Es handelt sich folglich weniger um ein Methoden- als vielmehr um ein Theorie-Lehrbuch. Daher werden auch die Aspekte abgedeckt, die bei Anders/Gehle nicht behandelt werden, z.B. die Revision. Unzählige Übersichten, u.a. mit integrierten Normen, sorgen für höchstes Verständnis und sind Gold wert. Trotz der Zielrichtung gibt es auch in diesem Buch ein Kapitel zu den Methoden, insbesondere zu Relation, Urteil und Anwaltsklausur. Dieses umfasst gut 70 Seiten. Trotz der Kürze schafft es der Autor, viele Beispiele und z.B. auch die Darstellung der im Urteil verwendeten Zeitformen, zu präsentieren.

Gesamteindruck:
Einmal Methoden, einmal Theoriewissen – die Zielrichtungen der beiden Werke der werner studien reihe sind klar definiert. Dennoch gibt es zahlreiche Überschneidungen, so dass die Frage berechtigt ist, ob der Umfang beider Bücher wirklich sein muss. Würde eine Abstimmung der Inhalte innerhalb der Reihe stattfinden, bestehen durchaus Optimierungsmöglichkeiten und der Referendar könnte über eine Anschaffung beider Werke nachdenken. Bei dem jetzt vorhandenen Umfang von gut 600 und knapp 500 Seiten wird wohl niemand beide Werke verschlingen und angesichts des Preises von je 39,- € schon gar nicht kaufen.

So ist es also nötig sich zu entscheiden. Beide Werke sind für sich genommen höchst wertvolle Begleiter für Referendare. Wer im Studium bereits in der ZPO-Vorlesung gut aufgepasst hat, wird mit dem Anders/Gehle bestens für die neuen methodischen Herausforderungen zurechtkommen. Wer jedoch noch Wissen in Sachen Zivilprozessrecht aufzufrischen hat, sollte sich an den Oberheim halten und sämtliche Übersichten nebst Erläuterungen durcharbeiten.

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