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Artikel 196

Ralf Hansen

Der unbeliebte Prüfungsstart - Kurzvorträge im Assesorexamen (I)

Constanze Budde-Hermann / Birgit Schöneberg

Der Kurzvortrag im Assessorexamen - Öffentliches Recht
JA - Sonderheft 23

Neuwied, Triftel, Berlin: Luchterhand-Verlag, 1997, 125 Seiten, DM 23,-

http://www.luchterhand.de

Der Kurzvortrag im Assessorexamen, der in den meisten Bundesländern die mündliche Prüfung im Assessorexamen einleitet, wird von den meisten Kandidaten gefürchtet. Die Ausgestaltungen in den einzelnen Bundesländern schwanken, was die Vorbereitungszeit angeht. Die Bandbreite reicht von drei Tagen (Hessen/Niedersachsen/Sachsen-Anhalt), über 90 Minuten (Schleswig-Holstein; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen), 75 Minuten (Baden-Württemberg), zu 60 Minuten (Berlin; Brandenburg; Nordrhein-Westfalen; Sachsen). Nur Bayern verzichtet auf den Aktenvortrag. Dafür ist dort Steuerrecht im Pflichtfach prüfungsrelevant. Der Anteil an der Gesamtnote beträgt meist 10%.

Der Sinn der Übung ist augenfällig: Sie dient dem Nachweis zur Befähigung des Vortrags eines richterlichen Votums und ist auf die Kammerberatung zugeschnitten. Aber auch Fallberatungen in Anwaltskanzleien finden auf ähnlicher Grundlage statt, wenn auch unter anderen Bedingungen. Die Examensfälle können aus allen prüfungsrelevanten Bereichen stammen. In Berlin, Schleswig-Holstein und dem Saarland auch aus dem Schwerpunktfach. Der Band der beiden Autorinnen behandelt den gefürchteten öffentlichrechtlichen Kurzvortrag (ein Parallelband der gleichen Autorinnen im gleichen Verlag behandelt den zivilrechtlichen Vortrag). Zugrundegelegt wird landesrechtlich das Recht von NRW.

Unabhängig von in diesem Stadium der Ausbildung zweifellos vorhandenen Rechtskenntnissen, kommen gerade beim Kurzvortrag rhetorische Fertigkeiten ins Spiel, die etwa im Studium kaum gelehrt werden (vom berühmten Rhetorik-Seminar von Haft in Tübingen und vergleichbaren Veranstaltungen einmal abgesehen). Entsprechend enthalten die einleitenden Ausführungen entsprechende Hinweise zur Psychologie des Aktenkurzvortrags und zur Rhetorik. Sehr hilfreich ist dabei die minutiöse Darlegung des Prüfungsvorganges, die geeignet ist Vorbehalte abzubauen. Die Autorinnen raten insbesondere dazu, vor der eigenen Prüfung Zuschauer einer solchen Prüfung gewesen zu sein. Wer ausgiebige Seminarerfahrung im Studium gesammelt hat, mag es leichter haben. Manche kooperative AG-Leiter sind auch bereit, diesen Kurzvortrag mit den Referendaren zu üben. Jedenfalls wird eine ausgiebige vorherige Übung und der Besuch von Rhetorikkursen (etwa bei der VHS) empfohlen. Dies ist angesichts der für den Vortrag zur Verfügung stehenden Dauer von 12 Minuten sicher nachvollziehbar, da es keine Punkte zu verschenken gilt und vorgängige Übung unbedingt erforderlich sein dürfte. Eine zusammenhängende Ausarbeitung vorzutragen ist nicht zugelassen, ihre Ausarbeitung in 60 - 90 Minuten aber auch nicht möglich. Erlaubt sind nur Stichworte, die man allerdings im Sinne eines EDV-Ablaufprogrammplanes systematisieren und als übersichtliches Schaubild darstellen kann.

Der Kurzvortrag gliedert sich in die Elemente Einführung in den Sachstand, Sachverhaltsschilderung, Entscheidungsvorschlag, rechtliche Würdigung und Entscheidungsbegründung. Öffentliches Recht ist bekanntlicherweise ein weites Feld. Üblich ist die Einleitung: "Die Parteien streiten darüber...". Auszugehen ist daher stets vom Streitgegenstand, den es aus den Akte zu analysieren gilt. Wie man einen solchen Vortrag praxisnah strukturieren kann, wird von den Autorinnen leicht umsetzbar vermittelt. Die Entscheidung ist stets als Vorschlag zu definieren. Für die rechtliche Würdigung lassen sich angesichts der Komplexität der möglichen Fallkonstellationen kaum allgemeine Kriterien angeben, außer dem Hinweis, klare Strukturen zu bilden.

Der vierte Teil des Bandes enthält sieben Fälle aus der Prüfungspraxis, anhand derer eine Einübung erfolgen kann. Die Fälle sind durchweg praxisnah, wie etwa der Fall eines besorgten Nachbarn, der sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baumaßnahme in seiner unmittelbaren Nachbarschaft wehren will. Derartige Fälle werden am VG nahezu täglich verhandelt. Auch eine Ordnungsverfügung gegen eine rechtlich zweifelhaft betriebene Lackiererei findet. Im Grunde handelt es sich um Themen, die jederzeit Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens werden können, da sie dort immer wieder vorkommen. Die Auswahl der Fälle legt es nahe, sich auf Standardsituationen strukturorientiert vorzubereiten. Alle Lösungsvorschläge sind recht ausführlich und vortragsgerecht aufgebaut. Nach jedem Fall finden sich erläuternde Bemerkungen auch zu potentiellen Fehlern der Kandidaten. Es dürfte sich empfehlen, die Lösung erst dann zu Rate zu ziehen, wenn eine Tatbestandsanalyse vorgenommen worden ist und versucht wurde, einen Vortrag selbst zu strukturieren. Der größte Nutzen dürfte sich aus dem Buch ziehen lassen, wenn man es als "Arbeitsbuch" durcharbeitet und die Lösung in Vortragsform erst einmal "privatim" versucht. Jedenfalls ist das Werk für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sicher empfehlenswert

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