Jurawelt

Artikel 1375
Thilo Schulz

Wie erarbeite ich einen Vertrag?

Eine Rezension zu:

Karl-Oskar Schmittat

Einführung in die Vertragsgestaltung


Verlag C.H.Beck, München, 2000, 247 Seiten, 39,50 DM
ISBN 3-406-46719-9

http://www.beck.de


Wer frisch aus Studium und Referendariat in die juristische Berufspraxis eintritt, stellt oft zu seinem Erstaunen fest, daß er trotz seiner abgeschlossenen Ausbildung noch großen Lernbedarf hat. Dies gilt vor allem für den kautelarjuristischen Bereich. Da die Juristenausbildung immer noch dem Leitbild des Richters folgt, wird die im täglichen Rechtsleben äußert wichtige Fähigkeit der Vertragsgestaltung stiefmütterlich behandelt. Daß schon bei angehenden Juristen großes Interesse in diesem Bereich besteht, zeigen neben einer Fülle von Artikeln in den Fachzeitschriften die Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt (vgl. die Rezension zu Rittershaus/Teichmann: Anwaltliche Vertragsgestaltung unter http://www.jurawelt.com/literatur/ausbildung/407). Im Verlag C.H. Beck erscheint die "Einführung in die Vertragsgestaltung" von Dr. Karl-Oskar Schmittat. Der Autor ist Notar in Siegburg. Es geht ihm in erster Linie darum, die Methode der Vertragsgestaltung herauszuarbeiten. Gleichzeitig soll diese Methode anhand kleiner Fälle anschaulich dargestellt werden.

Schmittat setzt bei seinen Lesern kein Grundwissen zur Technik der Vertragsgestaltung voraus. Die Einführung in die Arbeitsmethode eines Vertragsjuristen erfolgt anhand eines kleinen Falles:

"Bei Rechtsanwalt Redlich sprechen Herr Fuchs und Frau Hase vor. Herr Fuchs ist 35 Jahre alt, studierter Elektronikingenieur. Frau Hase ist 33 Jahre alt und als angestellt Sprachtherapeutin tätig. Herr Fuchs und Frau Hase leben seit 7 Jahren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie wollen nunmehr heiraten. Herr Fuchs möchte sich selbständig machen und plant die Gründung eines Unternehmens, zunächst als Einzelfirma, dessen Gegenstand der Handel mit speziellen elektronischen Bauteilen ist. Er geht davon aus, daß er hierfür eine Marktlücke entdeckt hat, und rechnet sich sehr gute Start- und Wachstumsmöglichkeiten aus. Ihr Anliegen lautet: Da man verhindern wolle, daß die künftige Ehefrau für die Betriebsschulden des Ehemannes einstehen muß und da man außerdem ja heutzutage nie wisse, ob eine Ehe gut gehen werde, wünsche man eine Gütertrennung. Damit seien ja beide Seiten geschützt" (S.5).

Fälle dieser Art finden sich im ganzen Buch. Sie sind jeweils mit einem konkreten Auftrag an den Leser verbunden, um ihm zum eigenständigen Denken und Arbeiten zu bewegen.
Schon aus diesem Fall lassen sich einige typische Merkmale der für die Vertragspraxis typischen Gemengelage erkennen. Es geht um einen Lebenssachverhalt, den die Parteien regeln wollen. Darüber hinaus scheinen die Motive, Vorstellungen und Erwartungen was mit der erstrebten Regelung erreicht wird durch.

Der geschulte Vertragsjurist muß diesen Vortrag nun im Kopf strukturieren. Er wird sich in einem ersten Schritt überlegen, was überhaupt die Ausgangslage ist. Es stellt sich dann die Frage, was die Beteiligten wollen und warum sie es wollen. Welche Wirkungen versprechen sie sich von der angestrebten Regelung und welche Vorstellungen verbinden sie mit ihr? Man kann schon an dieser Stelle erahnen, wie das Aufgabengebiet des Vertragsanwalt ungefähr aussieht und wie komplex es sein kann.

Dabei ist die genaue Sachverhalts- und Willensermittlung der Schlüssel zu einem guten Vertrag. Der beste Vertrag nützt nichts, wenn er am Willen der Beteiligten vorbeigeht. Die Arbeit an diesem Punkt erfordert also höchste Sorgfalt, Aufmerksamkeit und unter Umständen einiges an Phantasie und Einfühlungsvermögen beim Vertragsgestalter. Denn die Ermittlung der Ausgangsbasis und rechtlichen Zielvorstellungen wird oft dadurch erschwert, daß die Auftraggeber nicht explizit äußern, worauf es ihnen eigentlich ankommt, rechtliche Begriffe falsch verwenden oder über deren Inhalt und ihre Wirkung falsche Vorstellungen haben. Ein weiteres Problem kann sich daraus ergeben, daß der Auftraggeber etwas erreichen möchte, das rechtlich unmöglich ist. Oder die mit der Regelung beabsichtigten Ziele können nicht erreicht werden, da sie sich widersprechen oder ganz ausschließen.

Sind diese Erörterungen abgeschlossen, besteht der nächste Schritt in Auswahl, Prüfung und Konzeption von Gestaltungsmöglichkeiten. Der Gestaltungsspielraum wird dabei maßgeblich von den Zielvorstellungen des Auftraggebers bestimmt. Es ist die rechtliche Lösung zu wählen, die am ehesten der Zielverwirklichung dient. Sind verschiedene Möglichkeiten gefunden und der Mandant über Inhalt, Möglichkeiten und Gefahren belehrt worden, geht es an die Ausarbeitung und Formulierung eines Vertrages. Hinweise hierzu finden sich in den einschlägigen Handbüchern. Es ist sicher sinnvoll, den Vertrag allgemeinverständlich zu formulieren, wo es möglich ist. Auf die juristische Fachsprache wird man aber wegen ihrer Besonderheiten und Bedeutungsnuancen nicht verzichten können.

Schmittat widmet in seinem Buch dem Instrumentarium des Vertragsjuristen breiten Raum. Anhand der Schilderung des Auftraggebers muß der Jurist herausfinden, was zu den Primärpflichten des Vertrages gehören soll. Er muß daran denken, bestehende Drittbeziehungen zu berücksichtigen (etwa die Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld etc.). Schmittat gibt an dieser Stelle einen guten Überblick über das rechtstechnische Instrumentarium, das für diese Fälle zur Verfügung steht. Als Beispiele seien hier nur Vertragsübernahme, Abtretung, Schuldübernahme genannt.

Vielfältige Konsequenzen für die Vertragsgestaltung ergeben sich, wenn vertragliche Rechte und Pflichten auf Dritte erstreckt werden sollen. Das Buch enthält zu diesen Fragen einen eigenen Abschnitt. Wichtig sind auch Bedingung, Befristung, Rücktrittsvorbehalt oder Einräumung einer Option. Typische Klauseln, etwa Schriftformklauseln, Salvatorische Klausel, Regelung der Vertragskosten werden ebenfalls nicht vergessen.

Da der Vertrag zukünftige Sachverhalte regeln soll, ist er immer auch das Ergebnis einer Prognose. Der Vertragsjurist muß daher ein gewisses Sicherheits- und Risikodenken mitbringen, schon um sich nicht Haftungsansprüchen auszusetzen. Schmittat gibt einen guten Eindruck davon, worauf es ankommt. Zum einen muß natürlich die Rechtswirksamkeit des Vertrages sichergestellt sein. Zum anderen spielt die Risikovorsorge eine große Rolle. So muß der Fall erwogen werden, daß der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Wie läßt sich der Anspruch dann sichern?
Eine andere Möglichkeit ist die störende Entwicklung des Lebenssachverhalts. Wie kann man den Vertrag einer veränderten Ausganssituation im tatsächlichen Bereich anpassen (siehe dazu auch Lettl, Die Anpassung von Verträgen des Privatrechts, JuS 2001, S.144 ff., S. 248 ff.)?

Abschließend wendet Schmittat sich der Bedeutung von Vertrags- und Regelungsmustern für die Kautelarpraxis zu. Vertragsmuster sind zum einen ein Stück "geronnener Erfahrung", da die dort aufgeführten Lösungen sich schon oft in der Praxis bewährt haben. Es besteht aber auch die Gefahr, die Besonderheiten des konkreten Falles aus den Augen zu verlieren, wenn man mit den Mustern nicht kritisch umgeht und einfach "abschreibt".

Für einen Einstieg in die Vertragsgestaltung ist dieses Buch sicher sinnvoll. Wer die Fälle eigenständig zu lösen versucht, wird einen enormen Lerneffekt und zunehmende Sensibilisierung für die wichtigen Fragen des Vertragsrecht feststellen. Trotzdem kann man sich die komplexe Tätigkeit eines Vertragsjuristen wohl nur in der täglichen Übung durch "learning by doing" aneignen.
BGH: Zur Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug zum Zielort
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Prag, Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
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