Im Zuge der Reform der Juristenausbildung wurde der Weg zu einer anwaltsorientierteren Ausbildung gewählt. Dies ist dem Trend geschuldet, dass über 80 % der Absolventen in
die Anwaltschaft gehen. Neben einer verlängerten Anwaltsstation im Referendariat gibt es nun auch die Möglichkeit, während dieses Ausbildungsabschnitts eine spezielle
Anwaltsausbildung zu absolvieren. Angeboten wird dieser Kurs vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in Kooperation mit der Fernuni Hagen.
Der theoretische Kurs an der Fernuni Hagen begleitet die praktische Ausbildung im Rahmen der Anwalts- und Wahlstation und umfasst in der Basis-Version 27 Studienbriefe
(Kurseinheiten). Diese haben folgende Inhalte:
Block I – Die Anwaltskanzlei (8 Kurseinheiten)
KE 1 Historische und gesellschaftliche Grundlagen des Anwaltsberufs
KE 2 Gründung, Kauf, Eintritt, Zusammenschluss
KE 3 Organisation und Qualitätsmanagement
KE 4 Strategische Ausrichtung und Marketing
KE 5 Zeitmanagement, Bürotechnik, Dokumentenrecherche
KE 6 Buchführung, Steuern und Sozialversicherung
KE 7 Gebührenrecht, Honorargestaltung, Kostenrecht
KE 8 Berufsrecht und Haftpflicht, Berufsständische Versorgung
Block II – Das Anwaltsmandat (19 Kurseinheiten)
KE 9 IPR und UN-Kaufrecht
KE 10 Verwaltungsrecht
KE 11 Europarecht
KE 12 Mietrecht, Grundbuch und Grundstückskauf
KE 13 Familien- und Erbrecht
KE 14 Arbeitsrecht
KE 15 Sozialrecht
KE 16 Privates Baurecht
KE 17 Kauf- und Werkvertrag, Sondervertriebsformen
KE 18 Wettbewerbsrecht
KE 19 Steuerrecht
KE 20 Insolvenzrecht
KE 21 Gesellschaftsrecht
KE 22 Berufung/Revision/Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und -taktik
KE 23 Zwangsvollstreckung
KE 24 Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik
KE 25 Verkehrsrecht
KE 26 Versicherungsrecht
KE 27 Strafverteidigung
Die Inhalte der DAV-Anwaltsausbildung sind nun auch vollständig in Buchform im Deutschen AnwaltVerlag erhältlich. Die Studienbriefe zum Block I finden sich in
Band 2, die Studienbriefe zum Block II sind Gegenstand der beiden vorliegenden jeweils über 1.000 Seiten starken Bände 3/1 und 3/2. Die Bücher richten
sich an Referendare, die sich ohne Zertifikat der DAV-Anwaltsausbildung selbst fortbilden und auf den Anwaltsberuf vorbereiten wollen, sowie an ausbildende Rechtsanwälte,
die den Studienbriefen entnehmen können, was sie ihren Referendaren vermitteln sollten.
Je nach Thematik sind die Studienbriefe eher theoretisch oder eher praktisch angelegt. So wird dem Referendar im Kapitel über das Verwaltungsrecht vieles aus dem Studium
bekannt vorkommen, im Kapitel über die Strafverteidigung dagegen zahlreiche spannende Ausführungen zur Praxis eines Strafverteidigers vorfinden. Für alle Studienbriefe gilt,
dass sie viele nützliche Informationen aus der praktischen Tätigkeit eines Anwalts im entsprechenden Tätigkeitsfeld enthalten, gespickt mit Formulierungsvorschlägen und
Beispielfällen. Natürlich darf aber auch die Theorie nicht zu kurz kommen, schließlich sind es ja
Studienbriefe, die auf eine Prüfung vorbereiten sollen.
Layout und Verständlichkeit lassen keine Wünsche offen. Rechtsprechungs- und Literaturhinweise sind dezent dargestellt, im Vordergrund stehen der Fließtext und unzählige
Praxistipps. Vor allem derjenige Leser, der den Anwaltsberuf in voller Breite kennenlernen und sich
sein Gebiet suchen will, wird hier Anregungen finden. Spannend
sind insbesondere das Kapitel zum Erbrecht mit allen erdenklichen Rechenfällen sowie Kapitel zu weniger studienrelevanten Gebieten, wie z.B. dem Versicherungs- oder
Verkehrsrecht. Durch die Lektüre dieser Bücher erhält der Leser einen ersten Einblick in die Gebiete, die sich in der Anwaltschaft auftun und kann so z.B. auch eine
Entscheidung über die Wahl des nächsten Praktikums oder der Anwaltsstation treffen.
Gesamteindruck:
Der potentielle Käufer sollte sich bewusst machen, mit welchem Ziel die vorliegend veröffentlichten Studienbriefe geschrieben wurden. Da sie als Prüfungsvorbereitung für die
DAV-Anwaltsausbildung konzipiert sind, bestehen die Bücher zu großen Teilen (auch) aus theoretischen Ausführungen. Dennoch bieten sie dank der vielen Beispielsfälle eine
hervorragende Möglichkeit, einen Einblick in das Spektrum des Anwaltsberufs zu erhalten.