Seitenumfang und Preis dieses "Klassikers" sind seit der 10. Auflage gleich geblieben, inhaltlich sind aber nach 2 1/2 Jahren doch Änderungen zu verzeichnen. Einzuarbeiten
waren vor allem die Ersetzung der BRAGO durch das RVG sowie die Neufassung des GKG. Außerdem wurden europarechtliche Bezüge des Zivilprozessrechts in der Neuauflage
berücksichtigt, z.B. das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz. In dieser Auflage neu ist ein Kapitel über die klausurrelevante Drittwiderspruchsklage. Für die
Fundstellen konnte die 27. Auflage des
Thomas/Putzo eingearbeitet werden, die nahezu zeitgleich mit dem vorliegenden Buch erschien.
Zum Konzept und Aufbau des Buches kann auf die
Rezension zur Vorauflage verwiesen werden. Die Dreiteilung des Buches in Urteil, Hauptgebiete
des Zivilprozesses und Klausurtechnik wurde beibehalten. Bei diesem Buch besonders auffällig – das ist mit Sicherheit auch ein Grund für den Erfolg des Werkes –
ist, dass es durch und durch ein Arbeitsbuch und kein umfangreiches Nachschlagewerk ist. So ist die Darstellung auf das Wesentliche konzentriert, auf Fußnoten wurde
vollständig verzichtet. Einzelne Nachweise auf Rechtsprechung oder die Kommentare von
Thomas/Putzo und
Zöller finden sich im Text. Auf der anderen Seite finden
sich aber unzählige Beispiele, Übersichten und Muster. Gerade für den Klausuranfänger immens hilfreich sind die Muster für Rubrum, Tatbestand und Entscheidungsgründe eines
Urteils. Hier wird auch explizit auf die zu verwendenden Zeitformen hingewiesen und dies an Beispieln verdeutlicht. Für die Klausurübung ebenso ertragreich sind die jeweils
eingeflochtenen Abschnitte mit "häufigen Fehlern". Hier kann der Verfasser aus seiner eigenen Prüfertätigkeit berichten.
Wenngleich die Relationstechnik nicht Bestandteil des Buches ist, weil sie im Examen nicht abgefragt wird, so kommt sie doch kurz zur Sprache.
Knöringer stellt bei
den Erläuterungen zum Tatbestand eines Urteils die Unterschiede zum Sachbericht der Relation dar. Der Teil zur Klausurtechnik umfasst mit ca. 30 Seiten zwar weniger als ein
Zehntel des Buches, was bei dem Titel etwas verwundert, jedoch werden die relevanten Punkte zur Abfassung eines Urteils schon im ausführlicheren ersten Teil behandelt. Dort
geht der Autor auch auf die verschiedenen Urteilsarten ein.
Möchte man an diesem Buch überhaupt irgendetwas bemängeln, so ist dies die Tatsache, dass es unnötige Abkürzungen enthält. So werden z.B. Entscheidungsgründe mit "E-Gründe",
Tatbestand mit "TB" oder Referendar mit "Ref." abgekürzt. Das Buch wäre jedoch aus Sicht der Rezensentin auch mit ausgeschriebenen Wörtern nicht spürbar umfangreicher
geworden.
Gesamteindruck:
Zur Vorbereitung auf die Zivil- und Zivilprozessrechtsklausuren im Assessorexamen ist dieses Buch wie schon in den Vorauflagen uneingeschränkt zu empfehlen.