Jurawelt

Artikel 10729
Stefanie Samland
03.12.2005

Praxisorientierte Einführung in die Strafstation

Eine Rezension zu:

Ernemann / Fuhse / Johannsen / Kraak / Palder / Pfordte / Westphal

Die Station in Strafsachen

Grundkurs für Rechtsreferendare

7. Auflage

C.H. Beck, München 2005, 255 Seiten, 16,- €
ISBN 3-406-53150-4

http://www.beck.de


Die Vorauflage des Grundkurses für Referendare zur Strafrechtsstation war nur 180 Seiten stark, datiert aus dem Jahre 1999 und erschien mit einem einfach gestalteten Titelblatt. Die nun erschienene 7. Auflage kommt in schickem Design und mit über 250 Seiten in die Buchläden. Der gestiegene Umfang geht darauf zurück, dass das Autorenteam erweitert und durch diese Möglichkeiten das Buch um vier Kapitel ergänzt wurde. Auch in den bisherigen Kapiteln wurden umfangreiche Überarbeitungen vorgenommen, was nach 6 Jahren auch nicht verwundert.

In der aktuellen Auflage ist der Grundkurs – welcher die Arbeit in der Strafrechtsstation des Referendariats darstellen soll – in zehn Teile gegliedert. Es geht los mit dem Ermittlungsverfahren und den möglichen Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft. Anschließend gibt es zwei neue Kapitel zu den Zwangsmitteln und zum Zwischenverfahren. Es folgen Darstellungen zu den Stationen des Strafverfahrens. Neu dabei sind zudem Kapitel über die Tätigkeit der Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft sowie über die Schwerpunkte der Strafverteidigertätigkeit.

Entstanden ist das Buch seinerzeit aus AG-Unterlagen der Referendarausbildung in Bayern. Deshalb ist es immer noch so, dass schon das allererste Muster – das der Anklageschrift – auf die Gepflogenheiten in Bayern abstellt. Im Anhang zum ersten Teil wird als Ausgleich noch die niedersächsische Fassung der Anklageschrift abgedruckt, die sich wesentlich von der bayerischen unterscheidet. Leider erfolgt nur ein kurzer Hinweis, dass diese Fassung auch in Nordrhein-Westfalen und Hessen gilt, jedoch erfolgt keine bundesdeutsche Übersicht, in welchen Ländern man sich eher die eine oder die andere Fassung ansehen sollte.

Auffällig sind die vielen Formulierungsbeispiele. Für alle erdenklichen Situationen, die den Referendar in der Staatsanwaltschaft oder am Gericht treffen können, gibt es Verfügungsbeispiele oder auch Urteilstextbausteine. Dagegen enthält das Buch keine eigenständige Anleitung zur Vorbereitung auf die Klausuren des zweiten Staatsexamens. Zwar gibt es Übungsfälle mit Lösungsvorschlägen oder Aufbauhinweise für Klausuren, jedoch ist die gesamte Darstellung eher auf die Praxis und weniger auf die Prüfung ausgelegt.

Das letzte Kapitel zur Strafverteidigertätigkeit ist auf den ersten Blick thematisch "fehl am Platze", da in der Station in Strafsachen niemand beim Anwalt tätig ist. Dennoch gelingt es dem Verfasser dieses Abschnitts sehr gut, die Verknüpfungen zwischen der anwaltlichen Tätigkeit und dem laufenden Strafverfahren aufzuzeigen, so dass das Buch durch dieses Kapitel "rund" wird. Dem Referendar werden so interessante Hintergrundinformationen "der anderen Seite" geboten.

Gesamteindruck:
Für einen relativ günstigen Preis erhält der Referendar mit dem vorliegenden Buch einen guten Einblick in die Strafrechtsstation sowie hilfreiche Formulierungshilfen. Gerade in der ersten Zeit wird der Leser wohl häufiger in diesem Buch nachschlagen, wenn er eine Verfügung zu schreiben hat. Zur Vorbereitung auf die Examensklausuren sollte jedoch ein spezielleres Buch parallel herangezogen werden.
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
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