Jurawelt

Artikel 10404
Dr. Alexander Walter
14.07.2005

Gelungene, aber teure Leitlinie

Eine Rezension zu:

Deutscher Anwaltverein (Hrsg.)

DAV-Anwaltsausbildung


Band 1 – Die praktische Ausbildung
DAV-Ausbildungshandbuch

Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2005, 242 Seiten, 45,- €
ISBN 3-8240-0748-7

sowie

Band 2 – Die theoretische Ausbildung
Die Anwaltskanzlei

Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2005, 1.056 Seiten, 51,- €
ISBN 3-8240-0749-5

http://www.anwaltverlag.de


Von Seiten des Deutschen Anwaltvereins wird seit Jahren eine stärkere Anwaltsorientierung der Juristenausbildung gefordert. Im Zuge der Reform der Juristenausbildung konzipierte der DAV nun ein eigenständiges vom Referendariat unabhängiges Ausbildungsmodell, bestehend aus einer praktischen Ausbildung von 12 Monaten und einer theoretischen Ausbildung, die in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen stattfindet und aus 27 Studienbriefen – die innerhalb von drei Monaten durchgearbeitet werden sollen – besteht. Auf rege Nachfrage im Kreise der Referendare ist das Ausbildungsmodell des DAV bislang nicht gestoßen. Dies liegt wohl einerseits an den Studiengebühren des theoretischen Kurses in Höhe von 2.250 €. Andererseits wird die DAV-Anwaltsausbildung von vielen Referendaren als Doppelbelastung neben dem Referendariat unter Verweis auf die Bedeutung der Note im zweiten Staatsexamen abgelehnt.

Im Ausgangspunkt ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass sowohl das Ausbildungshandbuch als auch die 27 Studienbriefe als drei separate Bände im Anwaltverlag erscheinen und damit allgemein zugänglich werden. Der Referendar kann auf diese Weise die DAV-Anwaltsausbildung unter Verzicht auf das Abschlusszertifikat gemeinsam mit einem Rechtsanwalt in Eigenregie weitaus kostengünstiger absolvieren.

Band 1

Das als erster Band erschienene DAV-Ausbildungshandbuch ist als inhaltliche Leitlinie und organisatorischer Begleiter der DAV-Anwaltsreferendare und DAV-Anwaltsausbilder konzipiert. Es schreibt den Mindestinhalt der praktischen Ausbildung in der Ausbildungskanzlei verbindlich fest und formuliert die Ziele der DAV-Anwaltsausbildung. Anschließend werden zahlreiche für die Anwaltspraxis relevante Problemkreise in Frage-Antwort-Form aufbereitet. Inhaltlich werden die Themen Büroorganisation, Mandantenkontakt und -kommunikation, Umgang mit Gerichten, Behörden, Gegnern und Kollegen, interne Arbeit sowie Strategie/Marketing/Berufsrecht aufgegriffen. Oftmals sind die Antworten sehr knapp gehalten, teilweise sind sie unzureichend. Im Regelfall werden jedoch Hinweise auf weiterführende Ausführungen im Schrifttum oder in den Studienbriefen gegeben. Auch wenn man berücksichtigt, dass dieses geradezu als "Frage-Antwort-Spiel" daherkommende Konzept nicht darauf hinausläuft, umfassend Wissen zu vermitteln, sondern vielmehr Gesprächsthemen zwischen Referendar und Ausbilder vorgeben und Anhaltspunkte für deren Erörterung aufzeigen soll, hätte man sich an vielen Stellen eine ausführlichere Darstellung gewünscht.

Abgeschlossen wird das Werk durch eine eher banal gehaltene Vorstellung einzelner Rechtsgebiete aus dem Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht.

Fazit:
Letztlich ist der Erwerb des Ausbildungshandbuchs für Nicht-DAV-Anwaltsreferendare nicht zwingend, da sich nahezu sämtliche Inhalte während einer intensiven Anwaltsstation erlernen lassen und das Ausbildungshandbuch gemessen an seinem Inhalt nicht gerade billig ist. Für Rechtsanwälte, die regelmäßig Referendare ausbilden und dies ernst nehmen, stellt das Werk gleichwohl eine instruktive Leitlinie zur Vermittlung des erforderlichen Hintergrundwissens für eine erfolg- und erfahrungsreiche Anwaltsstation der Referendare dar.

Band 2

Neben dem o.g. DAV-Anwaltsausbildungshandbuch, in dem insbesondere die Mindestinhalte der praktischen Ausbildung der DAV-Anwaltsreferendare festgeschrieben werden, ist zugleich der erste Band zum zugehörigen theoretischen Teil der DAV-Anwaltsausbildung erschienen. Der theoretische Ausbildungsabschnitt stützt sich vor allem auf 27 Studienbriefe, in denen zum einen allgemeine, fachgebietsübergreifende Fragen der anwaltlichen Tätigkeit und zum anderen verschiedene praxisrelevante Gebiete des materiellen Rechts behandelt werden. Letztere werden Gegenstand des dritten Bandes der Reihe sein. Der vorliegende Band "Die Anwaltskanzlei" konzentriert sich auf allgemeine Fragen der anwaltlichen Tätigkeit. Angesprochen werden nicht nur die Grundlagen des Anwaltsberufes und Rechtsfragen der Berufsausübung, sondern auch verschiedene Probleme des Anwaltmanagements.

Den Auftakt bildet ein Aufsatz des ehemaligen DAV-Präsidenten Streck zum "Rechtsanwalt in der Gesellschaft". Mancher Referendar wird sich vom Titel her fragen, ob es ihn in seiner fachlichen Entwicklung weiter bringt, diesen Beitrag zu lesen, oder ob er besser zu einem der Ausbildungsbücher für das zweite Staatsexamen greifen sollte. Nach der Lektüre der Abhandlung wird er jedoch beruhigt feststellen können, keineswegs Zeit verschwendet zu haben. Denn der hervorragend und zügig lesbare, die einschlägigen rechtlichen Grundlagen sinnvoll einflechtende und die gesellschaftliche Dimension der Anwaltschaft beleuchtende Beitrag gibt dem das Berufsbild des Anwalts vor Augen habenden Referendar die Möglichkeit, ein Bewusstsein für seine künftige berufliche Tätigkeit zu entwickeln.

Der folgende Beitrag beleuchtet die historische Entwicklung der Anwaltschaft von den Anfängen bis heute. Auch dieser Beitrag ist verständlich gehalten und durchaus informativ. Ob es jedoch den Bedürfnissen einer praxisnahen Anwaltsausbildung entspricht, die "kleine Geschichte der deutschen Anwaltschaft" auf über 80 Seiten – und damit mehr als das Berufs- und Haftungsrecht gemeinsam in Anspruch nehmen (!) – auszubreiten, kann nur bezweifelt werden. Ebenso wie bei dem nachstehenden, Rechtstatsächliches zur Anwaltschaft ausbreitenden Beitrag von Hommerich zur Anwaltschaft aus soziologischer Sicht handelt es sich um Ausführungen, die zwar reichlich Lesestoff bieten, aber – im Interesse einer erfolgversprechenden Examensvorbereitung – eher zum Schmökern und Nachlesen nach Absolvierung der schriftlichen Examensprüfungen geeignet sind.

Ein Highlight des Buches ist zweifelsohne der Beitrag von Heid zu Gründung, Kauf, Eintritt und Zusammenschluss einer Anwaltskanzlei/von Anwaltskanzleien. Angeboten wird eine hervorragende Einführung in die Thematik, die viel Hintergrundwissen vermittelt und früher oder später jedem (angehenden) Anwalt hilfreich sein wird.

Gleich drei Beiträge sind dem Anwaltsmanagement gewidmet. In den Kapiteln "Organisation und Qualitätsmanagement", "Strategische Ausrichtung und Marketing" und "Zeitmanagement" gelingt es den Autoren, theoretisch schwierig fassbares bzw. erlernbares in gelungener Form aufzubereiten. Im Zusammenspiel mit intensiver praktischer Tätigkeit dürfte es dem Referendar anhand des theoretischen Fundaments gelingen, Fehler zu vermeiden und die für sich beste Arbeitsweise zu entwickeln. Weitere Beiträge zur Bürotechnik und Dokumentenrecherche sowie zur Buchführung, Steuer und Sozialversicherung enthalten für die Praxis unentbehrliches Hintergrundwissen.

Das ausführlichste Kapitel beschäftigt sich mit dem Gebühren- und Kostenrecht. Insoweit konnte mit N. Schneider ein Experte zur Bearbeitung gewonnen werden, der die von Referendaren häufig als schwierig empfundene Thematik in gewohnter Souveränität aufbereitet.

Deutlich zu knapp, ja zur Erlangung der erforderlichen Kenntnisse geradezu unbrauchbar fällt der Beitrag zum Berufsrecht aus. Die Ausführungen erschöpfen sich in einer Aufstellung der für das anwaltliche Berufsrecht einschlägigen Rechtsquellen und deren Zuordnung zu den jeweiligen Aspekten der anwaltlichen Tätigkeit inklusive einer konzentrierten Wiedergabe des Inhalts der verschiedenen Normen. Von einer systematischen Darstellung kann keine Rede sein.

Durchaus ansprechend fällt wiederum das Kapitel von Stobbe zur Anwaltshaftpflicht aus, wenngleich die Ausführungen zum Verjährungsrecht die Änderungen durch das am 15.12.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts außer Acht lassen. Dieses führte zum Wegfall der Sonderverjährung im Bereich der anwaltlichen Haftung durch ersatzlose Streichung des § 51b BRAO und unterstellte auch die Verjährung der Haftpflichtansprüche des Mandanten gegen den Anwalt der Regelverjährung nach den §§ 195, 199 BGB.

Abgerundet wird das Werk durch einen instruktiven Überblick zur berufsständischen Versorgung aus der Feder des amtierenden DAV-Präsidenten Kilger, der allerdings inhaltlich nahezu identisch ist mit dem entsprechenden Beitrag des Autors in dem gegen eine geringe Schutzgebühr beim DAV erhältlichen DAV-Ratgeber.

Fazit:
Der Band enthält zu weiten Teilen informative und sehr gute lesbare Beiträge und weckt Appetit auf den Folgeband zum Anwaltsmandat, in dem verschiedene Rechtsgebiete praxisnah erläutert werden.
BGH: Zur Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug zum Zielort
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Prag, Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
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