Stefanie Samland
06.06.2005
"Juristendeutsch"
Eine Rezension zu:
Brian Valerius
Einführung in den Gutachtenstil
15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
Reihe: Tutorium Jura
1. Auflage
Springer, Berlin/Heidelberg 2005, 230 Seiten, 16,95 €
ISBN 3-540-23645-7
http://www.springer.de
Wer direkt aus der Schule – vielleicht noch mit Deutsch-Leistungskurs – ins Jurastudium startet, wird das Gefühl haben, alle seine erlernten Ausdrucks-Kenntnisse
wieder über den Haufen werfen zu müssen. Der im Studium übliche Gutachtenstil klingt für Einsteiger sehr gestelzt – entsprechend ist zunächst viel Übung nötig, um
Klausuren im Gutachtenstil zügig formulieren zu können. Die Vermittlung des Gutachtenstils sowie ebendiese Übung sind Ziele des neuen Werkes in der Reihe Tutorium
Jura des Springer-Verlags.
Der Autor Brian Valerius ist am Strafrechtslehrstuhl Hilgendorf in Würzburg tätig und hat aus seiner Uni-Tätigkeit schon Erfahrungen mit
Anfänger-Arbeitsgemeinschaften. Er schafft es trotz seiner strafrechtlichen Laufbahn hervorragend, in seiner Einführung in den Gutachtenstil alle drei Rechtsgebiete
gleichermaßen zu berücksichtigen.
Das Buch ist zweiteilig aufgebaut. Das erste Viertel stellt eine allgemeine, aber sehr fallorientierte Einführung in die "Geheimnisse" des Gutachtenstils dar, der größere
sich anschließende Teil des Buches enthält insgesamt 15 Anfängerklausuren, die der Übung des Gutachtenstils dienen sollen. Die Schwerpunkte dieser Klausuren sind den
Vorlesungen der ersten beiden Semester entnommen, so dass Studienanfänger mit diesem Buch wirklich schon loslegen können.
Anhand anschaulicher – auch nichtjuristischer – Beispiele erfährt der Leser, wie der Gutachtenstil aufgebaut ist und welchen Sinn ein derartiger Aufbau der
Klausurlösung macht. Ebenfalls wertvoll sind die zahlreichen Tipps, die dem Leser an die Hand gegeben werden – angefangen von "Legen Sie Wert auf Begründungen." bis
hin zu "Schreiben Sie Ihre Klausur mit Füllfederhalter." Vieles ist sicher selbstverständlich, dennoch ist es gut zu lesen, wie Korrektoren auf mangelnde Beachtung dieser
Selbstverständlichkeiten reagieren (können).
Die Kapitel zu den Fällen werden jeweils mit kurzen einführenden Bemerkungen zum jeweiligen Rechtsgebiet versehen. So wird z.B. im Zivilrecht der Anspruchsaufbau erläutert
und darauf hingewiesen, dass eine Missachtung des Abstraktionsprinzips die Klausur "unter den Strich" befördern kann. Für das öffentliche Recht wird beschrieben, welchen
Wert die Zulässigkeits- bzw. Begründetheitsprüfung haben.
Die Fälle im Zivilrecht beschäftigen sich vor allem mit AT-Fragen, z.B. mit dem Zugang von Willenserklärungen, mit der Anfechtung oder dem Minderjährigenrecht. Im Strafrecht
stehen Fragen der Kausalität, Irrtümer oder Rechtfertigungsgründe im Mittelpunkt. Die Klausuren aus dem Öffentlichen Recht entstammen dem Staatsrecht. Allen Lösungen ist
eine Lösungsskizze vorangestellt. Am Ende werden noch die für die Bewertung maßgeblichen Schwerpunkte benannt.
Gesamteindruck:
Das vorliegende Buch ersetzt nicht die aktive Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, ist aber eine sehr wertvolle Ergänzung dazu. Die Einführung ist hervorragend gelungen und
die Fälle sollten von jedem Leser eigenständig gelöst werden. So brauchen die kleinen Scheine nicht mehr mit Furcht angegangen werden!
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