Jurawelt

Artikel 983
Helmut Lecheler

Einführung in das Europarecht


C.H. Beck, München, 2000
ISBN 3-406-46850-0

www.beck.de


Das vorliegende Lernbuch führt auf gut 350 Seiten Studenten des Pflichtfachs wie des Wahlfachs in das Europarecht ein. Es ist als Band 147 der JuS-Schriftenreihe erschienen.

Das Europarecht gehört in den meisten Bundesländer schon in erheblichem Umfang zum Pflichtstoff für das erste Staatsexamen. Daneben formt es in Kombination mit dem Völkerrecht auch eine relativ beliebte Wahlfachgruppe, was vor allem auf die vielfachen Bezüge zum Tagesgeschehen zurückzuführen sein dürfte. Besser noch als in den meisten Bereichen des nationalen Rechts lassen sich hier aktuelle Entwicklungen mitverfolgen, und das immense Medieninteresse etwa anläßlich der Gipfeltreffen der Regierungschefs zeigt, in welch hohem Masse die Entwicklung der Europäischen Institutionen und des sie tragenden Rechtssystems die Aufmerksamkeit gerade der jüngeren Bevölkerung der Mitgliedsstaaten finden. Diese Entwicklung spiegelt sich ebenfalls in den vergleichsweise hohen Besucherzahlen wieder, die sich an den Universitäten bei Vorträgen mit europäischen Themen inzwischen häufig einstellen. Auch von studentischer Seite findet sich inzwischen in verstärktem Masse explizit "europäisches" Engagement, das über den deutschlandweit bekannten (und mehr auf das geographische Europa ausgerichteten) Rahmen von ELSA (European Law Students Association, http://www.elsa-germany.org ) hinausgeht und lokale Initiativen sprießen läßt, die ebenfalls mit zahlreichen Aktionen auf sich aufmerksam machen (siehe etwa http://www.jungeseuropa.de oder zur Unterstützung von Studenten im ERASMUS-Programm http://www.lrz-muenchen.de/~mesa/).

So wie also in der aktuellen Entwicklung gesellschaftliches Engagement mit europäischem Bezug offensichtlich einfacher und vielfältiger wird, vermag dieser Fortschritt möglicherweise auch dem Studenten der Rechtswissenschaften zusätzliche Motivation zu verleihen, sich an das komplexe Gebiet des Europarechts heranzuwagen. Eine wertvolle Hilfe für diesen Einstieg, soviel kann bereits vorweggenommen werden, findet er im vorliegenden Lernbuch.

Einer kurzen historischen Einführung hat der Autor einen überaus nützlichen Überblick über Arbeitsmaterialien mit zahlreichen Hinweisen auf Datenbanken, Cd-Roms und weiterführende Literatur zu den europäischen Rechtsakten und den Urteilen des EuGH hinzugefügt. Auf dem Gebiet des Europarechts ist hier Zusatzwissen unerläßlich, um nicht bereits bei der einfachen Recherche im Amtsblatt der EG zu scheitern, das in Teilen in den Universitätsbibliotheken gar nicht mehr in Papierform vorhanden ist, sondern nur mehr über Cd-Rom abgerufen werden kann. Im folgenden wird die Struktur und die (umstrittene) Rechtsnatur der EU überblicksmäßig dargestellt. Am Beispiel der Diskussion um eine europäische Verfassung macht der Autor dabei gewichtige Kritikpunkte hinsichtlich des Reformbedarfs der bisherigen Struktur der europäischen Institutionen hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Bürgernähe fest. Bei der Darstellung der Diskussion um die Rechtsfähigkeit der Europäischen Union - im Zusammenhang mit der fehlenden Verleihung der Rechtsfähigkeit durch den EUV im Gegensatz zum EGV für die Europäischen Gemeinschaften weist der Autor auf das interessante Detail hin, daß das BVerfG im Maastricht-Urteil bei der Diskussion dieses Arguments sich in einem "singulären" Ausnahmefall sogar namentlich auf die Einlassung des Generaldirektors des juristischen Dienstes der EG Dewost berufen hat (BVerfGE 89, 155, 195) - kommt auch die nach wie vor offene Diskussion über die Rechtsnatur von EG und EU zum tragen (eingehend dazu Bleckmann, Europarecht, 6. Aufl. 1997, S. 75 ff). Auszugehen ist hier vom völkerrechtlichen Begriff der Internationalen Organisation, welchem die EU insbesondere aufgrund ihrer mangelnden Rechtsfähigkeit nach herrschender Ansicht nicht unterfällt, obgleich diese Diskussion trotz der Tatsache, daß die zuletzt auf dem Gipfel von Nizza beschlossenen Reformen der Erweiterung nicht aber der institutionellen Erneuerung der EU dienen, dadurch neue Nahrung erhält, daß gerade auf dem Gebiet der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit der Stärkung von Europol und der Einrichtung einer gemeinsamen Sicherheitstruppe die Emanzipation der EU erkennbar voranschreitet. Was die EG betrifft, so besteht die hauptsächliche Problematik darin, die bisher einzigartige Fortentwicklung einer Internationalen Organisation hin zu einem Verbund mit supranationalem Charakter, die das überkommene Verständnis sowohl des Völkerrechts wie nationalen Verfassungsrechts notwendigerweise sprengen muß, zu bewerten, wobei immerhin inzwischen der vom EuGH von Anfang an stark betonte eigenständige Charakter des Gemeinschaftsrechts akzeptiert zu sein scheint. Umstritten scheint diesbezüglich mehr, in welcher Weise das Völkerrecht innerhalb dieser neuen Rechtsordnung Anwendung finden soll (vgl. Bleckmann, aaO.).

Es folgt die Darstellung des Institutionenrechts, der Rechtsquellen und der Funktionsweise des Gemeinschaftsrechts. Sinnvoll ist es, schon an dieser Stelle die Rechtsschutzmechanismen im Europarecht vorzustellen, da sie in direktem Zusammenhang mit dem Vollzug des Gemeinschaftsrechts in den nationalen Rechtsordnungen stehen. Anschließend werden die Grundfreiheiten übersichtlich und unter Einbeziehung der wichtigen Verordnungen sowie der Entscheidungen des EuGH präsentiert. Am Ende eines jeden Abschnitts finden sich dazu ausführliche Prüfungsschemata für den Fallaufbau. Bei der Darstellung der Politiken der Gemeinschaft werden die Wettbewerbsregeln relativ kurz abgehandelt - ein Aufbauschema oder ein Fallbeispiel aus einer der zahlreichen bekannten EuGH-Entscheidungen zu diesem Komplex wäre hier sicherlich hilfreich gewesen.

Insgesamt ist diese Einführung in das Europarecht ein außerordentlich komplettes Lernbuch, das Studenten im Pflichtfach wie im Wahlfach einen idealen Einstieg in die Examensvorbereitung ermöglicht. Die an einigen Stellen nötige Vertiefung ist mit Hilfe der weiterführenden Literaturangaben problemlos möglich. Das Buch kann daher nur eingehend zur Lektüre empfohlen werden.

Ronald Moosburner, 01/01, ronald.moosburner@jurawelt.com
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