Jurawelt

Artikel 9438
Susann Seifert
27.07.2004

Besonderes Verwaltungsrecht – All in One

Eine Rezension zu:

Udo Steiner (Hrsg.)

Besonderes Verwaltungsrecht


7. Auflage

C.F. Müller, Heidelberg 2003, 1.142 Seiten, 42,- €
ISBN 3-8114-1829-7

http://www.cfmueller-verlag.de


Eine rundum komplette Sammlung des Besonderen Verwaltungsrechts für das juristische Studium ist im Jahr 2003 im C.F. Müller-Verlag erschienen. Hinter dem Titel "Besonderes Verwaltungsrecht" verbergen sich auf 1.142 Seiten die Rechtsmaterien des Kommunalrechts, Polizei- und Ordnungsrechts, Öffentlichen Dienstrechts, Baurechts, Straßen- und Wegerechts, Raumordnungs- und Landesplanungsrechts, Wirtschaftsverwaltungsrechts sowie des Umweltrechts. Die seit der Vorauflage eingetretenen Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum wurden in der nunmehr fast zwei Kilogramm schweren siebten Auflage berücksichtigt, so dass sich das Werk auf dem aktuellsten Stand befindet.

Kommunalrecht
Das Lehrbuch umfasst acht kleinere in sich abgeschlossene Bücher, wobei jedem Buch ein Inhaltsverzeichnis vorausgeht, lediglich das Stichwortverzeichnis wird für sämtliche Kapitel hinten angestellt. Begonnen wird mit der Thematik des Kommunalrechts. Autor dieses 184-seitigen Komplexes ist Otfried Seewald. Nach einer knappen Einführung in das Rechtsgebiet des Kommunalrechts im ersten Abschnitt setzt sich der Autor im zweiten Abschnitt inhaltlich u.a. mit dem Wesen und der Rechtsstellung der Gemeinden, ihren Aufgaben sowie dem Gemeindegebiet und den für die dort lebenden Einwohner bestehenden Rechten (z.B. Anspruch auf Benutzung öffentlicher Einrichtungen) und Pflichten (z.B. Anschluss- und Benutzungszwang) auseinander. Nicht zu kurz kommen gleichfalls die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, das kommunale Haushaltsrecht sowie die kommunale Selbstverwaltung. Abschnitt drei beinhaltet eine Ausführung zu den Landkreisen, gefolgt von der Problematik der öffentlich- rechtlichen als auch privat-rechtlichen Formen kommunaler Zusammenarbeit in Abschnitt vier und den Kommunalverbänden in Abschnitt fünf. Abgerundet wird das Buch mit einem kurzen Abriss der Geschichte des Kommunalrechts und einer kleinen Literaturauswahl. Unterstützt werden die Betrachtungen des Autors durch eine Vielzahl von Übersichten. Insbesondere die vielen empfohlenen Literaturhinweise und Übungsfälle zu bestimmten Themenbereichen eignen sich, einzelne Problemfelder zu vertiefen. Darüber hinaus gelingt es Seewald, trotz der verschiedenen landesrechtlichen Regelungen ein einheitliches Bild zu skizzieren. Im Fußnotenapparat wird auf die jeweiligen speziellen Landesgesetze hingewiesen, sodass dieses Buch für jeden Studenten, unabhängig in welcher Gegend der Republik er studiert, von Nutzen ist.

Polizei- und Ordnungsrecht
Das zweite kleine Buch wurde von Wolf-Rüdiger Schenke verfasst und beschäftigt sich auf 220 Seiten mit den allgemeinen Strukturen zum Polizei- und Ordnungsrecht. Der erste von insgesamt vier großen Abschnitten widmet sich umfassend der Bestimmung des materiellen, institutionellen sowie formellen Polizeibegriffs. In Abschnitt zwei wird ausführlich das materielle Polizei- und Ordnungsrecht vorgestellt. Thematisiert werden dementsprechend die polizei- und ordnungsbehördlichen Generalklauseln und der sie prägenden Begriffe wie öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gefahr, Störung und Ermessen. Nachstehend schließt sich eine Skizzierung der einzelnen Spezialbefugnisse (u.a. Identitätsfeststellung, Platzverweisung, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung oder auch Sicherstellung und Beschlagnahme) an. Darauf erläutert Schenke die unterschiedlichen Störertypen und wendet sich hernach u.a. den polizeilichen Befugnissen außerhalb des Bereichs der Gefahrenabwehr zu. Schwerpunkt des dritten Abschnitts ist das formelle Polizei- und Ordnungsrecht. An dieser Stelle geht es sowohl um den polizeilichen Verwaltungsakt als auch um polizei- und ordnungsbehördliche Verordnungen. Der Autor beendet seine Erklärungen im vierten Abschnitt mit den Entschädigungsansprüchen des Bürgers auf der einen und den Ersatzansprüchen des Polizeiträgers auf der anderen Seite. Ebenso wie beim Kommunalrecht, gibt der Verfasser auch hier dem Leser einige, nach Bundesländern geordnet, Literaturhinweise zur Vertiefung. Desgleichen weiß der Fußnotenapparat mit seinen aktuellen und reichhaltigen Quellenangaben zu überzeugen.

Öffentliches Dienstrecht
Autor des dritten Buches ist Klaus Köpp. Auf knapp 120 Seiten bespricht der Autor die nicht ganz so umfangreiche Materie des Öffentlichen Dienstrechts. Das Buch ist in sieben Abschnitte eingeteilt. Begonnen wird mit den allgemeinen Grundlagen des öffentlichen Dienstrechts. Alsdann werden dem Leser unter anderem im zweiten Abschnitt die Grundsätze des Beamtenrechts vermittelt. Das Beamtenverhältnis selber wird in Abschnitt drei abgehandelt, gefolgt vom Dienstleistungsverhältnis in Abschnitt vier. Die nächsten beiden Kapitel beschäftigen sich mit dem Rechtsschutz im Beamtenrecht und den Übergangsproblemen im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland. Vervollständigt werden die Darstellungen von Köpp mit Ausführungen zur Dienstrechtsreform. Auch am Ende dieses Buches findet der Leser eine Auswahl an Literatur.

Baurecht
Thema des vierten 209-seitigen Buches ist das Baurecht. Autor diesmal ist Martin Oldiges. Vorab findet eine Einführung in Gegenstand, Funktion und Rechtsquellen des Baurechts statt. Sodann erörtert der Verfasser die gemeindliche Bauleitplanung, d.h. ihre rechtlichen Bezüge, ihren Charakter, Instrumentarium und Verfahren. Die weiteren Erläuterungen betreffen Planungsmängel, die Entschädigung für Planungsschäden sowie die Bebaubarkeit von Grundstücken. Zu den abschließenden Betrachtungen gehört neben der Sicherung der Bauleitplanung auch das Bauordnungsrecht. Positiv hervorzuheben ist hier zum einen, wie schon bei den vorherigen Autoren, der ansehnliche Fußnotenapparat, in dem wieder auf viele landesspezifische Regelungen hingewiesen wird, und zum anderen die verständlichen Übersichten sowie die vielen Beispielsfälle. Außerdem gibt Oldiges eine Fülle an Vertiefungshinweisen am Ende größerer Themenkomplexe.

Straßen- und Wegerecht / Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
Die Bücher fünf (Straßen- und Wegerecht) und sechs (Raumordnungs- und Landesplanungsrecht) wurden von Udo Steiner ausgearbeitet. Im Bereich des Straßen- und Wegerechts kann sich der Leser laut Inhaltsverzeichnis mit nachstehenden Themen auseinandersetzen:
  • Institutionen des Straßenbestandsrechts (Widmung, Einziehung, Teileinziehung, Umstufung)
  • Bau und Planung öffentlicher Straßen, insbesondere Bundesfernstraßen
  • Straßenbaulast und Straßenverkehrssicherungspflicht
  • Recht auf Nutzung öffentlicher Straßen
  • Nachbarrecht der öffentlichen Straßen und Wege sowie
  • Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht ("Vorbehalt des Straßenrechts", "Vorrang des Straßenverkehrsrechts").
Auf dem Gebiet des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts werden
  • die Grundzüge der Organisation der Landesplanung
  • die Verwirklichung der raumordnerischen Leitvorstellungen
  • die Sicherungsinstrumente der Landesplanung sowie
  • Rechtsschutzfragen im Bereich der Landesplanung diskutiert.
Steiner hat es sich zur Gewohnheit gemacht, in beiden Büchern jeweils zu Beginn eines Abschnittes, diesen mit optisch in einem Kasten hervorgehobenen Fällen und Fragen einzuleiten. Daraufhin werden die für die spätere Lösung wichtigen Punkte erklärt. Dies ist insofern ganz praktisch, da der Student die Fragen und Fälle im Hinterkopf behalten hat und nun aufgefordert ist, mitzudenken. Mit Beendigung des Abschnitts werden die Antworten auf die Fragen preisgegeben und mit einigen Lösungshinweisen versehen. Zu guter letzt gibt der Autor noch passend zum Thema Literaturempfehlungen zur Nacharbeit.

Wirtschaftsverwaltungsrecht / Umweltrecht
Die beiden letzten Stoffgebiete Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrecht sind von Wolfgang Arndt konzipiert worden. Arndt beginnt seine Darlegungen mit dem Staat und der Wirtschaft aus geschichtlicher Sicht. Danach befasst er sich mit der Wirtschaftsordnung der EU, einzelnen Verfassungsnormen des Grundgesetzes und mit den europäischen Grundfreiheiten als Grenzen nationalstaatlicher Wirtschaftspolitik. Fernerhin spricht Arndt die Organisation der Wirtschaftsverwaltung, die Gewerbeordnung sowie das Außenwirtschaftsrecht an. Das Stoffgebiet des Umweltrechts ist in Allgemeines und Besonderes Umweltrecht unterteilt. Während das allgemeine Umweltrecht von seinen Rechtsquellen, seiner Verankerung im Grundgesetz, seinen Prinzipien und Instrumenten sowie der Haftung bei Umweltschäden handelt, konzentriert sich das Besondere Umweltrecht auf das Immissionsschutzgesetz, das Abfallgesetz, das Atom- und Strahlenschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Wasserrecht und das Bodenschutz- und Altlastenrecht.

Gesamteindruck:
Dieses Lehrbuch ist eine von A bis Z gelungene Darstellung des Besonderen Verwaltungsrechts. Im Ganzen ist das Buch lesenswert und zur Vertiefung sowie für Hausarbeiten hervorragend geeignet. Alles Wissensnotwendige wird von den sechs Autoren leicht verständlich vermittelt, so dass der Grundstein mit der Durcharbeitung des Buches für eine erfolgreiche Examensprüfung gelegt sein dürfte. Der Preis von 44 € ist mehr als nur studentenfreundlich, da man dem Grunde nach acht Bücher erwirbt, was gerade 5,50 € pro Buch wären.
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