Jurawelt

Artikel 9294
Stefanie Samland
16.06.2004

Nun in zwei Bänden

Eine Rezension zu:

Rolf Schmidt

Besonderes Verwaltungsrecht I


8. Auflage

Verlag Dr. Rolf Schmidt, Grasberg bei Bremen 2004, 294 Seiten, 17,50 €
ISBN 3-934053-54-8

sowie

Besonderes Verwaltungsrecht II

8. Auflage

Verlag Dr. Rolf Schmidt, Grasberg bei Bremen 2004, 314 Seiten, 17,50 €
ISBN 3-934053-55-6

http://www.verlag-rolf-schmidt.de


Bis zur 7. Auflage erschien das Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht von Rolf Schmidt in einem Band. Zur Neuauflage hat der Verfasser den Stoff neu gegliedert und in zwei Bände aufgeteilt. Eine Begründung hierfür ist aus dem Vorwort nicht zu entnehmen, jedoch erhält der Leser schon durch den nicht mehr so erschlagenden Umfang eines Einzelbandes eine höhere Motivation zum Lernen. Band I enthält die Gebiete des Öffentlichen Baurechts, des Subventionsrechts, des Beamtenrechts sowie des Öffentlichen Sachenrechts, Band II vor allem das Polizei- und Ordnungsrecht und weiter noch das Versammlungsrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie das Gewerbe- und Gaststättenrecht. Schon an diesen Schwerpunkten ist ersichtlich, dass Schmidt außer dem Kommunalrecht, welches im Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht behandelt wird, alle möglichen, auch weniger klausurrelevanten, Themen des Besonderen Verwaltungsrechts abdecken will. Dieses Konzept, eine umfassende Stoffdarstellung zu bieten, ist auch schon aus den anderen Büchern des Verlags bekannt.

Band I

Mit 172 Seiten umfasst das Baurecht den größten Teil des ersten Bandes. An der Gliederung ist bereits das klausurorientierte Konzept von Schmidt erkennbar, der Stoff wird in mögliche Fragestellungen in der Klausur aufgeteilt. So werden die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen, die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 30 ff. BauGB und der Rechtsschutz bei Baugenehmigungen, insb. die wichtige Frage des Rechtsschutzes des Nachbarn, thematisiert. Hervorzuheben ist auch, dass Schmidt bei den einzelnen Prüfungspunkten zum Bebauungsplan auch jeweils einen kurzen Abschnitt dazu anbietet, welche Rechtsfolgen aus Verstößen gegen diesen Punkt hervorgehen. Wie der Leser es kennt, finden sich wiederum umfassende erläuternde Schemata, die das Wichtigste zusammenfassen. Die landesrechtlichen Vorschriften werden ausführlich in den Fußnoten zitiert, am Ende des Kapitels zum Baurecht findet sich außerdem eine vierseitige Synopse mit den wichtigsten Vorschriften der Landesbauordnungen. Auch aktuelle Urteile aus 2004 bzw. mit Fundstellen aus 2004 sind enthalten, so z.B. im Bereich des Baurechts ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und ein Urteil des OVG Lüneburg.

Die dem Studenten eher fremden Materien des Subventionsrechts und des Beamtenrechts werden ebenfalls umfangreich aufgearbeitet und mit Klausurhinweisen versehen. Im Examen können solche Fragen durchaus eine Rolle spielen. Schmidt gelingt es vorzüglich, im Kapitel zum Subventionsrecht Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insb. zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Europarecht, darzustellen. Wenn man dieses Kapitel durcharbeitet, weiß man endlich, warum man etwas zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten gelernt hat. Ausführliche Erläuterungen gibt es zum EG-Beihilfe-Verfahren. Kernstück des Beamtenrechts ist ein Kopftuchfall, der auch den Rechtsschutz im Beamtenrecht behandelt. Relativ kurz gehalten ist das Kapitel über das Recht der öffentlichen Sachen. Hier wird ein Fall zur Scientology-Werbung in der Fußgängerzone gelöst.

Band II

Trotz der vier auf dem Buchumschlag genannten Themen des Buches gibt es eigentlich nur zwei Teile, in die der zweite Band gegliedert ist. Den größten Anteil macht das Polizei- und Ordnungsrecht aus, in das an passender Stelle Exkurse in das Versammlungsrecht und das Verwaltungsvollstreckungsrecht eingeflechtet sind. Die letzten 40 Seiten beschäftigen sich schließlich mit dem Gewerberecht. Wie schon das Baurecht in Band I ist das Polizeirecht dem Klausuraufbau angepasst worden. Anhand des Prüfungsaufbaus für eine polizeiliche Verfügung werden die verschiedenen Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln – sowohl spezialgesetzliche aus dem Versammlungsgesetz als auch die Standardmaßnahmen und die polizeiliche Generalklausel – sowie die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Verfügung abgearbeitet. Im Bereich der Standardmaßnahmen widmet sich Schmidt auch den aktuellen Urteilen des VGH Mannheim zur Videoüberwachung und des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff. Dank der kurzen Zeiten zwischen Redaktionsschluss und Drucklegung im Verlag Dr. Rolf Schmidt kann sich der Leser schon kurze Zeit nach den Urteilen über aufbereitete, aus den Urteilen entwickelte Fälle freuen. Auch die in Klausuren immer wieder beliebten Abschleppfälle haben einen eigenen Abschnitt erhalten.

Gesamteindruck:
Zum Konzept der Bücher von Rolf Schmidt ist nichts mehr zu sagen, ein wachsendes Angebot des Verlags und die Durchsetzung seiner Bücher in der Lehrbuchlandschaft sprechen für sich. Mit der umfangreichen Neubearbeitung des Besonderen Verwaltungsrechts ist dem Verfasser wiederum ein tolles Werk gelungen, welches den Leser an genau der richtigen Stelle, nämlich der Vorbereitung auf Klausuren, an die Hand nimmt und durch das oft recht komplizierte Verwaltungsrecht führt.
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