Jurawelt

Artikel 9272
Kerstin Lindenau
06.06.2004

Eine Rezension zu:

Monika Anders / Burkhard Gehle

Das Assessorexamen im Zivilrecht


7. Auflage

Werner-Studien-Reihe

Werner Verlag, Düsseldorf 2002, 606 Seiten, 39,- €
ISBN: 3-8041-1070-3

http://www.luchterhand-fachverlag.de


Das Lehrbuch wendet sich vor allem an Referendare und ist sowohl für die Examensvorbereitung bzw. die Stationsausbildung als auch für die praktische Arbeit gut geeignet.

Auf den ersten Blick schreckt das Buch zwar aufgrund seines Umfanges von immerhin 606 Seiten zumindest für das reine Lernen und Lesen ab, doch sollte man sich davon nicht täuschen lassen. Zum einen liest es sich, selbst wenn es um komplizierte Zusammenhänge geht, relativ leicht. Zum anderen werden alle wichtigen Konstellationen mit zahlreichen Formulierungsbeispielen unterlegt. Gerade Letzteres ist für die praktische Arbeit äußerst hilfreich. Des Weiteren findet in den einzelnen Abschnitten eine allgemeine Erläuterung statt, anschließend werden die Besonderheiten im Gutachten / Urteil erklärt und danach die Besonderheiten bei Anwaltsklausuren besprochen. Dadurch ist der Leser in alle eventuellen Richtungen, die für das Examen relevant sind, informiert.

Am Anfang des Buches werden allgemeine Fragen zur Relationstechnik dargestellt. Es wird der Aufbau einer Relation erklärt und dabei unter anderem erläutert, was unter Schriftsätzen, Urkunden, Beiakten, Sitzungsprotokollen zu verstehen ist und welche Bedeutungen diesen zukommt. Hinsichtlich des Inhalts und der Form von Sachbericht und Tatbestand wird dem Leser der genaue Aufbau unter Einhaltung der strengen Formalien vor allem hinsichtlich der Wahl der richtigen Zeitform näher gebracht. Hilfreich wäre es an dieser Stelle, wenn noch mehr als die bereits vorhandenen Beispiele eingefügt würden. Denn es ist leider nicht jedem Referendar auf Anhieb geläufig, wie die Zeitformen des erzählenden Imperfekts in direkter Rede oder der Perfekt zu bilden sind. Unter dem Abschnitt "Das Gutachten" finden sich sodann die einzelnen Stationen für ein solches wieder und wie diese aufzubauen sind, wobei stets kleine Schemata für den kurzen Überblick vorhanden sind. Letztlich werden in diesem Abschnitt alle wichtigen Regeln für die Relationstechnik angegeben. Beendet wird das Kapitel mit einem Beispielfall einschließlich einer ausführlichen Lösung. Hat man diese ersten 166 Seiten gelesen, besitzt man bereits für die Herangehensweise an streitige Sachverhalte ein gutes Rüstzeug.

Für die Anwaltstation enthält das Buch ein gesondertes Kapitel, in dem die Relation aus Anwaltssicht beschrieben wird. Auch zum Aktenvortrag zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist eine Anleitung mit Formulierungsvorschlägen vorhanden und mit einem Übungsfall plastisch dargestellt worden.

Auf etwa 76 Seiten folgt dann die Darstellung zum Beweis und zur Beweiswürdigung. Es werden die einzelnen Beweismittel jeweils vorgestellt und wenn nötig – wie z.B. beim Zeugenbeweis und der Parteivernehmung – von einander abgegrenzt. Zudem wird bezüglich des Urkundsbeweises, da dieser in Entscheidungsentwürfen und Examensarbeiten relativ häufig vorkommt, auf die typischen Fehlergruppen hingewiesen. Im Rahmen der Beweiswürdigung wird vor allem auf die Überzeugungskraft der Beweismittel eingegangen. Gerade weil diese Materie im Studium fast gänzlich vernachlässigt wird, sind die dort vermittelten Kenntnisse wichtige Voraussetzungen für die Stationsarbeit bzw. für die Examensklausuren. Gleiches gilt für die Verteilung der Beweislast und die Schadensschätzung nach § 287 ZPO.

Im Anschluss daran wird dem Leser näher gebracht, wie die Aufrechnung des Beklagten im Prozess zu berücksichtigen ist. Es werden sodann die einzelnen Fallkonstellationen ausführlich behandelt. Wichtig und für die Examensklausur unerlässlich sind die Hinweise zum Aufbau. Es wird genau dargelegt, welche Besonderheiten sich im Tatbestand und den Entscheidungsgründen ergeben und wie diese zu formulieren sind.

Das Kapitel über das Versäumnisurteil und das Einspruchsverfahren überzeugt nicht zuletzt wieder durch eine eingängige Darstellung und zahlreiche Beispiele. Es werden die einzelnen Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger bzw. den Beklagten und das Einspruchsverfahren detailliert erklärt. In den einzelnen Abschnitten, z.B. über die Aufhebung des Versäumnisurteils, die Aufrechterhaltung eines solchen oder die teilweise Aufhebung und teilweise Aufrechterhaltung finden sich dann wieder die für die Bearbeitung der Akte nahezu unersetzlichen Formulierungshilfen. Diese sehen beispielsweise wie folgt aus: "Das Versäumnisurteil vom ... wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet." Bezüglich des Vollstreckungsbescheides findet sich ein kurzer aber ausreichender Exkurs.

Im Rahmen der Haupt- und Hilfsvorbringen wird auf den zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff eingegangen. Durch die Bildung einzelner Fallgruppen – Rechtsausführungen, Hilfsvorbringen, hilfsweise Übernahme von gegnerischen Sachvorträgen oder Beweisergebnissen, alternative Begründung eines prozessualen Anspruchs und der Alternativklage – wird eine Abgrenzung der einzelnen Konstellationen vorgenommen.

Die darauf folgenden Kapitel beschäftigen sich mit dem Haupt- und Hilfsantrag und dem Unvermögensfall, wobei jeweils auch auf besondere Konstellationen und auf den Streitwert sowie die Kostenentscheidung eingegangen wird. Dieser Aufbau wird auch bei der Behandlung der Widerklage, der Stufenklage und der Feststellungsklage vorgenommen. Zudem finden sich detaillierte Darstellungen für die Bearbeitung des Gutachtens. Gerade für eine kurze Wiederholung eignen sich auch die angeführten Grundschemata für den Aufbau.

Besonders examensrelevant, aber nicht ganz einfach zu verstehen, sind die einzelnen Varianten der Erledigung des Rechtsstreits. Ausgehend vom einfachsten Fall, der übereinstimmenden Erledigungserklärung, wird dieses Stoffgebiet dargestellt. Es findet eine Auseinandersetzung mit den Wirksamkeits- und Zulässigkeitsvoraussetzungen statt, und wie der Beschluss nach § 91a ZPO zu gestalten ist. Hinsichtlich der teilweise übereinstimmenden Erledigungserklärung wird auf den Streitwert, die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit eingegangen, sowie Besonderheiten im Gutachten dargestellt. Auch die einseitige Erledigungserklärung, die zumeist die größten Schwierigkeiten bereitet, wird ausführlich erörtert und durch die plastische Darstellung verständlich.

Bevor auf das Rechtsmittel der Berufung eingegangen wird, erfolgt jeweils eine übersichtliche und ausreichende Darstellung zum Urkundsprozess und zur Parteiveränderung im Prozess. Trotz der eher kurzen Abhandlungen werden alle wichtigen Problemfälle und Besonderheiten wie beispielsweise das Zwischenurteil miterklärt.

Bezüglich der Rechtsmittel wird leider nur, wenn auch sehr ausführlich, auf die Berufung eingegangen. Ausführungen zur Revision sind leider nicht vorhanden. Auch wenn dieses Thema vielleicht für die schriftlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen nicht so relevant ist, so sollte doch zumindest ein Überblick über dieses Rechtsmittel gegeben werden. Bezüglich der Berufung wird zunächst auf das Wesen und die Wirkung eingegangen und anschließend die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts besprochen. Einzelheiten werden dann zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen und den Besonderheiten in Gutachten / Urteil und aus Anwaltssicht dargelegt, wobei die angeführten Beispiele Verständnis- und Formulierungshilfen enthalten.

Abschließend wird in einem Anhang die Arbeit im Zivildezernat erläutert. Dieser für die praktische Arbeit unerlässliche Teil ist besonders gut für den Anfang in der Zivilstation geeignet. Denn es finden sich neben Erklärungen zu den Aufgaben der Geschäftsstelle auch Beispiele für Verfügungen und ein kleines Verzeichnis über Abkürzungen, die in der Praxis gebräuchlich sind.

Gesamteindruck:
Mit dem Lehrbuch von Anders / Gehle liegt ein Standardwerk für die Zivilstation vor, welches sämtliche Konstellationen, die einem im zivilrechtlichen Bereich während des Vorbereitungsdienstes begegnen können, umfasst. Es ist sowohl als Lehrbuch sowie als Nachschlagewerk gut geeignet. Durch die zahlreichen Formulierungshilfen fällt zudem die Bearbeitung einer etwas schwereren Akte leichter. Des Weiteren kann die Struktur überzeugen, denn zu jedem Abschnitt finden sich Erklärungen bezüglich des Kostenrechts und der vorläufigen Vollstreckbarkeit. Dadurch, dass jeweils auf das Urteil bzw. die Anwaltsklausur am Ende eines jeden Kapitels eingegangen wird, werden zudem Aufbaufragen und inhaltliche Besonderheiten geklärt. Inhaltlich lässt das Buch daher kaum eine Frage offen.
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