Jurawelt

Artikel 8825
Stefanie Samland
10.02.2004

Äußerst gelungenes Lehrbuch

Eine Rezension zu:

Wolf-Rüdiger Schenke

Polizei- und Ordnungsrecht


2. Auflage

schwerpunkte-Reihe

C.F. Müller, Heidelberg 2003, 408 Seiten, 21,- €
ISBN 3-8114-1849-1

http://www.cfmueller-verlag.de


Schon ein Jahr nach der Erstauflage legt Schenke eine Neubearbeitung des Polizei- und Ordnungsrechts-Lehrbuchs in der schwerpunkte-Reihe vor. Der Band zum Besonderen Verwaltungsrecht 1 von Tettinger wurde dafür nicht mehr neu aufgelegt. Zur Gesamtkonzeption des Buches sei auf die Rezension zur Vorauflge verwiesen.

Zum Aufbau des Buches: Schenke beginnt mit einem vorbildlichen Literaturverzeichnis, welches nach allgemeinen Werken zum Polizei- und Ordnungsrecht spezielle Literatur für fast alle Bundesländer aufführt. So findet jeder Leser sogleich Hinweise, wo er Einzelheiten für sein Landesrecht nachlesen kann. Einzig Bremen wurde hier nicht berücksichtigt, für das dortige Recht ist auch noch kein eigenständiges Buch erschienen. Es hätte jedoch auf Adamietz, Polizeirecht, in: Fisahn (Hrsg.), Bremer Recht, S. 152-179 hingewiesen werden können.

In der Einführung geht der Verfasser insb. auf die Polizeibegriffe und die Gesetzgebungskompetenzen im Polizeirecht ein. Im zweiten Abschnitt werden die verschiedenen Befugnisnormen – Generalklausel, Standardmaßnahmen und Befugnisse zur Datenerhebung und -verarbeitung – vorgestellt. Auf diesem Gebiet sind sich die einzelnen Landesgesetze sehr ähnlich, von Nummerierungen und Details abgesehen. Dies beruht darauf, dass sich die Landesgesetzgeber alle am Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes orientiert haben. Der Musterentwurf ist im Lehrbuch von Schenke im Anhang abgedruckt, im Buch selbst wird jeweils auf die entsprechenden Normen des Musterentwurfs verwiesen. Diese Vorgehensweise ist deshalb so gewinnbringend, weil der Leser die Ausführungen in Zusammenhang mit dem Musterentwurf sehr gut mit dem eigenen Recht vergleichen kann. In den Fußnoten werden dann jeweils die landesrechtlichen Vorschriften zitiert. Es folgen Erläuterungen zum Störerbegriff, zum polizeilichen Notstand, zu den verfassungsrechtlichen Grenzen polizeilichen Handelns sowie zu Befugnisnormen aus Spezialgesetzen. Den "Ausflug" in den Bereich des Internets hat die Rezension zur Vorauflage schon ausführlich kommentiert. Der Abschnitt wird abgeschlossen durch ein Kapitel zu polizeilichen Befugnissen außerhalb der Gefahrenabwehr. Besonders klausurrelevant ist hier die Abgrenzung zur Strafverfolgung.

Für die Fallbearbeitung besonders ertragreich ist der dritte Abschnitt des vorliegenden Buches zum formellen Polizei- und Ordnungsrecht. Bei den Polizeibehörden finden sich auch Ausführungen zur internationalen Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Polizei, ebenfalls ein Bereich, der in anderen Darstellungen oft ausgelassen wird, hier wird er in gebotener Kürze gehalten. Im folgenden geht Schenke auf den polizeilichen Verwaltungsakt ein. Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, die in Polizeirechtsklausuren am häufigsten zu prüfen ist, wird anhand eines Prüfungsaufbaus nachvollzogen. Außerdem wird dem Leser ein Kapitel über Polizeiverordnungen geboten. Schließlich enthält dieser Abschnitt Informationen über Realakte und Rechtsschutz gegen Realakte. Im letzten und vierten Abschnitt werden Entschädigungsansprüche des Bürgers und Ersatzansprüche des Staates thematisiert sowie ein Exkurs zu den Abschleppfällen geboten.

Lobend zu erwähnen ist auch noch die Aktualität des Buches. Nicht nur neuere Vorschriften wie § 14a BremPolG sind schon eingebunden, sondern auch Verweise auf eine erst 2004 erschienene Dissertation zur Beschlagnahme von Wohnraum zur Unterbringung Obdachloser – dass Schenke diese Anfang 2003 schon erwähnen konnte, liegt daran, dass die Autorin Mitarbeiterin an seinem Lehrstuhl war – sowie vieler Fundstellen aus 2002. Des weiteren ist hervorzuheben, dass das vorliegende Buch in gehobenem Maße auf landesrechtliche Besonderheiten eingeht, ohne den Blick für Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten zu verlieren. Mit diesem Buch kann der Student in jedem Bundesland hervorragend arbeiten! Von der Übersichtlichkeit her kann der Leser sich ebenfalls nicht beklagen, jedoch ist dies schon aus anderen Lehrbüchern der schwerpunkte-Reihe bekannt. In manchen Punkten wären ein paar mehr Zeilenumbrüche hilfreich gewesen, so z.B. bei den Definitionen zur Datenverarbeitung in Rn 177.

Gesamteindruck:
Das Polizeirechts-Lehrbuch von Schenke ist ein ausgezeichnetes Arbeitswerk, deren Lektüre Erfolg für Klausuren und Hausarbeiten, aber auch für die Examensvorbereitung verspricht. Es wird schon jetzt von Dozenten empfohlen und hat sich damit schon in der zweiten Auflage einen Platz in der Standardliteratur zum Polizei- und Ordnungsrecht erkämpft.
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
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