
Schon ein Jahr nach der Erstauflage legt
Schenke eine Neubearbeitung des
Polizei- und Ordnungsrechts-Lehrbuchs in der
schwerpunkte-Reihe vor. Der Band zum Besonderen Verwaltungsrecht 1 von
Tettinger wurde dafür nicht mehr neu
aufgelegt. Zur Gesamtkonzeption des Buches sei auf die
Rezension zur Vorauflge verwiesen.
Zum Aufbau des Buches:
Schenke beginnt mit einem vorbildlichen Literaturverzeichnis, welches nach allgemeinen Werken zum Polizei- und Ordnungsrecht spezielle
Literatur für fast alle Bundesländer aufführt. So findet jeder Leser sogleich Hinweise, wo er Einzelheiten für sein Landesrecht nachlesen kann. Einzig Bremen wurde hier
nicht berücksichtigt, für das dortige Recht ist auch noch kein eigenständiges Buch erschienen. Es hätte jedoch auf
Adamietz, Polizeirecht, in: Fisahn (Hrsg.), Bremer
Recht, S. 152-179 hingewiesen werden können.
In der Einführung geht der Verfasser insb. auf die Polizeibegriffe und die Gesetzgebungskompetenzen im Polizeirecht ein. Im zweiten Abschnitt werden die verschiedenen
Befugnisnormen – Generalklausel, Standardmaßnahmen und Befugnisse zur Datenerhebung und -verarbeitung – vorgestellt. Auf diesem Gebiet sind sich die einzelnen
Landesgesetze sehr ähnlich, von Nummerierungen und Details abgesehen. Dies beruht darauf, dass sich die Landesgesetzgeber alle am
Musterentwurf eines einheitlichen
Polizeigesetzes orientiert haben. Der Musterentwurf ist im Lehrbuch von
Schenke im Anhang abgedruckt, im Buch selbst wird jeweils auf die entsprechenden Normen
des Musterentwurfs verwiesen. Diese Vorgehensweise ist deshalb so gewinnbringend, weil der Leser die Ausführungen in Zusammenhang mit dem Musterentwurf sehr gut mit dem
eigenen Recht vergleichen kann. In den Fußnoten werden dann jeweils die landesrechtlichen Vorschriften zitiert. Es folgen Erläuterungen zum Störerbegriff, zum polizeilichen
Notstand, zu den verfassungsrechtlichen Grenzen polizeilichen Handelns sowie zu Befugnisnormen aus Spezialgesetzen. Den "Ausflug" in den Bereich des Internets hat die
Rezension zur Vorauflage schon ausführlich kommentiert. Der Abschnitt wird abgeschlossen durch ein Kapitel zu polizeilichen Befugnissen
außerhalb der Gefahrenabwehr. Besonders klausurrelevant ist hier die Abgrenzung zur Strafverfolgung.
Für die Fallbearbeitung besonders ertragreich ist der dritte Abschnitt des vorliegenden Buches zum formellen Polizei- und Ordnungsrecht. Bei den Polizeibehörden finden sich
auch Ausführungen zur internationalen Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Polizei, ebenfalls ein Bereich, der in anderen Darstellungen oft ausgelassen wird, hier wird er
in gebotener Kürze gehalten. Im folgenden geht
Schenke auf den polizeilichen Verwaltungsakt ein. Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, die in
Polizeirechtsklausuren am häufigsten zu prüfen ist, wird anhand eines Prüfungsaufbaus nachvollzogen. Außerdem wird dem Leser ein Kapitel über Polizeiverordnungen geboten.
Schließlich enthält dieser Abschnitt Informationen über Realakte und Rechtsschutz gegen Realakte. Im letzten und vierten Abschnitt werden Entschädigungsansprüche des Bürgers
und Ersatzansprüche des Staates thematisiert sowie ein Exkurs zu den Abschleppfällen geboten.
Lobend zu erwähnen ist auch noch die Aktualität des Buches. Nicht nur neuere Vorschriften wie § 14a BremPolG sind schon eingebunden, sondern auch Verweise auf eine erst 2004
erschienene Dissertation zur Beschlagnahme von Wohnraum zur Unterbringung Obdachloser – dass
Schenke diese Anfang 2003 schon erwähnen konnte, liegt daran, dass
die Autorin Mitarbeiterin an seinem Lehrstuhl war – sowie vieler Fundstellen aus 2002. Des weiteren ist hervorzuheben, dass das vorliegende Buch in gehobenem Maße auf
landesrechtliche Besonderheiten eingeht, ohne den Blick für Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten zu verlieren. Mit diesem Buch kann der Student in jedem Bundesland hervorragend
arbeiten! Von der Übersichtlichkeit her kann der Leser sich ebenfalls nicht beklagen, jedoch ist dies schon aus anderen Lehrbüchern der
schwerpunkte-Reihe bekannt. In
manchen Punkten wären ein paar mehr Zeilenumbrüche hilfreich gewesen, so z.B. bei den Definitionen zur Datenverarbeitung in Rn 177.
Gesamteindruck:
Das Polizeirechts-Lehrbuch von
Schenke ist ein ausgezeichnetes Arbeitswerk, deren Lektüre Erfolg für Klausuren und Hausarbeiten, aber auch für die Examensvorbereitung
verspricht. Es wird schon jetzt von Dozenten empfohlen und hat sich damit schon in der zweiten Auflage einen Platz in der Standardliteratur zum Polizei- und Ordnungsrecht
erkämpft.