Das vorliegende Buch zum Besonderen Verwaltungsrecht komplettiert den gleichzeitig erschienenen Band zum Allgemeinen Verwaltungsrecht der gleichen Autoren. Gemeinsam bilden
die beiden neuartigen Bücher den Anfang der Reihe
Beck'sches Examinatorium, die im Laufe der Zeit auch auf andere Rechtsgebiete ausgeweitet werden soll. Im April 2004
soll ein Werk zum Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht erscheinen.
Das Konzept des
Beck'schen Examinatoriums unterscheidet sich von allem, was bisher vom Beck-Verlag auf dem Markt ist. Es ist eine Mischung aus Fallsammlung und
Repetitorium, sieht aus wie ein Skript, ist aber eher eine anspruchsvolle Sammlung von Fällen auf Examensniveau. Zu den Einzelheiten siehe die
Rezension zum Allgemeinen Verwaltungsrecht. Da dort schon ausführlich auf das Konzept eingegangen wurde, soll im Folgenden nur der Inhalt des Buches
zum Besonderen Verwaltungsrecht eine Rolle spielen.
Wurde das Kommunalrecht schon im ersten Band eingebunden, um die Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht mit Leben zu erfüllen, so konzentriert sich der zweite Band auf das
Baurecht sowie das Polizei- und Sicherheitsrecht. Insgesamt werden 20 vollständig gelöste Fälle, die sich wiederum an Studenten mit dem Ziel Prädikatsexamen richten,
geboten. Die ersten zehn Fälle sind dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gewidmet, anschließend folgen fünf Fälle zum Polizei- und Sicherheitsrecht im engeren Sinne. Die
letzten fünf Fälle beschäftigen sich vordergründig u.a. mit versammlungsrechtlichen und straßenrechtlichen sowie prozessualen Fragen. Alle §§-Angaben beziehen sich auf das
Bayrische Landesrecht, jedoch werden die Standardprobleme behandelt, die in allen Bundesländern gleich oder ähnlich gelagert sind. In den Fußnoten werden jeweils die
konkreten Normen der Landesrechte zitiert, so z.B. in Fall 1 die Normen, in denen der Begriff "bauliche Anlage" legal definiert ist.
Nicht nur von der materiellen Seite, sondern auch von der prozessualen Seite her sind die Fälle interessant. In Fall 2 wird z.B. schon der einstweilige Rechtsschutz
behandelt, der gerade im Verwaltungsrecht den Studenten nicht so geläufig ist, dass sie die Prüfungspunkte im Schlaf herbeten könnten. Daher gibt es zur
Begründetheitsprüfung auch wieder einen umfangreichen Erläuterungs-Kasten. In Fall 3 wird der Nachbarschutz im Baurecht thematisiert, auch hier ist wie in weiteren Fällen
nach Eilrechtsschutzbehelfen gefragt. Fall 5 enthält neben der Fallfrage auch noch eine Vertiefungsfrage, zu der sich der Bearbeiter in Form eines erläuternden Textes äußern
muss. Der folgende Fall behandelt die Frage, wie gegen Bebauungspläne vorgegangen werden kann. Die aktuell diskutierte Frage zu Factory-Outlet-Centern diskutieren die
Autoren in Fall 9, in dem es u.a. um Fehler in der Abwägung geht.
Probleme mit Drogenkriminalität untersucht Fall 11, in dem mehrere Standardmaßnahmen durchgeprüft werden. Sehr ausführlich wird hier auch die umstrittene Frage der
Zulässigkeit des Verbringungsgewahrsams erörtert. Die bekannten "Abschleppfälle" finden ihren Niederschlag in Fall 13. Die Musterlösung geht insbesondere auf verschiedene
Gerichtsentscheidungen in den Abwandlungen näher ein. Fall 15 beschäftigt sich mit der Frage des Umgangs mit Obdachlosen. Demonstrationen und Versammlungsrecht sind
Gegenstände des Fall 16. Die in manchen Landesrechten schon umgesetzte Ermächtigung zur "Schleierfahndung" wird in Fall 18 untersucht. Selbstredend wird auch das
Grundsatzurteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Fall 19 problematisiert Fragen des Gaststätten- und Gewerberechts, während sich schließlich
Fall 20 mit dem Straßenrecht beschäftigt.
Gesamteindruck:
Wie schon der Band zum Allgemeinen Verwaltungsrecht überzeugen die drei Autoren
Seidel,
Reimer und
Möstl mit einer anspruchsvollen und examensnahmen
Fallsammlung, die neben der Möglichkeit, sich an knackigen Klausuren zu erproben auch eine Reihe von vertiefenden Erläuterungen enthält. Somit wird auch dieser Band seinem
Anspruch, Fallsammlung und Repetitorium zu sein, vollauf gerecht. Der Preis von nicht einmal 20,- € ist angesichts des großen Ertrags, den der Leser nach dem
konsequenten Durcharbeiten aller Fälle einfahren kann, sehr angemessen.