
Ziel dieses mittlerweile zum Standard gewordenen Werkes ist eine umfassende
Darstellung der vier genannten Aspekte des Medizinrechts. Die Autoren wünschen dem Buch zudem, dass damit die Lehre des Medizinrechts verbreitet und die wissenschaftliche
Diskussion angeregt wird. Entsprechend umfangreich sind die abgedeckten Bereiche, entsprechend inhaltsschwer und komprimiert der Text.
Das Werk gliedert sich in die vier Themenbereiche Arztrecht (22 Kapitel auf 528 Seiten), Arzneimittelrecht (12 Kapitel auf 220 Seiten), Medizinprodukterecht (3 Kapitel auf
34 Seiten) und Transfusionswesen (2 Kapitel auf 20 Seiten) sowie einen Anhang (Texte, Literaturhinweise, Sachregister). Themenbereiche und Kapitel sind in der
Inhaltsübersicht aufgelistet, dem das eigentliche Inhaltsverzeichnis folgt. Ein Abkürzungsverzeichnis rundet das Werk ab.
Zum Inhalt:
Themenbereich Arztrecht: Im Kapitel 1 ("System und Grundlagen") gehen die Verfasser neben einer Reihe von Definitionen auf die Abgrenzung der 4 Oberbereiche, auf
Standesrecht und medizinische Ethik sowie ausführlich auf arztrechtliche Maximen ein. Das Kapitel 2 behandelt die Ausübung des Arztberufs und den Betrieb einer Klinik.
Beginnend bei den Voraussetzungen wie der Approbation befasst sich dieser Teil mit den Anforderungen der kassenärztlichen Vereinigung bezüglich Niederlassung und Zulassung
als Vertragsarzt. Neben Weiterbildung und Spezialisierung werden auch so aktuelle Themen wie Arzt- und Klinik-Werbung angesprochen. Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer
Klinik finden auch Krankenhauspläne sowie die organisatorischen Pflichten der Klinik Erwähnung. Das dritte Kapitel geht kurz auf die Parallelberufe: Zahnarzt und Tierarzt;
Psychotherapeut; Heilpraktiker ein, ebenso auf die Felder von Hebammen und Heilhilfsberufen. Kapitel 4 enthält die juristischen Schwerpunktbereiche des Rechtsverhältnisses
zwischen Arzt und Patient: Arztvertrag und Klinikaufnahmebedingungen. Nach vertraglichen Betrachtungen (Arzt - Patient, Vertragsarzt - Kassenpatient, Patient - Krankenhaus,
Abschlussfreiheit/-pflicht) wird auf die Besonderheiten bei der Behandlung von Familienangehörigen, Geschäftsunfähigen und Bewusstlosen eingegangen. Es folgt die Darstellung
des Arztvertrages als persönlicher Dienstvertrag ohne Gesundheitsgarantie, bevor die Aspekte der Pflichten und Obliegenheiten von Arzt und Patient detailliert untersucht
werden. Es folgen Abschnitte über Haftungsfreistellung, Beendigung des Vertragsverhältnisses, Zwangsbehandlung, Amtshaftung sowie schließlich die Kodifizierung des
Arztvertrages im BGB. Für den Juristen ebenfalls sehr wichtig ist Kapitel 5 ("Verträge der Ärzte untereinander, mit dem Krankenhausträger und Versicherungen"). Behandelte
Themen sind Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaften, Ärzte-GmbH, Praxisübernahme, Chefarztregelung, Belegarztvertrag, Vertrag mit
nachgeordnetem Arzt, Gastarztvertrag, Vertrag mit Haftpflichtversicherung. Das klassische Arzthaftungsrecht wird in Kapitel 6 besprochen. Nach der Abgrenzung des
Kunstfehlers vom Behandlungsfehler wird die Arzthaftung von verschiedenen Blickpunkten aus betrachtet, wobei auch auf eine mögliche Gefährdungshaftung für ärztliches
Verhalten näher eingegangen wird. Unter der Überschrift "medizinische Fehlleistungen: Realtypen" werden so unterschiedliche Verfehlungen wie Nichtbehandlung, Fehlmaßnahme,
abweichende Behandlung, Übermaßbehandlung, begleitender Fehler, Infektion, Informationsmangel und unterlassende oder unzureichende Verlaufsbeobachtung abgehandelt. An
Legaltypen der medizinischen Pflichtwidrigkeiten und Fahrlässigkeit werden Übernahmeverschulden, Anfängeroperation, objektive Sorgfalt (Gruppenfahrlässigkeit),
Zeitbezogenheit von Standard und Leitlinien, grober Behandlungsfehler und Wirtschaftlichkeitsgebot und Sorgfalt detailliert dargestellt. Anschließend bleiben auch für die
Verteidigung des Arztes wichtige Punkte wie der schicksalhafte Verlauf, mangelnde Pflichtverletzung, Unvorhersehbarkeit oder mangelnde Kausalität nicht unerwähnt. Kapitel 7
zur Einwilligung und Aufklärung enthält 59 Seiten mit allen Details einschließlich je eines Unterkapitels für Zahnarzt und Tierarzt.
Die Folgekapitel beschäftigen sich mit zahlreichen Detailfragen von der Haftung des Klinikträgers und des übergeordneten Arztes für Personal und Maschinen über
Extremsituationen von Notfall, Intensivmedizin und Sterbehilfe, bis hin zur biomedizinischen Forschung und Rechtsfragen der Gentechnologie, Genomanalyse und
Gentherapie.
Die weiteren Themenbereiche widmen sich dem Arzneimittelrecht, dem Medizinprodukterecht und dem Transfusionswesen.
Textstil, grafische Darstellung, Übersichtlichkeit:
Die Autoren geben sich sichtlich Mühe, die Thematik in lesbare Form zu bringen. Der Satzbau ist vergleichsweise erfreulich einfach, die Informationsdichte dennoch sehr hoch.
Die grafische Gestaltung unterstützt dieses Vorhaben nur bedingt. Sie begnügt sich mit der unterschiedlichen Darstellung von Überschriften und Quellenangaben. Die für den
Text gewählte Schriftgröße von 10 pt bei einzeiligem Abstand ist auf Dauer in Verbindung mit dem gewählten Textstil jedoch rasch ermüdend. Die Urteile und Kommentare weisen
gar nur die Größe von 8 pt auf. So konnte zwar Platz und Gewicht eingespart werden, der Preis dafür erscheint dafür allerdings zu hoch. Das Layout ist klassisch
fachspezifisch in strenger Form gehalten, der Text asymmetrisch zweispaltig gestaltet. Die äußere Spalte bietet allerdings nur Raum für eine vierstellige Ziffer, auf die im
Sachregister verwiesen wird. Bezüglich Gestaltung und Lesbarkeit ergeben sich somit noch Möglichkeiten für die nächsten Auflagen.
Gesamteindruck:
Das "Medizinrecht" hat den Charakter eines hochaktuellen, auf Vollständigkeit bedachten Lexikons des Medizinrechts. Die einzelnen Punkte werden knapp beschrieben und durch
Urteile (auch ausländische) ergänzt. Aufgrund der Fülle des Materials und die vielen Querverweise leidet die Lesbarkeit naturgemäß. Wer sich als Nichtjurist leichtere
Lesbarkeit von einem Buch aus dem Hause Springer erwartet hat, wird in der Regel nach ein paar Seiten den Deutsch/Spickhoff zur Seite legen und sich einem leichter
verständlichen Handbuch zuwenden. Hervorragend eignet sich das Werk zum gezielten Nachschlagen, wobei auch Randbereiche des Fachgebiets umfassend berücksichtigt werden.