Jurawelt

Artikel 8702
Dr. med. Walter Stadlmeyer
31.12.2003

Hochaktuelles Lexikon des Medizinrechts

Eine Rezension zu:

Erwin Deutsch / Andreas Spickhoff

Medizinrecht

Arztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Transfusionsrecht

5. Auflage

Springer, Heidelberg/Berlin 2003, 854 Seiten, 109,95 €
ISBN 3-540-00048-8

http://www.springer.de

Ziel dieses mittlerweile zum Standard gewordenen Werkes ist eine umfassende Darstellung der vier genannten Aspekte des Medizinrechts. Die Autoren wünschen dem Buch zudem, dass damit die Lehre des Medizinrechts verbreitet und die wissenschaftliche Diskussion angeregt wird. Entsprechend umfangreich sind die abgedeckten Bereiche, entsprechend inhaltsschwer und komprimiert der Text.

Das Werk gliedert sich in die vier Themenbereiche Arztrecht (22 Kapitel auf 528 Seiten), Arzneimittelrecht (12 Kapitel auf 220 Seiten), Medizinprodukterecht (3 Kapitel auf 34 Seiten) und Transfusionswesen (2 Kapitel auf 20 Seiten) sowie einen Anhang (Texte, Literaturhinweise, Sachregister). Themenbereiche und Kapitel sind in der Inhaltsübersicht aufgelistet, dem das eigentliche Inhaltsverzeichnis folgt. Ein Abkürzungsverzeichnis rundet das Werk ab.

Zum Inhalt:
Themenbereich Arztrecht: Im Kapitel 1 ("System und Grundlagen") gehen die Verfasser neben einer Reihe von Definitionen auf die Abgrenzung der 4 Oberbereiche, auf Standesrecht und medizinische Ethik sowie ausführlich auf arztrechtliche Maximen ein. Das Kapitel 2 behandelt die Ausübung des Arztberufs und den Betrieb einer Klinik. Beginnend bei den Voraussetzungen wie der Approbation befasst sich dieser Teil mit den Anforderungen der kassenärztlichen Vereinigung bezüglich Niederlassung und Zulassung als Vertragsarzt. Neben Weiterbildung und Spezialisierung werden auch so aktuelle Themen wie Arzt- und Klinik-Werbung angesprochen. Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Klinik finden auch Krankenhauspläne sowie die organisatorischen Pflichten der Klinik Erwähnung. Das dritte Kapitel geht kurz auf die Parallelberufe: Zahnarzt und Tierarzt; Psychotherapeut; Heilpraktiker ein, ebenso auf die Felder von Hebammen und Heilhilfsberufen. Kapitel 4 enthält die juristischen Schwerpunktbereiche des Rechtsverhältnisses zwischen Arzt und Patient: Arztvertrag und Klinikaufnahmebedingungen. Nach vertraglichen Betrachtungen (Arzt - Patient, Vertragsarzt - Kassenpatient, Patient - Krankenhaus, Abschlussfreiheit/-pflicht) wird auf die Besonderheiten bei der Behandlung von Familienangehörigen, Geschäftsunfähigen und Bewusstlosen eingegangen. Es folgt die Darstellung des Arztvertrages als persönlicher Dienstvertrag ohne Gesundheitsgarantie, bevor die Aspekte der Pflichten und Obliegenheiten von Arzt und Patient detailliert untersucht werden. Es folgen Abschnitte über Haftungsfreistellung, Beendigung des Vertragsverhältnisses, Zwangsbehandlung, Amtshaftung sowie schließlich die Kodifizierung des Arztvertrages im BGB. Für den Juristen ebenfalls sehr wichtig ist Kapitel 5 ("Verträge der Ärzte untereinander, mit dem Krankenhausträger und Versicherungen"). Behandelte Themen sind Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaften, Ärzte-GmbH, Praxisübernahme, Chefarztregelung, Belegarztvertrag, Vertrag mit nachgeordnetem Arzt, Gastarztvertrag, Vertrag mit Haftpflichtversicherung. Das klassische Arzthaftungsrecht wird in Kapitel 6 besprochen. Nach der Abgrenzung des Kunstfehlers vom Behandlungsfehler wird die Arzthaftung von verschiedenen Blickpunkten aus betrachtet, wobei auch auf eine mögliche Gefährdungshaftung für ärztliches Verhalten näher eingegangen wird. Unter der Überschrift "medizinische Fehlleistungen: Realtypen" werden so unterschiedliche Verfehlungen wie Nichtbehandlung, Fehlmaßnahme, abweichende Behandlung, Übermaßbehandlung, begleitender Fehler, Infektion, Informationsmangel und unterlassende oder unzureichende Verlaufsbeobachtung abgehandelt. An Legaltypen der medizinischen Pflichtwidrigkeiten und Fahrlässigkeit werden Übernahmeverschulden, Anfängeroperation, objektive Sorgfalt (Gruppenfahrlässigkeit), Zeitbezogenheit von Standard und Leitlinien, grober Behandlungsfehler und Wirtschaftlichkeitsgebot und Sorgfalt detailliert dargestellt. Anschließend bleiben auch für die Verteidigung des Arztes wichtige Punkte wie der schicksalhafte Verlauf, mangelnde Pflichtverletzung, Unvorhersehbarkeit oder mangelnde Kausalität nicht unerwähnt. Kapitel 7 zur Einwilligung und Aufklärung enthält 59 Seiten mit allen Details einschließlich je eines Unterkapitels für Zahnarzt und Tierarzt.

Die Folgekapitel beschäftigen sich mit zahlreichen Detailfragen von der Haftung des Klinikträgers und des übergeordneten Arztes für Personal und Maschinen über Extremsituationen von Notfall, Intensivmedizin und Sterbehilfe, bis hin zur biomedizinischen Forschung und Rechtsfragen der Gentechnologie, Genomanalyse und Gentherapie.

Die weiteren Themenbereiche widmen sich dem Arzneimittelrecht, dem Medizinprodukterecht und dem Transfusionswesen.

Textstil, grafische Darstellung, Übersichtlichkeit:
Die Autoren geben sich sichtlich Mühe, die Thematik in lesbare Form zu bringen. Der Satzbau ist vergleichsweise erfreulich einfach, die Informationsdichte dennoch sehr hoch. Die grafische Gestaltung unterstützt dieses Vorhaben nur bedingt. Sie begnügt sich mit der unterschiedlichen Darstellung von Überschriften und Quellenangaben. Die für den Text gewählte Schriftgröße von 10 pt bei einzeiligem Abstand ist auf Dauer in Verbindung mit dem gewählten Textstil jedoch rasch ermüdend. Die Urteile und Kommentare weisen gar nur die Größe von 8 pt auf. So konnte zwar Platz und Gewicht eingespart werden, der Preis dafür erscheint dafür allerdings zu hoch. Das Layout ist klassisch fachspezifisch in strenger Form gehalten, der Text asymmetrisch zweispaltig gestaltet. Die äußere Spalte bietet allerdings nur Raum für eine vierstellige Ziffer, auf die im Sachregister verwiesen wird. Bezüglich Gestaltung und Lesbarkeit ergeben sich somit noch Möglichkeiten für die nächsten Auflagen.

Gesamteindruck:
Das "Medizinrecht" hat den Charakter eines hochaktuellen, auf Vollständigkeit bedachten Lexikons des Medizinrechts. Die einzelnen Punkte werden knapp beschrieben und durch Urteile (auch ausländische) ergänzt. Aufgrund der Fülle des Materials und die vielen Querverweise leidet die Lesbarkeit naturgemäß. Wer sich als Nichtjurist leichtere Lesbarkeit von einem Buch aus dem Hause Springer erwartet hat, wird in der Regel nach ein paar Seiten den Deutsch/Spickhoff zur Seite legen und sich einem leichter verständlichen Handbuch zuwenden. Hervorragend eignet sich das Werk zum gezielten Nachschlagen, wobei auch Randbereiche des Fachgebiets umfassend berücksichtigt werden.
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