Anne-Cathrin Wiesner
Supranationales Recht
Eine Rezension zu:
Matthias Herdegen
Völkerrecht
2. Auflage
C.H. Beck, München 2002, 395 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-406-49809-4
http://www.beck.de
Zusammenarbeit von Staaten hat besonders nach den Weltkriegen an Bedeutung gewonnen, es hat sich ein dichtes Netz an völkerrechtlichen Regeln herausgebildet. Wie wichtig
diese Zusammenarbeit ist, hat sich in vielen Situationen gezeigt und wie problematisch die Einhaltung der Völkerrechtsregeln teilweise scheint. Besonders nach dem Anwachsen
des internationalen Terrorismus und den damit verbundenen Reaktionen der Staaten ist das Völkerrecht ins Blickfeld gerückt. Aktuell interessante Entwicklungen lassen sich im
Völkerrecht besonders anhand des Vertrags von Rom erkennen, der nach langwieriger Planung nun eines der Langzeitziele verwirklichen soll, eine internationale Strafinstanz
für Menschenrechtsverbrechen.
Das vorliegende Werk will zum Verständnis der Entwicklungen beitragen, modernes Völkerrecht umfassend darstellen. Vordergründig konzentriert sich der Autor mithin auf das
letzte Jahrzehnt. Das Buch soll allen Studenten, die sich mit der normativen Ordnung internationaler Beziehungen beschäftigt, gerecht werden und gleichzeitig auch den
Wahlfachgruppenstoff für Studenten der Rechtswissenschaft bieten.
Der Leser wird im einleitenden Kapitel Schritt für Schritt an die Materie herangeführt, der Begriff des Völkerrechts wird nachvollziehbar entwickelt als Gesamtheit der
rechtlichen Regeln über Beziehungen von Staaten und internationalen Organisationen, nicht also Recht der Völker. Verständlich grenzt der Autor das Rechtsgebiet von anderen
übernationalen Regelungen ab. Nach dem Begriff des Völkerrechts erfährt die Entwicklung besondere Beachtung, von den Anfängen im Mittelalter bis hin in die letzten Jahre.
Ausführlich wird die Legitimation für Völkerrecht dargelegt und werden die Funktionen im Einzelnen erläutert. Abschließend zeigt der Verfasser das Zusammenspiel mit
Politikwissenschaften auf.
Im Anschluss hieran widmet sich das Buch den Völkerrechtssubjekten, vor allem den Staaten. Die Begriffe der absoluten und relativen wie auch der beschränkten
Völkerrechtssubjektivität werden vorangestellt behandelt. Im Bereich der Staaten wird die Bezeichnung „Staat“ im völkerrechtlichen Sinne erläutert, das Problem
der Anerkennung sowie Entstehung und Untergang von Staaten aufgezeigt. Im Bereich der Anerkennung wird gut nachvollziehbar zudem nach Staaten und Regierungen unterschieden.
Letztlich befasst sich der Autor mit Staatenverbindungen, also Bundesstaat, Staatenbund, EU und Protektorat. Erwähnung finden auch die atypischen Völkerrechtssubjekte
Heiliger Stuhl, Malteser Orden und Internationales Komitee des Roten Kreuzes. Im Rahmen der internationalen Organisationen geht der Autor besonders auf die
Organisationsstruktur und die Rechts- und Geschäftsfähigkeit in innerstaatlichem und im Völkerrecht ein. Kurz angeschnitten werden die Probleme eines de-facto-Regimes, von
Aufständischen, aber auch Individuen und international tätigen Unternehmen.
Dem Abschnitt über die Rechtssubjekte schließt sich ein Kapitel zu den Rechtsquellen des Völkerrechts an. Der Autor zeigt auf, wie wichtig konkrete Vereinbarungen zwischen
den Staaten sind, speziell zur Verhinderung von Willensmängeln bei Abschluss. Hierzu nötig war die Regelung von Grundlagen des allgemeinen Vertragsrechts im Wiener
Übereinkommen über das Recht der Verträge (WVK) zur Umgehung von Differenzen bei unterschiedlichem nationalen Verständnis einer Rechtsfigur. Ausführlich werden notwendige
Schritte und mögliche Probleme bei der Erarbeitung und Umsetzung völkerrechtlicher Verträge aufgezeigt. Daneben geht der Autor auch auf ungeschriebenes Recht, das
Völkergewohnheitsrecht, ein sowie auf allgemeine Rechtsgrundsätze, einseitige Akte und Rechtssetzung durch internationale Organisationen (Resolutionen, internationale
Gerichtsentscheidungen).
Ein weiteres wichtiges Problem ist das Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht. Hierbei entwickelt der Autor zunächst grundlegende Aussagen und widmet sich
anschließend dem Verhältnis des Grundgesetzes zum Völkerrecht, wobei letzteres gemäß Art. 25 GG Teil des Bundesrechts ist.
Im weiteren geht der Autor ausgiebig auf die Hoheitsgewalt der Staaten ein, befasst sich mit der Frage der Staatsangehörigkeit und des Fremdenrechts sowie des diplomatischen
Schutzes. Sehr interessant sind die Kapitel zum Internationalen Seerecht und zum Weltraumrecht, besonders da sie immer mehr an Bedeutung gewinnen. Kurz angesprochen werden
neben dem internationalen Umweltrecht auch internationale Wirtschaftsbeziehungen. Der Verfasser beschäftigt sich eingehend mit den Grundprinzipien zwischenstaatlicher
Beziehungen und der Kooperation und Friedenssicherung auf regionaler Ebene, letzteres in den vergangenen Jahren immer wieder ein heikles und wichtiges Thema. Besonders
herausgestellt werden die Vereinten Nationen als bedeutendste Organisation. Detailliert wird die Struktur dargelegt, die Tätigkeiten nachvollzogen. Zum generellen Überblick
wäre ein Schaubild hier wünschenswert, um die verschiedenen Organe und Sonderorganisationen in ihrem Zusammenspiel besser erfassen zu können. Auch einem der zentralen Themen
des Völkerrechts, den Menschenrechten, widmet sich ein Kapitel, angeordnet nach den Vereinten Nationen als einem ihrer Hauptziele.
Völkerrecht als eine Wahlfachgruppe ist nicht Pflichtstoff der Examina. Im Rahmen der „Grundrisse des Rechts“ wurde vor wenigen Jahren begonnen, sich auch auf
diese Rand- bzw. Spezialgebiete zu konzentrieren. Sofern möglich wurde hierbei die generelle Konzeption der Reihe beibehalten. Das Werk ist gut verständlich geschrieben und
aufgebaut. Der Autor erläutert wichtige Sachverhalte und Verträge ausführlich. Jedoch handelt es sich hier weniger um ein Lern- denn ein Lehrbuch. Nur sehr wenige
Heraushebungen bei Definitionen und wenige Beispiele machen das Werk sehr theoretisch. Auch könnten einige Sachverhalte in Übersichten und Schaubildern vermittelt werden.
Hervorzuheben ist allerdings die zahlreiche Literatur, die ein wissenschaftliches Arbeiten ermöglicht und fördert, wenngleich es zunächst verwundert, die Nachweise am Ende
der Abschnitte zu finden. Auch das umfangreiche Stichwortverzeichnis unterstützt die gute Benutzbarkeit.
Gesamteindruck:
Das Buch zeichnet sich durch seine Strukturiertheit aus. Trotz mangelnder Beispielsfälle und Übersichten lässt sich mit dem Buch gut arbeiten. Es kann daher guten Gewissens
empfohlen werden zur Erarbeitung des Stoffs.
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