Das Steuerrecht ist kein Pflicht-Examensstoff und wird daher nur von den Studenten benötigt, die Steuerrecht als Wahlfach belegen. Dennoch gehört ein gewisses Maß an
Steuerrechtskenntnissen, gerade soweit es die Einkommenssteuererklärung betrifft, wohl auch zur Allgemeinbildung. Daher ist bei der Zielgruppe von Steuerrechtsbüchern immer
zu unterscheiden, ob der Leser Vorkenntnisse mitbringt oder sich schon etwas auskennt. Das vorliegende Buch aus der beliebten
schwerpunkte-Reihe des C.F.
Müller-Verlages richtet sich ausdrücklich an Studenten, die Steuerrecht für ihre Wahlfach-Prüfung brauchen, und setzt dementsprechend erheblich mehr an Vorwissen voraus als
z.B. das für Laien geschriebene
Steuerrecht - Schnell erfasst aus dem Hause Springer. Zum einen sollte man gewisse Kenntnisse aus dem
Allgemeinen Verwaltungsrecht mitbringen, um Parallelen zu erkennen, zum anderen sollte man aber auch die nötigen Gesetzestexte vorliegen und schon mal eine Steuererklärung
in der Hand gehalten haben.
Dieter Birk hat sein Lehrbuch in vier Teile aufgeteilt: eine Einführung, das Allgemeine Steuerrecht, das Einkommens- und Ertragssteuerrecht sowie ein Kapitel über die
Besteuerung des Verbrauchs und des Rechtsverkehrs. Vorlesungsbegleitend sollen die einzelnen Teile durchgearbeitet werden, was sich durch Verweise auf einschlägige
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie des Bundesverfassungsgerichts in den Fußnoten geradezu anbietet. Jedoch gibt der Autor im Vorwort auch denjenigen Lesern eine
"Marschroute" vor, die kurz vor dem Examen den relevanten Stoff noch schnell wiederholen wollen.
Wie in der
schwerpunkte-Reihe üblich, wird der Lernstoff anhand von Eingangsfällen erarbeitet, die am Ende eines jeden Kapitels knapp gelöst und hier und da durch
zusätzliche Beispiele im Kleindruck ergänzt werden. Ebenso überzeugend ist die Übersichtlichkeit der Bücher dieser Reihe, fettgedruckte Randnummern und Überschriften sowie
die Hervorhebung der wichtigsten Begriffe im Kursivdruck erleichtern das Lesen ungemein. In diesem Buch fallen zudem die vielen Übersichten und Beispielrechnungen auf, die
das Gelernte verdeutlichen. Im Steuerrecht gilt der Grundsatz
iudex non calculat nicht, denn ein gewisses mathematisches Verständnis ist für den Umgang mit den Normen
des Besonderen Steuerrechts unverzichtbar.
Das vorliegende Lehrbuch begnügt sich wahrlich nicht mit der Darstellung des Grundwissens im Steuerrecht. Dies zeigt sich schon in der Einführung. Birk beginnt mit einem
recht ausführlichen Rückblick auf die geschichtliche Entwicklung von Steuern und Abgaben. Im anschließenden Abriß über die Prinzipien der Besteuerung geht er vor allem auch
auf die ökonomischen Aspekte dieses Rechtsgebiets ein. Anschließend führt er den Leser erstmalig in die verschiedenen Steuerarten, die das deutsche Steuersystem vorsieht,
ein. Hierbei nennt er nicht nur die bekannten Steuern wie die Einkommens- oder Umsatzsteuer, sondern auch solche, die dem Einzelnen in der Praxis schon mal begegnet sind,
wie die Zweitwohnungssteuer, die aber examenstechnisch nicht von so großer Bedeutung sind. Auffällig ist zudem, daß Birk sehr kritisch mit Reformvorschlägen umgeht und die
relevantesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter die Lupe nimmt. Einen großen Teil der Einführung nehmen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der
Besteuerung ein, in denen es vor allem um die Kompetenzen zur Erhebung, Verwaltung und Ausgabe von Steuern geht, aber auch Grundrechte eine Rolle spielen. Den Abschluß des
ersten Teils bildet ein Abschnitt über das europäische und internationale Steuerrecht, der ebenfalls über das absolut Notwendige hinausgeht und sehr gut ausgewählte
Beispielfälle enthält.
Den Schwerpunkt im zweiten Teil zum Allgemeinen Steuerrecht macht das Steuerverfahrensrecht aus, jedoch werden zunächst die Grundbegriffe aus dem Steuerschuldrecht
erläutert. Der Autor stellt hier die einzelnen steuerrechtlichen Ansprüche sehr anschaulich dar und behandelt z.B. das Erlöschen des Steueranspruchs mit all seinen Facetten
wie Verjährung (die anders als im Zivilrecht nicht nur eine Einrede ausmacht) oder Aufrechnung. Die Ausführungen zum Steuerverfahrensrecht orientieren sich stark an einer
lehrbuchartigen Darstellung zum Verwaltungsakt im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsrechts (worauf der Autor auch in Rn 333 hinweist und auf jene Lehrbücher verweist), hier
aber selbstverständlich anhand der Normen aus der Abgabenordnung. Ausgehend von § 118 AO werden die speziellen Probleme des Steuerverwaltungsaktes inkl. der Fehlerquellen
von Steuerbescheiden untersucht, ohne noch einmal auf die Grundlagen dieser Punkte im allgemeinen Verwaltungsrecht einzugehen. Anschließend wird die Durchführung der
Besteuerung thematisiert, die mit der Sachverhaltsermittlung beginnt und mit der Steuerfestsetzung ändert. Positiv fallen auch die Erläuterungen zu Nebenpflichten bei der
Ermittlung der Grundlage für die Besteuerung, wie z.B. das Steuergeheimnis nach § 30 AO, auf. Hierzu wurde ein Fall gewählt, der u.a. die Frage untersucht, ob der
Finanzbeamte Kenntnisse über Straftaten des Steuerpflichtigen an die Staatsanwaltschaft weitergeben darf und muß. Dieser Teil wird durch Ausführungen zum Erhebungs- und
Rechtsschutzverfahren abgeschlossen.
Als am klausurrelevantesten schätzt der Autor das Einkommensteuerrecht, das Unternehmenssteuerrecht sowie das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ein. Diese drei Gebiete
aus dem Besonderen Steuerrecht bilden daher Teil 3 des Buches, während weniger relevante Steuerarten wie die Umsatzsteuer und die Grunderwerbssteuer im letzten Teil des
Buches behandelt werden. Zu diesen Bereichen des
schwerpunkte-Lehrbuchs soll an dieser Stelle nicht mehr viel gesagt werden, sie orientieren sich an den üblichen
Darstellungen in spezielleren Lehrbüchern und enthalten wiederum sehr eingängige und praxisnahe Beispielfälle.
Gesamteindruck:
Das gesamte Steuerrecht in einem Buch auf 400 Seiten darzustellen, ist angesichts der schier unüberblickbaren Gesetzeslage und den vielen Einzelsteuern eine große
Herausforderung. Diesem war sich Birk bei der Erstauflage 1998 durchaus bewußt, dennoch verstand er auch das Bedürfnis der Studenten nach einer Kompaktdarstellung zur
Vorbereitung auf die (oft nur mündliche) Wahlfachprüfung. Dem Autor ist es gelungen, die Breite der steuerrechtlichen Probleme und die verwaltungsrechtlichen Hintergründe
ebenso abzudecken wie tiefgründige Detailkenntnisse zu vermitteln. Die jährliche Neuauflage sichert die ständige Aktualisierung der Darstellungen ab. Das vorliegende Buch
ist nicht aus sich selbst heraus beim ersten Lesen verständlich und daher für Nichtjuristen ungeeignet, dem Examenskandidaten, der sich schon mit den wichtigsten Gesetzen
vertraut gemacht und eine Vorlesung gehört hat bzw. hört, ist es aber eine außerordentlich wertvolle Hilfe.