Thilo Schulz
Was ist das eigentlich: Sicherheit?
Eine Rezension zu:
Christoph Gusy
Polizeirecht
4. Auflage 2000; 321 S., 39,-DM
Mohr Siebeck Tübingen
ISBN 3-16-147289-6
http://www.mohr.de
Der Begriff der "Sicherheit" bzw. der "öffentlichen Sicherheit" taucht als Schlagwort in den Medien häufig auf. In letzter Zeit im Zusammenhang mit den Angriffen von
Kampfhunden, aber auch durch Vorfälle rechter Gewalt. Obwohl die absolute Anzahl von Kapitaldelikten in den letzten Jahren nicht zunimmt, scheint das Unsicherheitsgefühl der
Bürger nach den Ergebnissen kriminologischer Studien weiter zu wachsen. Vor allem alte Menschen fürchten, Opfer eines Raubes oder Körperverletzungsdeliktes zu werden, obwohl
junge Menschen unter 25 die größte Risikogruppe sind. Diese Unsicherheit ist wohl ein wichtiger Grund für den Ruf nach dem "starken Staat", der von Politikern gern
aufgenommen wird. Die Kompetenzen der Polizei- und Ordnungsbehörden werden ausgedehnt (hier sei als Stichwort nur die Änderung von Art. 13 GG genannt). Teilweise ist dies
angesichts der internationalen Dimension der Kriminalität sicher notwendig und angemessen. Allerdings gehen damit notwendig Belastungen des Bürgers einher, etwa die
Einschränkung von Grundrechten, verkürzter Rechtsschutz oder eine allgemeine Rechtsunsicherheit.
In diesen Spannungsfeld bewegt sich das Polizeirecht im Jahr 2000. In der 4. Auflage seines Lehrbuches widmet Christoph Gusy sich eingehend den oben skizzierten
Sachverhalten und den damit zusammenhängenden Sach- und Rechtsfragen.
Die "klassischen" Themen des Polizei- und Ordnungsrecht handelt Gusy gekonnt und ausführlich, aber nicht ausschweifend ab. Sie bedürfen in diesem Rahmen keiner näheren
Ausführung. Erwähnt seien hier lediglich die Entwicklung des Polizeibegriffs im Laufe der Zeit, eine Vorstellung der Rechtsquellen des Polizei- und Ordnungsrechts, oder die
Organisation der Polizei- und Ordnungsbehörden. Bemerkenswert ist der Exkurs zu den europa- und völkerrechtlichen Grundlagen polizeilicher Tätigkeit. Gusy hat die wachsende
Bedeutung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit erkannt und widmet ihren Grundzügen diesen Abschnitt. Die Darstellung beschränkt sich zwar auf Interpol, Europol
und das Schengener Informationssystem. Anhand der zahlreichen Literaturangaben kann der Leser jedoch leicht weiter in die Tiefe gehen.
Bei der Erörterung der Aufgaben der Polizei zahlt es sich aus, daß man hier ein Lehrbuch vor sich hat, keine Sammlung von Aufbauschemata für die Klausur. Schon bei der
Skizzierung der verfassungsrechtlichen Grundlagen polizeilicher Arbeit gelingt es Gusy hervorragend, die unterschiedlichen problematischen Aspekte einer "Staatsaufgabe
Sicherheit" deutlich herauszuarbeiten. Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Handlungsmöglichkeit und individueller Freiheit wird drastisch dargestellt: je weniger der
Risiko der Bürger zu tragen bereit ist, um so mehr Verantwortung weist er dem Staat zu. Zu Ende gedacht führt dieser Prozeß zur Zuweisung aller Handlungsmöglichkeiten an den
Staat und somit letztlich zur Aufhebung jeder individuellen Freiheit! Diese Gedanken werden bei den Ausführungen zu den Rechtsgütern "öffentliche Sicherheit" und
"öffentliche Ordnung" weiter ausgeführt. Wer sich damit etwa im Rahmen eines Seminars näher befassen will, sollte dieses Buch zu Rate ziehen.
Der Gefahrenbegriff, Aufgabenteilung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden und die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Polizei runden das dritte
Kapitel ab. Vor dem nächsten Kapitel, das sich mit den Befugnissen der Polizei befasst, schiebt Gusy einen Exkurs zu einem weiteren heißen Thema ein: Private
Sicherheitsdienste. Sie treten nicht mehr nur in bekannten Formen wie Werkschutz oder als Privatdetektiv auf. In neuerer Zeit zeigen sie sich als private V-Leute,
Ladendetektive, Body Guards oder "Ordnungsdienste" in Einkaufszentren, Fußgängerzonen oder auf Flughäfen. Die Mitarbeiter dieser Dienste sind z.T. ehemalige Polizeibeamte,
sie werden professionell trainiert und suggerieren durch einen einheitlichen Kleidungsstil halbamtlichen Charakter. Der Übergang zu den staaltichen Gefahrenabwehrbehörden
scheint auf den ersten Blick fließend zu sein.
Gusy setzt für die Unterscheidung bei den unterschiedlichen Aufgaben an. Beide schützen die "Sicherheit". Während die Polizei aber im öffentlichen Interesse die öffentliche
Sicherheit schützt, als deren Elemente private Rechtsgüter nur soweit mitgeschützt sind, als ihnen eine öffentlich-rechtliche Anerkennung zukommt, schützen private
Sicherheitsdienste ausschließlich private Rechtsgüter ihrer Auftraggeber. Ihnen stehen deshalb auch keinerlei Handlungsrechte gegenüber Dritten zu, die über die für alle
Bürger geltenden zivilrechtlichen Schutz- und Selbsthilferechte (§§ 859, 226 ff BGB), strafrechtliche Notwehr-, Nothilfe- und Notstandsrechte (§§ 32 ff StGB) und
strafprozessuale Verfolgungsrechte (insbes. § 127 StPO) hinausgehen. Darüber hinaus nimmt Gusy auch zu den gewerbe- und waffenrechtlichen Aspekten von Sicherheitsdiensten
Stellung. Der Exkurs endet mit einigen Literaturangaben zur Vertiefung.
Die polizeilichen Befugnisse sind Gegenstand des vierten Kapitels. Die polizeiliche Generalklausel steht folgerichtig erst am Ende des Kapitels, da sie gegenüber den
Standardmaßnahmen subsidiär ist. Bei den Standardbefugnissen beginnt Gusy mit denen der Gefahrenaufklärung (etwa Befragung und Vernehmung, Identitätsfeststellung,
Durchsuchung usw.), dann mit Maßnahmen zur Gefahrbeseitigung (Sicherstellung und Beschlagnahme, Gewahrsam und Festnahme, Platzverweis und Aufenthaltsverbot). Er schildert
für jede Maßnahme erst die polizeirechtlichen, dann die strafprozessrechtlichen Grundlagen. Die Unterscheide treten dadurch schön hervor.
Breiten Raum widmet Gusy auch der Frage der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit. Hier findet man das nötige Wissen über Handlungs- und Zustandsstörer, die Inanspruchnahme
Nichtverantwortlicher und Adressaten polizeilicher Maßnahmen nach der StPO. Gute Ausführungen zur Verantwortlichkeit von mehreren Verantwortlichen enthält der dritte
Abschnitt dieses Kapitels. Mit überzeugenden Argumenten entwickelt Gusy Lösungsvorschläge für diese Problematik. Auch das schwierige Thema Altlasten wird an dieser Stelle
mit behandelt. Gusy gibt wertvolle Hinweise zur Lösung dieser Fälle unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes. Wie schon bei den oben angesprochenen
Themenkomplexen findet man weitere Literaturangaben zur Vertiefung.
Unter der Überschrift "Die Aufgabenerfüllung der Polizei" erläutert Gusy im sechsten Kapitel Legalitäts- und Opportunitätsprinzip und polizeiliche Aufgabenerfüllung durch
Verwaltungsakt. Kapitel sieben ist dem Ordnungsrecht gewidmet. Schwerpunkte bilden im formellen Ordnungsrecht ordnungsbehördliche Verordnungen, im materiellen Ordnungsrecht
das Versammlungsrecht. Vollstreckungs- und Kostenrecht werden in Kapitel acht soweit als nötig besprochen. Hier weicht Gusy von der Konzeption als Lehrbuch ab, indem er dem
Leser ein Aufbauschema zu den Kosten der Ersatzvornahme anbietet.
Entschädigungsansprüche bei rechtmäßigen und rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen sind Inhalt von Kapitel neun. Hier wird die Darstellung etwas knapper, ist aber immer
noch ausreichend. Im zehnten und letzten Kapitel geht Gusy auf den Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen ein. Allerdings verzichtet er auf eine breite Darstellung
allgemeiner verwaltungsprozessualer Probleme, sondern beschränkt sich auf die Skizzierung spezifischer Problemkreise des Polizeirechts.
Übungsfälle sind über das ganze Buch verstreut. Sie sind allerdings nicht sehr umfangreich und sollen wohl eher typische Fallkonstellationen zeigen denn als Übung dienen.
Dazu sind auch die Lösungshinweise am Ende des Buches zu knapp. Dennoch sind sie nicht überflüssig, da der Wiedererkennungseffekt typischer Konstellationen in der Klausur
nicht zu unterschätzen sein dürfte. Ansonsten ist das Buch ein klassisches Lehrbuch. Aufbauschemata sucht man (bis auf die oben genannte Ausnahme) vergeblich.
Für eine wissenschaftliche Durchdringung des modernen Polizeirechts ist dieses Buch hervorragend geeignet. Der Stil ist flüssig und einprägsam. Für die Klausurvorbereitung
oder eine schnelle Wiederholung vor dem Examen ist es aber wohl zu umfangreich und geht zu sehr in die Details. Einzelne Problemkreise (etwa die Altlastenfälle) können aber
durchaus anhand dieses Buches mit vertretbarem Zeitaufwand und hohem Nutzen von Examenskandidaten vertieft werden.
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