Stefanie Samland
Umfassendes Einstiegslehrbuch für Studenten
Eine Rezension zu:
Matthias Herdegen
Europarecht
4. Auflage
C.H. Beck, München 2002, 421 Seiten, 18,- EUR;
ISBN 3-406-49142-1
http://www.beck.de
Das Europarecht ist derzeit eine der sich am meisten bewegenden Rechtsmaterien. So erklärt sich, daß die Neuauflage des vorliegenden Lehrbuches aus der Reihe "Grundrisse des
Rechts" nicht lange auf sich warten ließ. Gut ein Jahr nach der 3. Auflage, die vor allem die Einarbeitung der Nizza-Konferenz zum Ziel hatte, ist auch schon die 4. Auflage
erschienen. In dieser widmete sich Matthias Herdegen vordergründig der neueren EuGH-Rechtsprechung sowie der Ergebnisse des Gipfels von Laeken.
Europarecht ist ein weites Feld. Mit der Europäischen Union und ihren konstitutionellen Elementen ist es längst nicht erschöpft, vielmehr gehören der Europarat und die
Europäische Menschenrechtskonvention oder auch die OSZE dazu, um nur drei Beispiele zu nennen. Matthias Herdegen stellt sich der Herausforderung, all diese Bereiche in einem
handlichen kleinen Lehrbuch unterzubringen. Natürlich steht aber die EU und hierbei insbesondere die "erste Säule" – die der europäischen Gemeinschaften – im
Mittelpunkt.
Im ersten Abschnitt über europarechtliche "Grundlagen" wendet sich Herdegen zuallererst den Begriffsbestimmungen zu. Er grenzt das Gebiet des Europarechts ab und erläutert
die vielfach verwechselnden Bezeichnungen von Europarat, Europäischem Rat und Rat der Europäischen Union. Anschließend wird der Europarat, der keine Institution der EU,
sondern eine internationale Organisation von derzeit 43 Mitgliedstaaten darstellt, mit seinen Abkommen vorgestellt. Eine recht ausführliche Erläuterung erhält anschließend
die Europäische Menschenrechtskonvention. Neben den Organen der EMRK wird das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg veranschaulicht;
zudem widmet sich der Autor der einschlägigen Rechtsprechung zu den Konventionsrechten.
Schließlich wechselt Herdegen mit einem Kapitel über die Geschichte der EU von der Montanunion bis Nizza zur Behandlung der Europäischen Union und all ihren Facetten. In den
"Grundlagen" enthalten sind schließlich noch die Darstellungen der Struktur der EU, der Rechtsnatur von Gemeinschaften und Union sowie deren Verhältnis zu den
Mitgliedsstaaten. In letzterem Teil sind die Grundprinzipien der EU, wie die Pflicht zur Loyalität (Art. 10 EG), das Diskriminierungsverbot (Art. 12) oder das
Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 II, III EG) angesiedelt. So hat der Leser nach der Lektüre der "Grundlagen" schon einen Einblick in die Rechtsgrundsätze der Europäischen
Union, insb. der ersten Säule der Europäischen Gemeinschaften. Bei der Behandlung des Subsidiaritätsprinzips wäre ein Verweis auf die allgemeinen Kompetenzregelungen, die
sich aus dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung in Art. 5 I EG, der "Implied Powers"-Lehre sowie aus Art. 308 EG ergeben, wünschenswert, setzt doch dort das
Subsidiaritätsprinzip erst an. Wo die EG keine Kompetenzen hat, kann das Subsidiaritätsprinzip nicht angewandt werden. Diese Ausführungen zu den Kompetenzen folgen erst im
2. Teil im Abschnitt "Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts".
Der 2. Teil mit dem Titel "Die Europäischen Gemeinschaften als Herz der Europäischen Union" nimmt fast 70% des Buches ein und zeigt, daß die erste Säule der EU die
bedeutendste ist. Hier werden zunächst die Organe der Gemeinschaften dargestellt. Dem Vertrag von Nizza folgend werden auch die Stimmenverteilungen nach der geplanten
Erweiterung der EU durch neue Mitgliedsstaaten dargestellt. In der Beschreibung der Kommission werden sogar alle 20 derzeitigen Mitglieder aufgezählt, so kann der Leser
nicht nur mit seiner Allgemeinbildung und dem Wissen, daß der Präsident aus Italien kommt und Romano Prodi heißt, glänzen, sondern kennt auch die Aufgaben, Namen und
Herkunftsländer der anderen Kommissionsmitglieder. Im Rahmen der Beschreibung von Zusammensetzung und Aufgaben der Organe geht Herdegen immer wieder auf die Änderungen ein,
die der Vertrag von Nizza, der im Oktober 2002 schließlich auch von der irischen Bevölkerung angenommen wurde, mit sich bringen wird.
Desweiteren behandelt der 2. Teil die "Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts". Bei der Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit von primärem Gemeinschaftsrecht geht der
Autor auf die Leitentscheidung "van Gend & Loos" des EuGH ein, die jeder Europarechts-Student kennen sollte. Wird eine unmittelbare Anwendung von Vertragsnormen
größtenteils bejaht, wenn sie Rechte oder Pflichten für den einzelnen enthalten, so war dies im Bereich des sekundären Gemeinschaftsrechts für die Richtlinien umstritten.
Herdegen erläutert daher die Rechtsprechung des EuGH, der eine vertikale Anwendbarkeit (im Verhältnis EG-Bürger) unter bestimmten Voraussetzungen zuläßt. Diesem Abschnitt zu
den Rechtsquellen folgen eine Darstellung der Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof sowie Ausführungen zum Verhältnis von Gemeinschafts- und nationalem Recht und der
Haftung für Vertragsverletzungen.
Ebenfalls ein längerer Abschnitt im vorliegenden Lehrbuch ist den Marktfreiheiten aus Art. 14 II EG gewidmet. Auch die Wettbewerbsordnung, Handelspolitik, Umweltpolitik,
Sozialpolitik und Wirtschafts- und Währungspolitik werden behandelt und z.B. die Stufen der Währungsunion bis hin zur Einführung des Euro reflektiert. Auch hier bietet
Herdegen seinen Lesern wieder mehr Informationen als aus rechtlicher Sicht unbedingt notwendig. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien in den Euro-Staaten in den Jahren
1998-2000 werden in einer Übersicht verdeutlicht, außerdem die Euro-Umrechnungskurse der einzelnen Währungen aufgeführt. Mit einem Kapitel über die Außenpolitik schließt der
2. Teil und findet eine gute Überleitung zum 3. Teil über die intergouvernementale Zusammenarbeit in der zweiten und dritten Säule und zum 4. Teil über "Sonstige Formen der
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik".
Gesamteindruck:
Will man das Europarecht in dem Umfang darstellen, wie es Matthias Herdegen tut, ist es selbstverständlich, daß vieles nur angerissen werden kann. So hat das Buch auch nicht
den Anspruch, seitenlange detaillierte Ausführungen zu Leitentscheidungen des EuGH oder einzelnen Gemeinschafts-Prinzipien zu liefern. Der auf dem Umschlag versprochene
"umfassende Einstieg" wird erfüllt, und durch die zahlreichen Literaturhinweise innerhalb der einzelnen Kapitel hat der Leser, der sich erst ins Europarecht einfinden
möchte, genügend Informationen, um weiterführende Aufsätze zu finden. Mit 18,- Euro ist das vorliegende Lehrbuch durchaus preiswert und als Einstieg zu empfehlen.
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