Mit der vierten Auflage hat der Verfasser die Konzeption des Lehrbuches weiter vertieft und im übrigen beibehalten. Gegenüber der Vorauflage mußte der Umfang wiederum
gesteigert werden. Dies beruht auf der rasanten Entwicklung der verfassungsrechtlichen Judikatur in Deutschland, die sich in einem derartigen Lehrbuch wiederfinden muß, das
schließlich eine Art Handbuch für die Klausuren- und Hausarbeitspraxis bieten will, aber auch Praktikern einen raschen Überblick über aktuelle Entwicklungen bietet. Insoweit
und hinsichtlich der Darstellung der Konzeption darf auf die Rezension zur
Vorauflage verwiesen werden.
Im Vorwort weist der Verfasser auf die Teile des Buches hin, die in erheblichem Maße von der Überarbeitung betroffen sind. Es handelt sich dabei sämtlich um aktuelle
Entwicklungen, so etwa bei den Kopftuchfällen, die sich allerdings in diversen Varianten darstellen. Auf S. 101 ff. hat Schmidt eine Fallkonstellation aus dem Beamtenrecht
gewählt, die im Rahmen eines Verwaltungsrechtsstreits inzidenter zur Prüfung der Art. 2 I (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und 4 GG zwingt, weil die Betreffende sich eines
beamtenrechtlichen Einstellungsanspruches berühmt, den der Verfasser aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht gegeben hält. Im recht guten Stichwortverzeichnis taucht
nicht auf, daß die Kopftuchfälle auf S. 165 noch einmal Erwähnung finden. Interessant wäre es gewesen, die neuere Entscheidung des BAG zu einem Kopftuchfall einbeziehen, die
eine personenbedingte Kündigung einer Verkäuferin in einem Kaufhaus wegen des Tragens dieses religiösen Symbols für rechtswidrig erklärt hat und in der Rechtspraxis sehr
kontrovers aufgenommen wurde. Angesichts der Examensrelevanz dieses Bereiches ist es sinnvoll, den Fußnoten nachzugehen und die aktuellen Konstellationen am Fall - etwa in
einer Arbeitsgemeinschaft - "durchzuspielen". Die neue Entscheidung des BVerwG zum Stuttgarter Kopftuchfall ist in der klausurmäßigen Fallbearbeitung bereits berücksichtigt.
Methodisch verbindet der Verfasser nach wie vor die Elemente einer deduktiven Darstellung mit einer integrierten Fallsammlung.
Fälle zu Art. 4 GG haben "Konjunktur". Dies zeigt auch die intensive Auseinandersetzung des Verfassers mit der verfassungsrechtlichen Problematik des Schächtens, die sich
nur als sehr lesenswert bezeichnen läßt. In seinem diesbezüglichen Fallbearbeitungshinweis läßt der Verfasser methodische Kritik am Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts in
der betreffenden Entscheidung durchblicken: Es wäre in der Tat vorzugswürdiger, Art. 4 GG unmittelbar anzuwenden, statt ihn unter dem Prüfungspunkt "verfassungsmäßige
Ordnung" bei der Rechtfertigung eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu diskutieren, da Art. 4 GG demgegenüber auch meines Erachtens spezieller ist. Ein
interessanter Abschlußfall gilt dem Bereich "Warnungen vor Jugendsekten", der einer neueren Entscheidung des BVerfG nachgebildet ist (S.177).
Gerade der Bereich der Freiheitsgrundrechte ist weiter erheblich in Bewegung. Dies betrifft insbesondere auch den Bereich des verfassungsmäßigen Schutzes des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, auch in Verbindung mit dem Menschenwürdeprinzip. Eher am Rande entwickelt der Verfasser zum letztgenannten Schutzgut den interessanten Gedanken, daß
das Humanexperiment "Big Brother" die Menschenwürde der Akteure auch bei Einwilligung verletzt, weil dieser Grundsatz nicht disponibel ist und eine arbeitergeberähnliche
Machtposition über die Kandidaten ausgeübt wird, die das Einverständnis irrelevant machen. Es wäre interessant, diesen Gedanken mit der Diskussion der 80er Jahre um
"Peep-Show und Menschenwürde" zu kontrastieren, da der Gedanke auch für den Pornographiearbeitsbereich nicht folgenlos bleiben würde, wenn er sich denn durchsetzen würde
(S.108). Besonders breiten Raum nimmt das Spannungsverhältnis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Pressefreiheit dar. Hierzu findet sich ein klausurmäßig aufbereiteter
"Caroline-Fall", der alle Grundprobleme, auch im Zusammenhang mit dem KunsturhG, anspricht. Insgesamt ist besonders auf die vorzügliche Darstellung des Art. 5 GG
hinzuweisen. Dies gilt auch für die Darstellung des Versammlungsrechts, das systematischer kaum darstellbar ist.
Gegenüber der Vorauflage vertieft wurde die Fallösung zur Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes, die nunmehr den Charakter einer ausführlichen
Hausarbeitslösung hat und auch kritische Fragen an das BVerfG stellt und den "Wandel" der hM in dieser Frage reflektiert.
Erstmals aufgegriffen wurde der interessante Bereich der Werbebeschränkungen bei Ärzten und Rechtsanwälten "im Lichte" des Art. 12 GG. Man muß kein Prophet sein, um zu
glauben, daß die Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist. Die Judikatur hierzu ist kaum mehr übersehbar und schon in Grundfragen
kasuistisch und wenig einheitlich. Schmidt empfiehlt treffend, sich von den Details nicht aus dem Konzept bringen zu lassen und Art. 12 GG wie gewohnt systematisch
durchzuprüfen, da dies die allein sinnvolle Klausurenstrategie sein kann. Um dies zu demonstrieren, hat der Verfasser gleich drei prägnante Fälle ausgewählt, die er
klausurmäßig überzeugend löst. Es wäre sinnlos, hier auf Einzelheiten einzugehen.
Sehr leicht umzusetzen in die Praxis sind auch die Ausführungen zur Verfassungsbeschwerde, da der Leser hier nachvollziehbar erfährt, wo er im Rahmen der Prüfung welchen
Punkt wann erörtern muß.
Mit der Neuauflage liegt eine wiederum völlig aktuelle Darstellung dieser schwierigen und verwickelten Materie vor, die nur als äußerst gelungen bezeichnet werden kann.