Stefanie Samland
Gelungener Überblick zum Pflichtstoff im Öffentlichen Recht
Eine Rezension zu:
Georg-Christian von Unruh / Friedrich Greve / Utz Schliesky
Grundkurs Öffentliches Recht
Eine Einführung in das Staats-, Europa- und
Verwaltungsrecht mit Grundzügen der Allgemeinen Staatslehre
5. Auflage
Luchterhand, Neuwied 2001, 249 Seiten, 19,- &euro
ISBN 3-472-03956-6
http://www.luchterhand.de
Das öffentliche Recht gehört für gewöhnlich nicht zu den beliebtesten Materien unter Jurastudenten. Die Autoren des vorliegenden "Grundkurses" aus der JA-Reihe "Juristische
Lernbücher" haben bis zur vierten Auflage das Ziel verfolgt, das deutsche Staats- und Verwaltungsrecht in einem Überblick darzustellen, der sowohl einen ersten Einstieg der
behandelten Inhalte als auch eine rasche Wiederholung des öffentlichen Rechts erleichtern sollte. Aufgrund der Tatsache, daß seit Erscheinen der vierten Auflage zehn Jahre
vergangen waren und sich durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza im europäischen Recht grundlegende Veränderungen vollzogen, haben die Autoren das Werk um ein
Kapitel zum Europarecht ausgeweitet.
Beim für eine Gesamtdarstellung des öffentlichen Rechts geringen Umfangs des Buches ist es nachvollziehbar, daß die einzelnen Themenbereiche knapp ausfallen. So werden die
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nur sehr oberflächlich behandelt, und z.B. die Grundrechte umfassen nicht einmal 20 Seiten. Gerade in diesem im Studium immens
wichtigen Bereich des öffentlichen Rechts zeigt sich der "Grundkurs"-Charakter. Die Autoren gehen auf die relevanten Punkte der Grundrechtstheorien oder
Grundrechtsberechtigten und -verpflichteten ein und stellen die einzelnen Grundrechtsgehalte vor, jedoch erschöpfen sich die Ausführungen oft in einem Absatz, was einer
Vorbereitung auf die Anfängerübung oder gar des Examens in keinster Weise gerecht wird. Aber dieses ist auch nicht Anliegen der Autoren, sie wollen vielmehr nur einen
Überblick geben, was zum Pflichtstoff gehört. Einzelne Literaturhinweise und Rechtsprechungsfundstellen sowie das Engagement des Lesers, weitere Literatur zu Rate zu ziehen,
helfen hier weiter. Gut gelungen ist trotz der Kürze die Darstellung des Wahlverfahrens für den deutschen Bundestag. Hier ist auch die Problematik der Überhangmandate auf
den insgesamt nur zwei Seiten leicht verständlich erklärt.
Das neu eingearbeitete Kapitel zum Europarecht wurde sorgfältig aufbereitet. Die Erläuterungen der einzelnen europarechtlichen Verträge sowie der Institutionen sind auf dem
Stand der Konferenz von Nizza und somit sehr aktuell. Die 30 Seiten zum Europarecht umfassen neben einem geschichtlichen Abriß die Organe der EU und EG, die Quellen des
Gemeinschaftsrechts und ihr Rang in der Hierarchie der Rechtsnormen sowie eine kurze Darstellung einer Auswahl des materiellen Gemeinschaftsrechts. Durch die strukturierte
Gliederung und aktuelle Literaturangaben kann eine gute Einarbeitung in das Recht der EU und EG gewährleistet werden. Auch Spitzfindigkeiten wie die Unterschiede zwischen
"Europäischem Rat", "Rat der Europäischen Union" und "Europarat" werden erklärt. Ebenfalls interessant sind die jeweils eingestreuten Bemerkungen zur Zukunft der EU durch
die geplante Osterweiterung, mit der sich die Konferenz von Nizza beschäftigte.
Das Verwaltungsrecht ist ebenfalls in den großen Zügen dargestellt worden. Zentraler Punkt im allgemeinen Verwaltungsrecht ist zu Recht der Verwaltungsakt, hier läßt das
Studienbuch nichts zu wünschen übrig. Im besonderen Verwaltungsrecht werden Grundzüge des Kommunalrechts, Polizei- und Ordnungsrechts, des Rechts der öffentlichen Sachen und
die öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen behandelt. Schließlich besprechen die Autoren auch die wichtigsten Elemente des Verwaltungsprozeßrechts einschließlich der
Zulässigkeitsvoraussetzungen verwaltungsrechtlicher Klagen und des vorläufigen Rechtsschutzes.
Ergänzung findet der Pflichtstoff des öffentlichen Rechts im letzten Teil des Buches durch 30 Seiten Einführung in die deutsche Staats- und Verfassungsentwicklung sowie in
die allgemeine Staatslehre. Diese Inhalte sind eher für Wahlfächer relevant.
Zur Arbeit mit dem vorliegenden Buch ist zu sagen, daß mit den üblichen gestalterischen Mitteln wie Randnummern und Fettdruck-Hervorhebungen gearbeitet wurde, was das Buch
recht übersichtlich macht. Dennoch beeinflussen die geringe Schriftgröße und die Sparsamkeit mit Untergliederungspunkten und damit teilweise über mehrere Seiten nicht
vorhandene Überschriften die Lesbarkeit negativ. Es schreckt gerade den Anfänger doch ab, seitenlang einfach nur hintereinander folgenden Text zu lesen, der dazu recht klein
geschrieben ist. Die Fußnoten sind sehr hilfreich und enthalten sowohl Literatur und Rechtsprechung als auch gelegentlich Verweise auf Rechtsnormen.
Gesamteindruck:
Als Einführungslehrbuch für das öffentliche Recht kann der "Grundkurs Öffentliches Recht" nicht pauschal empfohlen werden. Für Anfänger kann es hilfreich sein, die
Ausführungen zum Europarecht oder anderer einzelner Bereiche vor dem Griff zu spezieller Literatur zu lesen, jedoch ist es schwierig, sich das komplette öffentliche Recht
mit diesem Buch zum ersten Mal anzueignen. Vielmehr kann das Buch fortgeschrittenen Studenten in der Examensvorbereitung ans Herz gelegt werden, da es hervorragend den
Pflichtstoff des ersten Staatsexamens in seinen Grundzügen darstellt. So hat der Examenskandidat einen guten Überblick über den Umfang und Inhalt des zu lernenden Stoffes
und kann vertiefend weiterlesen.
|