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Stefanie Samland

Gelungener Überblick zum Pflichtstoff im Öffentlichen Recht

Eine Rezension zu:

Georg-Christian von Unruh / Friedrich Greve / Utz Schliesky

Grundkurs Öffentliches Recht

Eine Einführung in das Staats-, Europa- und
Verwaltungsrecht mit Grundzügen der Allgemeinen Staatslehre

5. Auflage

Luchterhand, Neuwied 2001, 249 Seiten, 19,- &euro
ISBN 3-472-03956-6

http://www.luchterhand.de


Das öffentliche Recht gehört für gewöhnlich nicht zu den beliebtesten Materien unter Jurastudenten. Die Autoren des vorliegenden "Grundkurses" aus der JA-Reihe "Juristische Lernbücher" haben bis zur vierten Auflage das Ziel verfolgt, das deutsche Staats- und Verwaltungsrecht in einem Überblick darzustellen, der sowohl einen ersten Einstieg der behandelten Inhalte als auch eine rasche Wiederholung des öffentlichen Rechts erleichtern sollte. Aufgrund der Tatsache, daß seit Erscheinen der vierten Auflage zehn Jahre vergangen waren und sich durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza im europäischen Recht grundlegende Veränderungen vollzogen, haben die Autoren das Werk um ein Kapitel zum Europarecht ausgeweitet.

Beim für eine Gesamtdarstellung des öffentlichen Rechts geringen Umfangs des Buches ist es nachvollziehbar, daß die einzelnen Themenbereiche knapp ausfallen. So werden die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nur sehr oberflächlich behandelt, und z.B. die Grundrechte umfassen nicht einmal 20 Seiten. Gerade in diesem im Studium immens wichtigen Bereich des öffentlichen Rechts zeigt sich der "Grundkurs"-Charakter. Die Autoren gehen auf die relevanten Punkte der Grundrechtstheorien oder Grundrechtsberechtigten und -verpflichteten ein und stellen die einzelnen Grundrechtsgehalte vor, jedoch erschöpfen sich die Ausführungen oft in einem Absatz, was einer Vorbereitung auf die Anfängerübung oder gar des Examens in keinster Weise gerecht wird. Aber dieses ist auch nicht Anliegen der Autoren, sie wollen vielmehr nur einen Überblick geben, was zum Pflichtstoff gehört. Einzelne Literaturhinweise und Rechtsprechungsfundstellen sowie das Engagement des Lesers, weitere Literatur zu Rate zu ziehen, helfen hier weiter. Gut gelungen ist trotz der Kürze die Darstellung des Wahlverfahrens für den deutschen Bundestag. Hier ist auch die Problematik der Überhangmandate auf den insgesamt nur zwei Seiten leicht verständlich erklärt.

Das neu eingearbeitete Kapitel zum Europarecht wurde sorgfältig aufbereitet. Die Erläuterungen der einzelnen europarechtlichen Verträge sowie der Institutionen sind auf dem Stand der Konferenz von Nizza und somit sehr aktuell. Die 30 Seiten zum Europarecht umfassen neben einem geschichtlichen Abriß die Organe der EU und EG, die Quellen des Gemeinschaftsrechts und ihr Rang in der Hierarchie der Rechtsnormen sowie eine kurze Darstellung einer Auswahl des materiellen Gemeinschaftsrechts. Durch die strukturierte Gliederung und aktuelle Literaturangaben kann eine gute Einarbeitung in das Recht der EU und EG gewährleistet werden. Auch Spitzfindigkeiten wie die Unterschiede zwischen "Europäischem Rat", "Rat der Europäischen Union" und "Europarat" werden erklärt. Ebenfalls interessant sind die jeweils eingestreuten Bemerkungen zur Zukunft der EU durch die geplante Osterweiterung, mit der sich die Konferenz von Nizza beschäftigte.

Das Verwaltungsrecht ist ebenfalls in den großen Zügen dargestellt worden. Zentraler Punkt im allgemeinen Verwaltungsrecht ist zu Recht der Verwaltungsakt, hier läßt das Studienbuch nichts zu wünschen übrig. Im besonderen Verwaltungsrecht werden Grundzüge des Kommunalrechts, Polizei- und Ordnungsrechts, des Rechts der öffentlichen Sachen und die öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen behandelt. Schließlich besprechen die Autoren auch die wichtigsten Elemente des Verwaltungsprozeßrechts einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen verwaltungsrechtlicher Klagen und des vorläufigen Rechtsschutzes.

Ergänzung findet der Pflichtstoff des öffentlichen Rechts im letzten Teil des Buches durch 30 Seiten Einführung in die deutsche Staats- und Verfassungsentwicklung sowie in die allgemeine Staatslehre. Diese Inhalte sind eher für Wahlfächer relevant.

Zur Arbeit mit dem vorliegenden Buch ist zu sagen, daß mit den üblichen gestalterischen Mitteln wie Randnummern und Fettdruck-Hervorhebungen gearbeitet wurde, was das Buch recht übersichtlich macht. Dennoch beeinflussen die geringe Schriftgröße und die Sparsamkeit mit Untergliederungspunkten und damit teilweise über mehrere Seiten nicht vorhandene Überschriften die Lesbarkeit negativ. Es schreckt gerade den Anfänger doch ab, seitenlang einfach nur hintereinander folgenden Text zu lesen, der dazu recht klein geschrieben ist. Die Fußnoten sind sehr hilfreich und enthalten sowohl Literatur und Rechtsprechung als auch gelegentlich Verweise auf Rechtsnormen.

Gesamteindruck:
Als Einführungslehrbuch für das öffentliche Recht kann der "Grundkurs Öffentliches Recht" nicht pauschal empfohlen werden. Für Anfänger kann es hilfreich sein, die Ausführungen zum Europarecht oder anderer einzelner Bereiche vor dem Griff zu spezieller Literatur zu lesen, jedoch ist es schwierig, sich das komplette öffentliche Recht mit diesem Buch zum ersten Mal anzueignen. Vielmehr kann das Buch fortgeschrittenen Studenten in der Examensvorbereitung ans Herz gelegt werden, da es hervorragend den Pflichtstoff des ersten Staatsexamens in seinen Grundzügen darstellt. So hat der Examenskandidat einen guten Überblick über den Umfang und Inhalt des zu lernenden Stoffes und kann vertiefend weiterlesen.
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
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Barcelona, Kanzlei VOELKER
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