Jurawelt

Artikel 4880
Ralf Hansen

Ein Handbuch für Rechtsreferendare

Eine Rezension zu:

Rainer Oberheim

Zivilprozeßrecht für Referendare


5. überarbeitete und erweiterte Auflage
Reihe: Referendarlernbücher

Luchterhand Verlag, Neuwied 2002, 559 S., € 39,-
ISBN 3-8041-2837-8

http://www.luchterhand.de
http://www.werner-verlag.de


Das Buch vermittelt und vertieft in überaus konzentrierter Form die Arbeitstechniken und Darstellungsformen, die im Bereich des Zivilprozesses von Referendaren beherrscht werden müssen. Es dürfte aber kaum verwundern, wenn auch Richter und Rechtsanwälte bei bestimmten Problemen zum “Oberheim” greifen, dessen Darstellung längst ein “Begriff” ist. Das Besondere dieses Buches besteht darin, daß der Verfasser - Richter am OLG Ffm. - nicht lediglich den Stoff textlich präsentiert, sondern auch visuell aufbereitet. Nicht zuletzt die hier präsentierten Grafiken und optischen Übersichten gehören im Bereich des Zivilprozesses zu den gelungensten ihrer Art. Diese Schemata erlauben eine rasche Wiederholung des Stoffes kurz vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung, da sie sich sehr gut einprägen und im Gedächtnis bleiben (je nach “Lerntyp”). Die erhebliche Teile des Zivilprozesses erfassende Zivilprozeßreform ist umfassend berücksichtigt und intensiv eingearbeitet. Dies gilt auch für weitere Gesetzesänderungen, die den Zivilprozeß betreffen wie das Zustellungsreformgesetz und Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nebst Euroumstellungsgesetzen.

Die Einteilung ist von der im Vorwort dargelegten didaktischen Absicht vorgegeben. Teil 1 stellt die Grundbegriffe dar, die das normale zivilprozessuale Verfahren betreffen. Hier finden sich die Grundlagen zur Klage, zur Verteidigung gegen die Klage, zur Verhandlung und selbstredend zum Beweis. Gerade dieses Kapitel lohnt die Lektüre ungemein, weil eine derart konzentrierte Darstellung des Beweisrechts leider eher selten ist. Hier überzeugt schon gleich das optische Schema zum Beweis, das die Stufenfolge von Beweisantritt, Beweisbedürftigkeit, Beweiszulässigkeit, Beweiserhebung und Beweisfolgen sehr klar herausstellt, zumal die Kernprinzipien in der Übersicht unmittelbar mit den einschlägigen “§§” verknüpft werden. Um auch in der “Stationsarbeit” entscheidende Hilfestellungen geben zu können, wird etwa auch ein ausgezeichnetes Muster für einen Beweisbeschluß an die Hand gegeben. Einprägsam sind insbesondere auch die Schemata zum Ablauf der Beweisaufnahme. Praktisch leicht umsetzbar sind die Hinweise zur Beweiswürdigung, die oftmals den schwierigsten Teil der richterlichen Arbeit ausmacht und gerade in den ersten Monaten erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Das Kapitel schließt mit dem wohl profundesten Schema zur Beweislast, daß gegenwärtig erhältlich sein dürfte. Im anschließenden Kapitel stellt der Verfasser die maßgeblichen Arbeitstechniken und Darstellungsformen dar. Hier finden sich auch entscheidende Hinweise zur Technik der Tatbestandsabfassung beim Urteil, zur Abfassung einer Relation oder eines Votums, ergänzt um einige kurze Hinweise zum Aktenvortrag. Wiederum sehr überzeugend sind die Ausführungen zur praktischen Umsetzung, etwa entlang des Schemas für das Zivilurteil unter Einschluß der Grundlagen richtiger Tenorierung. Wer sich die beiden Schemata zur vorläufigen Vollstreckbarkeit einprägt, dürfte vor grundlegenden Fehlern weitgehend gefeit sein.

Der Teil 2 enthält eine äußerst lesenswerte Vertiefung, deren Lektüre gerade kurz vor der schriftlichen Prüfung sehr lohnenswert sein dürfte. Hier werden zunächst einmal die Grundlagen des Mahnverfahrens referiert, das inzwischen eine hohe Examensrelevanz hat. Entsprechend der Konzeption dieses zweiten Teiles werden hier jene Konstellationen durchgespielt, die regelmäßig Gegenstand von Examensklausuren sind. Zu begrüßen ist, daß der Verfasser auch eine sehr konzentrierte und sehr leicht lesbare Darstellung des freiwilligen Gerichtsverfahrens aufgenommen hat, da dieser Bereich nicht leicht durchschaubar ist, aber praktisch regelmäßig von Bedeutung ist. Hier werden wenigstens die allgemeinen Prinzipien beherrschbar gemacht. Sehr lesenswert sind etwa die Ausführungen zum unbezifferten Klageantrag oder zur Stufenklage. Nichts anderes gilt für die Darstellung der “Prüfungsdauerbrenner” Aufrechnung, Widerklage, Säumnis und Erledigung der Hauptsache. Selten als eigenes Kapitel finden sich systematisierte Ausführungen zu den Beweiserleichterungen. Dem Verfasser gelingt in diesem Bereich ein Bravourstück. Dies zeigt sich bereits eingangs anhand der optischen Übersicht zu diesem schwierigen und unübersichtlichen Bereich. So gelingt es dem Verfasser auch dogmatische schwierige Gebilde wie den Anscheinsbeweis oder die Beweislastumkehr bei der Beweisvereitelung didaktisch optimal zu vermitteln, so daß auch der Rechtsanwalt von diesem Kapitel Nutzen haben wird. Der interessante Band schließt mit einer sehr systematischen Darstellung der verschiedenen Rechtsbehelfe der ZPO unter Einschluß des neugestalteten Beschwerderechts der §§ 567 ff ZPO. Bei dieser nahezu perfekten Darstellung fehlt fast nichts (erwägen könnte man noch die Aufnahme von Darstellungen der Klagen aus §§ 767, 771, 805 ZPO in einer knappen Übersicht oder eine Einbeziehung des Erbscheins- und Grundbuchverfahrens).

Dieses Buch gehört zu den besten Darstellungen seiner Art und ist auch als Handbuch für Zweifelsfälle eine optimale Hilfe, auch noch nach dem Referendariat.
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