Ronald Moosburner
Matthias Herdegen
Europarecht
3.Auflage, C.H. Beck, München, 2001
ISBN 3-406-47426-8
www.beck.de
Das Kurzlehrbuch zum Europarecht aus der Reihe „Grundrisse des Rechts“ ist im Frühjahr diesen Jahres in seiner dritten Auflage erschienen. Es gehört mit über 400
Seiten zu den umfangreicheren Bänden der Reihe und richtet sich grundsätzlich sowohl an Studenten des Pflichtfachs wie solche des Wahlfachs, für letztere soll er zumindest
eine „solide Grundlage“ bieten.
Ein Grund für den relativ großen Umfang des Werkes liegt in dem sehr umfassenden Verständnis vom Europarecht, das Bezüge herstellt und aufzeigt. Insbesondere der
Europäischen Menschenrechtskonvention ist mit Recht ein großer Abschnitt gewidmet, stellt sie doch nach der Umsetzung des 11. Zusatzprotokolls, das die Europäische
Kommission für Menschenrechte abgeschafft und den Gerichtshof durch das Instrument der Individualbeschwerde umfassend für alle natürlichen Personen geöffnet hat einen
wichtigen Punkt dar. Bezüglich der etwas verschachtelten Zuständigkeiten von Kammer, Ausschuß und Großer Kammer innerhalb des Gerichtshofs sei auf die der Darstellung
beigefügte Graphik hingewiesen. Sehr hilfreich ist auch der Kurzüberblick über die neuere Rechtsprechung des EGMR zu einzelnen Konventionsrechten. Eine kurze Vorstellung der
Systeme der Westeuropäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa folgt am Ende des Buches.
Im Mittelpunkt der Neuheiten der 3.Auflage stehen notwendigerweise die durch den Vertrag von Nizza eingeführten Änderungen im Regelwerk der Verträge sowie die zu dieser
Gelegenheit feierlich deklarierte Grundrechtscharta der EU.
Auf die meist im Namen eines Minimalkompromisses zustande gekommenen institutionellen Änderungen sei hier nicht näher eingegangen, übersichtsweise Darstellungen dazu finden
sich standardmäßig in Zeitschriften und Lehrbüchern - natürlich auch im vorliegenden. Die unter dem Konvents-Vorsitz von Alt-Bundespräsident Roman Herzog erarbeitete
Grundrechtscharta wird ebenfalls in einem eigenen Abschnitt dargestellt. Aufgezeigt werden ihre Ursprünge in der Europäischen Menschenrechts-Konvention sowie in den
Verfassungen der Mitgliedsstaaten, namentlich im deutschen Grundgesetz und in der deutschen Grundrechtsdogmatik. Der umfangreiche Rechtekatalog wird, an einzelnen Stellen
kommentiert, aufgezählt. Nicht ohne weiteres einleuchtend erscheint dabei die vorgeschlagene enge Auslegung des Verbots, den menschlichen Körper oder Teile davon als solche
zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen. Denn die Tatsache, daß eine eingehende Auseinandersetzung mit der Problematik im Rahmen des Grundrisses weder geleistet werden soll
noch kann, eröffnet grundsätzlich die Gefahr, daß Denkansätze vorschnell in Gestalt von Ergebnissen erscheinen. Der Blick allein auf mögliche Hemmnisse des medizinischen und
pharmazeutischen Fortschritts sollte aber Ergebnisse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskussion in und zwischen den Fachbereichen wie auch auf politischer Ebene nicht
allzu großzügig vorweg nehmen.
Die Grundrechtscharta, die gerade keine neuen Kompetenzen für Gemeinschaft und Union schaffen soll, ist jedoch nicht der einzige Schutzmechanismus für die Grundrechte der
Unionsbürger. Bereits vor der Darstellung der Grundrechtscharta findet der Leser daher einen sehr nützlichen Überblick über die Rechtsprechung des EuGH zu den allgemeinen
Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts. Die erst mit dem Unionsvertrag (Art. 6 Abs. 2 EU) in den Mittelpunkt gerückten Rechtsgrundsätze - der Autor spricht hier pointiert
von einer „Ratifikation“ -, wurden vom EuGH ursprünglich einer Regelung des Haftungsrechts für Akte von Organen oder Bediensteten der Gemeinschaft (Art. 288 Abs.
EG) entnommen und zu einem recht umfangreichen System des Grundrechtsschutzes auf europäischer Ebene weiterentwickelt. Die Darstellung enthält hier die grundlegenden
Entscheidungen anhand von bekannten und weniger bekannten Fallbeispielen aus der Rechtsprechung des EuGH. Dem Leser eröffnet sich damit ohne weiteres ein erfreulich
kompletter Überblick über die geschützten Grundrechte sowie den jeweiligen Umfang des Schutzes.
Die Darstellung des Institutionenrechts und der Grundfreiheiten ist, wie aus den Vorauflagen bekannt, erfreulich komplett. Zur Erläuterung werden immer wieder Graphiken
eingefügt, den einzelnen Abschnitten schließen sich außerdem umfangreiche Literaturhinweise in mehreren Sprachen an, die eine Vertiefung der grundrißhaften Darstellung ganz
problemlos ermöglichen. Gerade in dieser Hinsicht eignet sich das Buch auch ohne weiteres für Wahlfachkandidaten, die hier den nötigen Überblick auch über die Themen
erhalten, die im Pflichtfach nicht im Mittelpunkt stehen werden, und diese mit Hilfe von weiterführender Literatur vertiefen können. Für die Übung der Falllösung im
schriftlichen Examen ist jedoch ein zusätzliches Fallrepetitorium unbedingt erforderlich, da die Umsetzung dieses umfangreichen Überblicks ausgiebig eingeübt werden will.
Insgesamt läßt sich festhalten, daß sich der Einsteiger möglicherweise noch von den zahlreichen, nur kurz angerissenen Problemfeldern beeindrucken lassen mag. Für den
raschen Überblick oder etwa auch die Wiederholung vor dem Examen kann man sich jedoch eine gelungenere Gestaltung kaum wünschen.
08/01
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