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Artikel 208
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Ralf Hansen
Die Grundrechte im Überblick
Eine Rezension zu:
Gerrit Manssen
Grundrechte
Reihe: Grundrisse des Rechts
München: C.H. Beck, 2000, 223 S., DM 29,00,-
ISBN 3-406-46132-8
Der neue Band von Gerrit Manssen (Ordinarius in Regensburg) enthält eine sehr kompakte Darstellung des examensrelevanten Wissens über die Grundrechte des Grundgesetzes.
Teilweise auf den Ausführungen in "Staatsrecht I - Grundrechtsdogmatik" beruhend, enthält der Text eine eigenständige Ausarbeitung der Materie, die sich in erster Linie an
Studenten des Grundstudiums richten dürfte. Der flüssig geschriebene Band schafft auch und vor allem dem Anfänger eine erste systematische Orientierung. Auch insoweit dürfte
der Band in jeder Hinsicht mit den gängigen Skripten der Repetitorien auf hohem Niveau konkurrieren können. Eingestreut sind zahlreiche kleine Fälle, die im den Ausführungen
des Textes gelöst werden, so daß induktive und deduktive Darstellungen sich nahezu optimal ergänzen.
Der Text ist in fünf Kapitel gegliedert und setzt mit einer ganz knappen Darstellung der historischen Grundlagen ein. Mit rechtsphilosophischen und rechtshistorischem
"Ballast" ist der Band in keiner Weise überfrachtet, sondern - auch insoweit auf die Anforderungen der heutigen Juristenausbildung zugeschnitten - maßgeblich auf die
Aufbereitung der Funktionen der Grundrechte im deutschen Rechtssystem angelegt. Der dreistufige Prüfungsaufbau bei den Freiheitsrechten hat sich durchgesetzt (Rdnr.22).
Komplizierter liegen die Dinge bei den Gleichheitsrechten. Der dreistufige Aufbau, den der Verfasser vorschlägt, kann sicher als Leitlinie dienen (25). Teil II behandelt die
allgemeinen Grundrechtslehren in einer sehr verständlichen Weise. So wird etwa deutlich warum sich juristische Personen des öffentlichen Rechts nur in Ausnahmefällen auf
Grundrechte berufen können (Rdnrn. 64 ff). Kurz, aber präzise wird auch die Brücke zum Gemeinschaftsrecht geschlagen (Rdnrn. 75 ff). Die Ausführungen zum
"Kooperationsverhältnis" zwischen BVerfG und EuGH scheinen aber für Anfangssemester etwas zu knapp, da die betreffenden Ausführungen der "Maastricht-Entscheidung" des BVerfG
ohne eine kurze Schilderung der Entwicklung der sog. "Solange-Rechtsprechung" des BVerfG und der weitergehenden Rspr. des EuGH für diesen Leserkreis nur wenig verständlich
sein dürften. Sehr gelungen ist aber insbesondere die Darstellung der Drittwirkungsproblematik (Rdrn. 95 ff). In das Zentrum des deutschen Rechtsstaatsverständnisses führen
die Ausführungen über die Beschränkbarkeit von Grundrechten (Rdnrn. 122 ff). Im Zentrum der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines grundrechtsbeschränkenden Gesetzes steht
regelmäßig die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (Rdrn. 147). Die knappen, aber durchdacht ausgewählten Literaturhinweise führen auch hier den Leser zu einer zeitlich
zu bewältigenden, sinnvollen Vertiefung, insbesondere während der einschlägigen Vorlesung. Hinsichtlich des Art. 19 Abs.2 GG wird mit dem immer wieder anzutreffenden Irrtum -
nicht nur bei Anfängern, wie die Diskussionen um die "akustische Wohnraumüberwachung" gezeigt haben - aufgeräumt, diese Norm würde auch den verfassungsändernden Gesetzgeber
binden (Rdnr. 159). Ohnehin wird Art. 19 Abs.2 GG in seiner Bedeutung weit überschätzt, wie die wenigen Entscheidungen zeigen, in denen das BVerfG sich auf diese Norm berufen
hat.
Bereits Teil III wendet sich den Freiheitsrechten zu, setzt aber mit einer knappen Diskussion des Menschenwürdeschutzes ein. Die weite Schutzbereichsdefinition des BVerfG
hinsichtlich der Bestimmung der allgemeinen Handlungsfreiheit seit der Elfes-Entscheidung hingegen ist spätestens mit dem Dissenting-Vote von Dieter Grimm zur "Reiten im
Walde" - Entscheidung in eine kritische Diskussion geraten, die noch anhält. Auf abweichende Auffassungen geht der Band, wie an diesem Beispiel exemplarisch aufgezeigt werden
kann, allerdings angesichts seiner Zielrichtung hinsichtlich der Vermittlung von Grundlagenwissen kaum ein. Derartiges muß anhand der Hinweise auf die weiterführende Literatur
erarbeitet werden. Die Darstellung folgt der Differenzierung der Grundrechte in Freiheits- und Gleichheitsrechte und diskutiert eingehend die "Leading Cases" der
Rechtsprechung in knapper Konzentrierung. Die durchaus fragliche Differenzierung in Tatsachenäußerungen und Meinungen bei Art. 5 Abs.1 GG wird nicht in Zweifel gezogen. Auch
insoweit folgt die Darstellung weitgehend konsolidierten herrschenden Linien, die nur selten kritisch hinterfragt werden. Sehr gelungen ist die Darstellung der Schranken der
Kommunikationsfreiheit durch die "allgemeinen Gesetze" (Rdrn. 327 ff). Zu allen Freiheitsrechten wird das Wesentliche mitgeteilt. Damit dient der Band primär der Gewinnung von
Grundlagenwissen, ohne deren Vergewisserung jeder Versuch der Vertiefung sinnlos ist.
Teil IV (im Text steht: Teil VI; die Einteilungen weisen hinsichtlich der Teile IV und V eine Lücke auf) geht auf die essentalia der Gleichheitsrechte ein und differenziert
notwendig die Willkürprüfung von der Verhältnismäßigkeitsprüfung (Rdrn. 758 ff). Es müssen sich stets gute Gründe für rationale Differenzierungen finden lassen. Ist ein
solcher rechtlich vertretbarer Grund nicht zu finden, liegt Willkür vor. Ein Umstand der von der traditionellen Formel des BVerfG eher verdeckt wird. Die "neue Formel"
betrifft eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, die sich auf eine Ungleichbehandlung beziehen muß (Rdnr. 762). Die knappe Darstellung ist im Fallaufbau unmittelbar umsetzbar. Der
fünfte Teil, der als Anhang bezeichnet wird, enthält Basisinformationen zur Verfassungsbeschwerde und sonstigen Verfahren und behandelt die betreffenden
Zulässigkeitsstationen, an deren Nichteinhaltung (was die hohen Anforderungen des BVerfG betrifft), die meisten Verfassungsbeschwerden in der Praxis oft scheitern.
Der Band ist als erste Einführung in die Problematik der Grundrechte als Basisinformation und zur Wiederholung der Grundlagen bestens geeignet.
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