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Artikel 204
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Ralf Hansen
Ein erster Schritt in das Steuerrecht
Eine Rezension zu:
Volker Kreft
Steuerrecht
schnell erfaßt
3. Aufl., Heidelberg: Springer, 2000, 341 S., DM 29,80,-
http://www.springer.de
Das deutsche Steuerrecht ist unübersichtlich, kompliziert und nicht nur auf den ersten Blick wenig durchschaubar. Der Einstieg in die Materie daher nicht einfach. Das Buch von
Kreft meidet - der Intention der Buchreihe "schnell erfaßt" folgend -, alles überflüssige Beiwerk. Es ist ein Grundlagenbuch, das dazu verhelfen soll, sich die Grundstrukturen
des Steuerrechts intensiv zu erarbeiten, ohne deren Verständnis Detailwissen nicht erworben werden kann. Dies leistet das Buch in souveräner Weise. Es schafft Verständnis für
eine schwierige Materie und macht sie durchschaubar, indem der Blick auf die Gesamtzusammenhänge gerichtet wird. Ist diese Basis erst einmal gesichert, kann eine Vertiefung in
jede gewünschte Richtung erfolgen. Das Buch lädt daher in erster Linie zum Selbststudium ein. Sämtliche Gesetzesänderungen sind eingearbeitet. Auch die Reformvorhaben, wie
insbesondere die geplante Unternehmenssteuerreform sind bereits ansatzweise berücksichtigt. Der Vorteil des Buches besteht darin, daß es nichts voraussetzt und damit auch für
juristische "Laien" interessant ist. Immerhin sollte sich zumindest der (angehende) Jurist in die Lage versetzen, das Steuerrecht wenigstens im Überblick zu beherrschen, da
zumindest der praktisch tätige Rechtsanwalt steuerrechtliche Kenntnisse (aus eigenem Interesse) nicht entbehren kann, auch wenn Steuerrecht im Assessorexamen kein Pflichtfach
ist (Ausnahme: Bayern). Immerhin ist das Steuerrecht eine deutliche "Rechtsquelle" der Vertragsgestaltung, nicht nur - aber vor allem - im Unternehmensrecht. Praktischerweise
wird in diesem Werk miterläutert, wie man eine Steuererklärung angehen muß, zumal die betreffenden Formulare gleich mit abgedruckt sind. Auch kann es nicht falsch sein, im
Grundsatz zu wissen, was der eigene Steuerberater macht, sofern man die Dienste eines solchen in Anspruch nimmt.
Das Buch enthält eine Fülle von Schaubildern, die die Grundstrukturen auch optisch gut vermitteln. Zahlreiche Beispiele sind eingefügt. Kontrollfragen am Ende eines jeden
Kapitels erleichtern die Lern- und Verständniskontrolle. Das Sachregister enthält zugleich eine Erläuterung der maßgeblichen steuerrechtlichen Begriffe und ist damit
gleichzeitig Glossar. Zwar ist der Stoff so dargestellt, daß nicht unbedingt eine Textsammlung steuerrechtlicher Vorschriften beigezogen werden muß, doch ist dies zumindest
dem juristischen Leser zu raten, gleichwohl es etwa im Einkommenssteuerrecht nicht selten ist, daß Normen über mehrere Seiten gehen. Zur Vertiefung wird regelmäßig nur auf ein
Buch hingewiesen (Tipke/Lang, Steuerrecht, 18. Aufl., Köln, 1998). Ob die Vertiefung aber gleich anhand dieses nicht ganz leicht zu rezipierenden "Klassikers" der deutschen
Steuerrechtslehre erfolgen sollte, ist - je nach Lektüreziel -, eine andere Frage. Der Verfasser, der leichthändig und sehr verständlich formuliert, rät dazu auch nur nach
eingehender Lektüre des gesamten Buches.
Zunächst einmal wird die Stellung des Steuerrechts in der deutschen Rechtsordnung systematisch verordnet und die Rechtsanwendung im Steuerrecht erläutert. Wer die
grundlegenden Kenntnisse des Verwaltungsrechts erworben hat, dem wird die Lektüre leichter fallen, wie auch die Ausführungen zur Fallbearbeitung im Steuerrecht zeigen, die im
Anhang in Form einer steuerrechtlichen Klausurenlehre vertieft werden. Das erworbene Wissen, kann daher praktischerweise unmittelbar im Anschluß an die Lektüre "erprobt"
werden. Diese Verbindung von Lehrbuch und Fallsammlung scheint sich immer weiter durchzusetzen. Es ist erfreulich das der Verlag - übrigens seit Jahren! - allen seinen
Studienbüchern eine Karte beilegt, die es ermöglicht, Kritik zu üben und Verbesserungvorschläge zu machen (inklusive einer Semesterverlosung). Die Reihe "schnell erfaßt"
enthält ausschließlich strukturorientierte Übersichtsdarstellungen, die methodisch nach den Erkenntnissen der psychologischen Lerntheorie ausgerichtet sind.
Auch das Steuerrecht zerfällt in AT und BT, so daß zunächst einmal der "Allgemeine Teil" des Steuerrechts dargelegt wird. Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung
für besondere Leistungen der Verwaltung darstellen (Abgrenzung zu Gebühren, Beiträgen und Kosten), die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt werden, zur
Erzielung von Einnahmen dienen und allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand erfüllt ist, an den das Gesetz eine Leistungsverpflichtung knüpft. Diese nicht ganz leicht
zu merkende Definition wird durch ein strukturiertes Schaubild dem Leser transparent gemacht. Erst das strukturorientierte Aufspalten derartiger Definition, macht diese
letztlich lernbar. Der Leser erfährt alles Wesentliche zum Steuerverfahren, zur Festsetzung und natürlich auch zu den Fragen der Festsetzungsverjährung. Die Ausführungen
werden durch ausgezeichnete Prüfschemata zum Rechtsschutz im Steuerverwaltungsverfahren und im Steuerprozeß ergänzt, die sowohl als Aufbauschemata in der Steuerrechtsklausur
verwendet werden können, als auch als Checkliste bei der praktischen Arbeit. Um zu verhindern, daß ein Steuerbescheid rechtskräftig wird (auch um sich ggf. die Vorteile
künftiger Gesetzesänderungen zu erhalten), ist Einspruch einzulegen, dem bei Nichtabhilfe und erfolglosem Vorverfahren die finanzgerichtliche Klage folgt, ganz ähnlich der
verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzkonzeption. Die "Wahl" der statthaften Klageart entspricht dem System der VwGO. Derartige Ähnlichkeiten erleichtern das Erlernen aller neuen
Strukturen ("Baukastenprinzip"). Am Ende eines jeden Kapitels findet sich eine Zusammenfassung, die auch dem schnellen Repetieren dienen kann.
Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem besonderen Steuerrecht, hier insbesondere im Einkommenssteuerrecht (mit Körperschaftssteuer) und Umsatzsteuerrecht. Die
Darstellung folgt den drei Schritten der Einkommenssteuerermittlung: Feststellung des Adressaten, Feststellung des Umfangs der Besteuerung und Festsetzung des zu zahlenden
Steuerbetrages. Die Darstellung folgt generell soweit wie möglich dem Prinzip "Einfachheit". Dies gilt auch für den komplexen Bereich der einkommenssteuerrechtlichen
Gewinnermittlung, bei der zwischen Gewinnermittlung mit und ohne Betriebsvermögensvergleich zu unterscheiden ist. Die Gewinnermittlungsmethoden hängen davon ab, ob nach der
Klassifizierung der sieben Einkunftsarten eine Gewinn- oder Überschußeinkunftsart vorliegt. Liegt eine Gewinneinkunftsart vor, ist der Betriebsvermögensvergleich die Regel,
die Ermittlung ohne Vermögensvergleich die Ausnahme, die von der Anwendbarkeit bestimmter Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften abhängt. Auf einen
Betriebsvermögensvergleich kann daher nur verzichtet werden, wenn das Verpflichtungssubjekt nur zu einer einfachen Einnahme-Überschuß-Rechnung verpflichtet ist. Diese
Zusammenhänge werden von ganz ausgezeichneten Schemata verdeutlicht, deren Verdeutlichungseffekt hoch ist. Die Ausführungen über die Bewertungsgrundsätze muß der "Einsteiger"
sicher mehrfach lesen. Anhand der sieben Einkunftsarten wird ein Überblick über das Einkommenssteuerrecht gegeben, der strukturierter kaum sein könnte. Auch der recht
unübersichtliche Bereich der Körperschaftssteuer wird in aller Kürze überaus verständlich dargestellt. Kapitalgesellschaften können nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben, so
daß hier das Einkommen den Einkünften mit einigen Modifikationen entspricht. Diese Modifikationen, die erst dem Fortgeschrittenen wirklich zugänglich sind, werden in der
Darstellung weithin ausgespart. Nichtsdestoweniger wird die Grundlage vermittelt, sich in diesem schwierigen Sektor zu bewegen, der auch die Gesellschaftsvertragspraxis
weithin steuert. Ein kurzer Ausblick auf die kommende Unternehmenssteuerreform rundet dieses Kapitel ab. Über die wirklichen Einzelheiten läßt sich, wie der Verfasser treffend
meint, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur spekulieren.
Besonders gründlich ist die Darstellung der Umsatzsteuer, die regelmäßig Gegenstand steuerrechtlicher Prüfungsarbeiten ist und daher eingehend beherrscht werden sollte. Das
deutsche Recht kennt mehrere Unternehmensbegriffe (wie bürgerliches Recht, Handelsrecht, Bilanzrecht, Konzernrecht, Lauterkeits- und Kartellrecht nahelegen). Der
umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff ist sicher der weiteste Begriff dieser Art des deutschen Rechts, wird doch jede nachhaltige auf Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit
darunter verstanden., selbst wenn eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Auch europarechtliche Aspekte werden in die Darstellung einbezogen. Besonders praxisrelevant sind die
Ausführungen zum Vorsteuerabzug, der sicherstellt, daß der unternehmerische Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen nicht mit der Umsatzsteuer belastet wird. Die
Abzugsvoraussetzungen werden auch hier in einem sehr übersichtlichen Schema erfaßt. Je ein Kapitel über bewertungsgesetzabhängige Steuerarten (Erbschafts- und
Schenkungssteuer; Gewerbesteuer; Grundsteuer) und spezielle Verkehrssteuern runden die Darstellung des besonderen Steuerrechts ab.
Es mag verwunderlich sein, aber diese knappe Darstellung bietet überdies noch eine geraffte Darstellung des internationalen Steuerrechts, also des nationalen Steuerrechts, das
sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Vorgänge befaßt und sich an den (unter Umständen kollidierenden) Prinzipien der weltweiten Besteuerung und der
Quellenbesteuerung ausrichtet. Mit der Kollision ist das Problem der Doppelbesteuerung angesprochen, das kurz aber prägnant behandelt wird, so daß der Leser nach der Lektüre
wenigstens weiß, worum es dabei geht, nämlich um bilaterale Vereinbarungen über den Vorrang staatlicher Steuerhoheit im Kollisionsfall. Die Probleme des Außensteuergesetzes
und des Auslandsinvestmentsgesetzes werden angesichts ihrer Komplexität nur gestreift, aber wenigstens kurz erläutert, damit der Leser das Problem einordnen kann.
Dem Verfasser ist es gelungen ein - inzwischen eingeführtes - Lernbuch zu schaffen, das völlig strukturorientiert in aller Kürze die fundamentalen Grundlagen des deutschen
Steuerrechts behandelt, ohne sich in Einzelheiten zu verzetteln. Damit hält das Werk, was die Reihe verspricht und bietet überdies eine interessante und kurzweilige Lektüre,
die jederzeit anhand weiterer Lehrbücher vertieft werden kann. Wer dieses Buch durcharbeitet, kann beginnen sich im "System" des deutschen Steuerrechts zu bewegen. Mehr kann
eine Einführung nicht leisten!
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