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Artikel 173
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Ralf Hansen
Grundfragen des Europarechts
Eine Rezension zu:
Koenig, Christian/Haratsch, Andreas
Europarecht
2. Aufl., Tübingen: Mohr (Siebeck) bei UTB, 1998
(I)
Koenig, Christian/Pechstein, Matthias (Hrsg.)
Entscheidungen des EuGH - Studienauswahl
Tübingen: Mohr (Siebeck) bei UTB, 1998
(II)
http://www.mohr.de
http://www.utb.de
I.
Koenig/Haratsch haben inzwischen Ihre frühere “Einführung in das Europarecht” in zweiter Auflage unter dem Titel “Europarecht” herausgebracht. Die
Erweiterung und Verdichtung der Darstellung rechtfertigt die Umbenennung des Titels. Das Buch wurde vollständig überarbeitet und in einigen Teilbereichen völlig reformuliert.
Insbesondere auch die in einigen Rezensionen kritisierte knappe Darstellung der Grundfreiheiten nach dem EGV wurde erheblich erweitert und intensiviert. Das Buch ist zwar auf
Stand von April 1998, berücksichtigt aber die konsolidierte Fassung von EUV und EGV durch die Änderungen des “Vertrages von Amsterdam” und ist damit voll
rezipierbar. Grundlegende Neuerungen werden sich erst im Jahr 2000 ergeben, da auf dem Kölner Gipfel vom 03./04.06.1999 beschlossen wurde für das Frühjahr 2000 eine
Regierungskonferenz einzuberufen, die Fragen der organisatorisch-strukturellen Reform widmen wird (Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission/Stimmenwägung im
Rat/Ausweitung von Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit/weitere notwendige Vertragsänderungen insbesondere im Zusammenhang mit der “Agenda 2000” und der
Osterweiterung der EU). Der bei Abfassung des Manuskripts noch gegebenen Übergangssituation wurde durch eine “Doppelzitierung” Rechnung getragen, die sowohl den
“Vertrag von Maastricht” als auch die Änderungen durch den “Vertrag von Amsterdam” erfaßt, der inzwischen zum 01.05.1999 in Kraft getreten ist. Die
Änderungen sind in jeder Hinsicht vollständig eingearbeitet. Das Buch ist zudem sehr benutzerfreundlich gestaltet und primär auf eine studentische Klientel zugeschnitten, die
das Europarecht auch im Pflichtfach beherrschen muß. Darüber hinaus ist es aber für jeden von Interesse, der sich für diese Materie interessiert.
Nach jedem Kapitel erleichtern Merksätze die Lernkontrolle und die Übersicht. Literaturhinweise am Ende eines jedes Unterkapitels in einem überschaubaren Ausmaß runden die
Kapitel ab. Randnummern erleichtern die Zitierung. Systematischer Ansatzpunkt ist die “tertiäre Struktur” der heutigen “Unionsarchitektur”, die sich in
Kompetenzen nach dem EUV, dem EGV und der intergouvernementalen Struktur von GASP und ZBJI spaltet. Nur die Kompetenzen des EGV sind supranational, weshalb nur Rechtsakte der
EG grundsätzlichen (im Rahmen der “Solange-Schranke”) Vorrang vor nationalstaatlichem Recht haben. Die EU demgegenüber ist eine völkerrechtliche
Kooperationsplattform, die sich der Organe der EG “bedient”, aber gegenüber der EGV im Rahmen des Kohärenzgebots Vorrang genießt. GASP und ZBJI haben eine rein
intergouvernementale Funktion. Bereits im Vorwort weisen die Autoren auf die Gefahr hin, hier (Kompetenz-) Verwechslungen vorzunehmen, wie sie in der Presse leider üblich
geworden sind. Nach einer Einführung in die Konstruktionsprinzipien der EU und EG, folgt ein Kapitel über die Geschichte der europäischen Idee, das ausgezeichnet in die
Hintergründe einführt, sich allerdings mit der Darlegungen in Pechstein/Koenig, Die Europäische Union, 2. Aufl., Tübingen: Mohr (Siebeck) nicht unerheblich überschneidet, was
kein Mangel ist. Es folgt eine Darstellung der wesentlichen Grundprinzipien, ausgehend vom “Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung” (die EG hat keine
Kompetenz-Kompetenz wie die Nationalstaaten mangels nationaler Souveränität) und dem Subsidiaritätsprinzip, das nur bei konkurrierenden Kompetenzen von EG und Nationalstaat,
aber nie bei den allerdings seltenen ausschließlichen Kompetenzen zum Tragen kommt. Schließlich auch das tragende europarechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip erläutert. Das
Verhältnis von Europäischen Gemeinschaften und Nationalstaaten wird ebenso eingehend behandelt, wie die Organe der EG, die Rechtsquellen, die verschiedenen Rechtsakte (von
denen Verordnung und Richtlinie die wichtigsten sind) und das komplizierte Rechtsetzungsverfahren unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments, abgestuft in drei verschieden
intensive Beteiligungsarten (Anhörung/Zusammenarbeit/Mitentscheidung). Die Ausführungen zum Rechtsschutz vor EuG und EuGH stammen von Claude Sander und umfassen alle
Klagearten, von denen das Vertragsverletzungs- und das Vorabentscheidungsverfahren in der Praxis die wichtigsten sind (näher Koenig/Sander, Einführung in das EG-Prozeßrecht,
Tübingen: Mohr, 1997). Eingehend behandelt werden auch die äußerst prüfungsrelevanten Probleme der Haftung der EG und der Mitgliedsstaaten wegen der Setzung legislativen
Unrechts aufgrund Nichtumsetzung (Teilnichtumsetzung) von Sekundärrecht nach Ablauf der Umsetzungsfrist insbesondere bei Richtlinien. Hier rückt aber zunehmend auch der
Verstoß gegen Primärrecht in das Blickfeld, wie “Brasserie de Peucheur” gezeigt hat. Selbstredend werden (im vierten Kapitel) auch die Probleme von
Unionsbürgerschaft, Wahlrecht und Petitionsrecht erörtert. Dem schließen sich grundlegende Ausführungen zu den Grundfreiheiten an, die für die Entwicklung der EG
bahnbrechenden Charakter hatten und haben, aber letztlich nur in Kenntnis der einschlägigen Judikatur des EuGH in ihrer ganzen Normwirkung nachvollziehbar sind. Entsprechend
der zentralen Funktion des EuGH im europäischen Rechtssystem ist die einschlägige Rechtsprechung desselben in allen Bereichen eingearbeitet. Die Nachbearbeitung wird durch die
ergänzend angebotene Fallsammlung (s. unten unter II.) erheblich erleichtert. Nur abrißartig werden die einzelnen Politiken der EG behandelt, wobei heute Wettbewerbs-,
Währungs-, Umwelt-, Agrar- und gemeinsame Handelspolitik im Vorde
Das Werk ist in jeder Hinsicht informativ und jedem zu empfehlen, der sich entweder in das Europarecht einarbeiten will oder aber die Grundlagen - etwa vor den Examen -
wiederholen will. Mit der Neuauflage liegt eine kompakte Darstellung vor, die aufgrund der problematisierenden Darstellung sicher auch das Interesse des Fachpublikums
weckt.
II.
Gleichzeitig mit der Neuauflage wurde mit der ausgezeichneten Fallsammlung oder in Neudeutsch: Case-Book von Koenig/Pechstein die Lektüre des o.g. Werkes erheblich
erleichtert. Sie ist aber auch ergänzend zu jedem anderen Lehrbuch des Europarechts heranziehbar. Wer sich mit Europarecht beschäftigt, kann das Studium der einschlägigen
Judikatur nicht vernachlässigen. Manche Normen wurden erst durch die Rspr. des EuGH in ihrem normativen Gehalt geklärt, wie etwa das Beispiel der Warenverkehrsfreiheit zeigt.
Wer auswählt, muß vieles weglassen. Den Herausgebern kann aber bescheinigt werden, daß die Auswahl insbesondere für studentische Belange gut getroffen wurde, wie
beispielsweise das Recht der Warenverkehrsfreiheit zeigt. Diesbezüglich fehlt keine der “klassischen” Entscheidungen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist eine
Konkordanz der geänderten Vertragsnormen vorangestellt. Selbstredend konnten die Entscheidungen nicht in voller Länge abgedruckt werden. Zu jeder Entscheidung findet sich aber
eine sehr prägnante Einführung, die in die rechtlichen Probleme der Falles erläuternd einführt und sie europarechtsystematisch einordnet. Anschließend folgt eine kurze Skizze
des Sachverhalts, dem die wesentlichen Auszüge der tragenden Gründe folgen. Die Einführungen können allein schon als Problemrepetitorium benutzt werden. Auf engstem Raum sind
alle examensrelevanten Probleme aufgeführt. Die Einteilung ist klar und systematisch überzeugend. Den Problemkreisen des Verhältnisses von Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten
unter Einbeziehung der Probleme des Verwaltungsvollzuges (mit den Überlagerungen der deutschen VwGO), folgen Entscheidungen zur Rechtsquellenproblematik. Repräsentativ ist die
Rspr. zu den Grundrechten aufgeführt, die nicht mehr überschaubar ist. Es folgen Entscheidungen zum sekundären Gemeinschaftsrecht mit Schwerpunkt auf den Richtlinien, wobei
hier Stichworte wie unmittelbare Wirkung und (vertikale und horizontale) Drittwirkung genügen müssen. Die Probleme des Abschlusses völkerrechtlicher Abkommen durch die EG
(nicht: EU!) sind ebenso berücksichtigt, wie Auslegungsprobleme. Zu den Problemen der Haftung für legislatives Unrecht finden sich die vier bahnbrechenden Entscheidungen, die
für immer mit den Namen “Francovich” und “Brasserie de Peucheur” verbunden sein werden. Rechtsschutzprobleme vor dem EuGH werden ausgiebig
thematisiert, was die Sammlung auch für Referendare mit dem Schwerpunkt Europarecht interessant macht. Umfassend ist die Dokumentation der “Klassiker” bei den
Grundfreiheiten; Stichworte wie “Dassonville”, ´”Buy Irish” und “Keck” bei der sehr klausurenrelevanten Warenverkehrsfreiheit sollen hier
ausreichen. Auch das Wettbewerbsrecht und das gegenwärtig vieldiskutierte Beihilferecht ist mit grundlegenden Fällen vertreten. Zum Schluß finden sich noch drei Entscheidungen
zum europäischen Umweltrecht, dem das nationale Recht zahlreiche Impulse verdankt. Ein Entscheidungsregister rundet den Band ab.
Der Band könnte für die begleitende Lektüre der Europarechtsvorlesungen zur Mindestausstattung werden. Wer die wesentlichen Entscheidungen in komprimierter Form sucht, wird
mit diesem Band bestens bedient. Mehr kann man nicht verlangen, die Verarbeitung der Lektüre kann einem Niemand abnehmen.
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