Ralf Hansen
Schwerpunkte des Steuerrechts
Eine Rezension zu:
Dieter Birk
Steuerrecht
Reihe: Schwerpunkte
3. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2000, 398 S, DM 48,-
ISBN 3-8114-2336-6
http://www.huethig.de
Der Band des bekannten Münsteraner Ordinarius für Steuerrecht (http://www.uni-muenster.de/Jura.steuerR) richtet sich in erster Linie an Wahlfachstudenten und
Rechtsreferendare mit dem Schwerpunkt Steuerrecht (in Bayern ist Steuerrecht im zweiten Staatsexamen Pflichtfach). Dabei sind Gesamtdarstellungen des Steuerrechts immer von
einem Handikap gekennzeichnet: Angesichts der mitunter hektischen Aktivitäten des Gesetzgebers im Steuerrecht veralten sie in Teilen schnell. Dies macht rasch
aufeinanderfolgende Neuauflagen notwendig. Mußte bereits in die Vorauflage das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 umfassend eingearbeitet werden, weshalb schon in der
Vorauflage gegenüber der ersten Auflage kaum eine Seite unverändert bleiben konnte, war diesmal das StSenkG einzuarbeiten. Dieses Gesetz bringt erhebliche Veränderungen im
Bereich des Unternehmenssteuerrechts, die bereits zum 01.01.2001 in Kraft getreten sind. Das Buch ermöglicht den Zugang zum Steuerrecht ohne Voraussetzungen und ist damit
als erstes Einführungswerk konzipiert, das den Aufwand für die Studierenden für das Wahlfach senkt, zumal die Prüfung des Wahlfaches in Nordrhein-Westfalen in der mündlichen
Prüfung etwa zehn Minuten ausmacht. Die Darstellung konzentriert sich auf die Vermittlung der wesentlichen Strukturen dieses komplexen Rechtsgebietes. Der Verfasser gibt
selbst Tips für den eiligen Leser und schlägt diesem vor, zunächst Teil 3 (Einkommens- und Ertragssteuern) durchzuarbeiten und dann Teil 2 (Steuerschuld- und
Verfahrensrecht) anzuschließen.
Der Aufbau ist überzeugend und beginnt mit der Darlegung der geschichtlichen Grundlagen des Steuerrechts und den Grundprinzipien der Besteuerung. Die modernen Steuersysteme
sind von komplexen Vielsteuersystemen gekennzeichnet, was eine Tendenz zu möglichen Vereinfachungen nicht ausschließen sollte. Wie insbesondere die zahlreicher werdenden
Urteile des BVerfG zu steuerrechtlichen Fragen zeigen, bestehen intensive Bezüge zum Verfassungsrecht, hier insbesondere zum Gleichheitsgrundsatz. Entsprechend intensiv ist
die Darlegung der verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Steuersystems. Das GG enthält im Gegensatz zu Art. 134 WRV nicht den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der
Besteuerung, jedoch treffen steuerliche Eingriffe immer auf grundrechtliche Gesetzesvorbehalte und können daher nur durch Gesetz erfolgen. Art. 3 Abs.1 GG erfordert die
Statuierung eines "Nettoprinzips", wobei allerdings ein erheblicher gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum besteht, der jedoch durch Art. 6, 12 und 14 GG noch weiter
eingeschränkt wird. Angesichts der zunehmenden Relevanz des Europarechts im Steuerrecht konnte auch ein noch recht kurzes Kapitel zu "Steuern in Europa und im
internationalen Wettbewerb" nicht ausgeklammert werden. Steuervorschriften betreffen auch europäische Grundfreiheiten. Der EuGH hatte bereits in zahlreichen Verfahren
nationale Regelungen an den Maßstäben der Grundfreiheiten und an den Diskrimierungsgrundsätzen zu messen. Die diffizile Problematik der Doppelbesteuerungsabkommen wird kurz
angesprochen; sie kann nicht Gegenstand eingehender Darlegungen in einem Grundlagenwerk sein.
Das Steuerverhältnis ist ein Schuldverhältnis zwischen Staat und Steuerpflichtigem. Der Steueranspruch des Staates entsteht, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, an dem
das Gesetz eine Steuerzahlungspflicht angeknüpft hat. Die Grundlagen dieser in der AO geregelten Materie sind dem bürgerlichrechtlichen Schuldrecht mit entsprechenden
Modifikationen deutlich nachgebildet und werden von Birk in der Grundlegung zum Steuerschuldrecht systematisch entfaltet. Die verfassungsrechtliche Rückwirkungsproblematik
erfährt eine übersichtliche Darstellung. Besonders gelungen ist das Schema zur persönlichen Haftung für Steuerschulden mit dem vorgeschlagenen Prüfschema. Gerade die
zahlreichen Prüfungsschemata und die eingefügten Fälle mit Lösungen machen den hohen Wert dieses "Lernbuches" aus, das trotz der zahlreichen Umarbeitungen nur 2 Seiten an
Umfang zugenommen hat. Die Umsetzung der steuerrechtlichen Kenntnisse ist nur möglich bei eingehender Kenntnis des Steuerverfahrensrechts, das in der AO geregelt ist. Die
Darstellung ist so klar und verständlich, daß ihr Verständnis keine Mühe bereiten dürfte, zumal deutliche Parallelen zum Verwaltungsverfahrensrecht bestehen. Auch hier steht
ein Verwaltungsakt im Zentrum, der aber als Steuerverwaltungsakt bezeichnet wird. Das vorgeschlagene Aufbauschema weicht nur wenig vom verwaltungsverfahrensrechtlichen
Prüfschema ab. Der Art und Umfang der Steuerpflicht werden durch Steuerbescheid festgesetzt, der Steuerverwaltungsakt ist, aber keineswegs endgültig festgesetzt werden muß.
Die einzelnen Formen des Steuerbescheides werden plastisch und nachvollziehbar erklärt. Der Vorbehalt späterer Änderung ist aber praktisch der Regelfall. Besonders
hervorzuheben ist die prüfungsrelevante Darstellung des Rechtsschutzes im Steuerverfahrensrecht. Auch hier bestehen wieder deutliche Parallelen zum Verwaltungsverfahrens-
und Verwaltungsprozeßrecht. Der "Widerspruch" gegen den Steuerbescheid heißt im Finanzverwaltungsverfahren "Einspruch" und löst ebenfalls grundsätzlich ein Vorverfahren aus,
dessen Abschluß Sachurteilsvoraussetzung für die Zulässigkeit der Klage vor dem zuständigen Finanzgericht ist, das seine Zuständigkeit von Amts wegen prüft, § 358 AO. Der
"Widerspruchsbescheid" heißt hier Einspruchsentscheidung. Der Einspruch hat aus einsichtigen Gründen ("Einlegung sog. "querulatorischer" Einsprüche zwecks Zeitgewinn)
keinerlei aufschiebende Wirkung und damit keinen Suspensiveffekt. Daran übt Birk zutreffende rechtspolitische Kritik, da nicht einsehbar ist, daß der völlige Ausschluß des
Suspensiveffektes bei Steuerverwaltungsakten, die keine Zahlungsverpflichtung zum Gegenstand haben, mit dem Regelungszweck zu vereinbaren ist. Bei ernstlichen Zweifeln an
der Rechtmäßigkeit kann allerdings auch im finanzgerichtlichen Verfahren eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Die Darstellung ist knapp, klar und in praxi
sofort umsetzbar. Sie dürfte auch für Rechtsanwälte interessant sein, die sich einarbeiten müssen.
Der dritte Teil systematisiert die Grundsätze der Steuern auf Einkommen und Ertrag. Die historische Einführung zeigt, daß die Einkommenssteuer ein Produkt der Moderne ist,
erstmals 1799 in England eingeführt und erst 1851 in Preußen. Die Basisnorm ist § 2 Abs.5 EStG. Entsprechend wird zunächst das Einkommensermittlungsprinzip der sieben
Einkunftsarten eingehend vorgestellt und voraussetzungslos erläutert, wobei zwischen Gewinneinkünften und Überschußeinkünften zu unterscheiden ist, die sich nach dem bereits
erwähnen Nettoprinzip richten, daß aber von zahlreichen, eingehend erläuterten, Ausnahmen durchbrochen wird, die ebenfalls transparent gemacht werden. Verständlich dargelegt
wird auch der komplizierte Einkommenssteuertarif, § 32 a EStG, unter Einbeziehung des Ehegattensplittings. Eine verhältnismäßig breite Darstellung finden die verschiedenen
Einkunftsarten, bei denen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 - 17 EStG, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) und nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
im Zentrum stehen. Die zahlreichen Fälle und Berechnungsbeispiele machen die Darstellung anschaulich. Es ist zu empfehlen, die Berechnungen nachzuvollziehen. Mehrfach wird
der interessierte Neueinsteiger allerdings die Ausführungen über die Einkunftsermittlung durcharbeiten müssen, bei denen insbesondere der Betriebsvermögensvergleich eine
zentrale Rolle in Prüfung und Praxis spielt. Hier sind Grundkenntnisse in Buchführung und Bilanzierung sicher von Vorteil. Die Darstellung zu den Werbungskosten und
Sonderausgaben dürften sogar den Praktiker interessieren.
(Nicht nur) für künftige Unternehmer ist insbesondere der Grundriß des Unternehmenssteuerrechts interessant. Für die Besteuerungen der Personengesellschaft existiert im
Gegensatz zu den Körperschaften kein eigenes Gesetz, lediglich die §§ 15, 16a, 16, 18 EStG enthalten Sondervorschriften, da die Zurechnung der Gewinne unmittelbar an die
Mitunternehmer/Gesellschafter erfolgt, auch wenn die Personengesellschaft selbst Steuerobjekt ist. Besondere Probleme bereitet dabei die Besteuerung von
Sonderbetriebsvermögen, die zwar dem Gesellschafter selbst zugerechnet werden, aber der Gewinnerzielung der Gesellschaft dienen. Auch hier ist in der Darstellung keine Lücke
zu entdecken. Auf die teilweise erheblich vom bürgerlichen Recht abweichende Terminologie wird stets hingewiesen. Die Gewerbekapitalsteuer wird selbstredend berücksichtigt.
Ausführungen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer und zur Umsatzsteuer runden diesen überzeugenden Band ab.
Erhebliche Veränderungen waren in der Darstellung des Körperschaftssteuer vorzunehmen, die sehr präzise über den Wechsel von Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
informieren. Hier weist Birk auf die fehlende Europatauglichkeit des Anrechnungsverfahrens hin, das - jenseits von Gerechtigkeitserwägungen - eine deutsche Besonderheit
darstellte. Hier hat die Internationalisierung der Wirtschaft verbunden mit der "Standortproblematik" einen erheblichen Druck auf den Gesetzgeber ausgelöst, der zu einem
Systemwechsel geführt hat, zumal eine politische Entlastung der Unternehmen unvermeidlich war. Birk führt den Leser auch in die rechtspolitischen Wertungen ein, die dem
Systemwechsel zugrundeliegen, da die Normen sonst nicht richtig gehandhabt werden können. Auch für Steuerspezialisten interessant dürfte seine verfassungsrechtliche
Beurteilung sein. Entgegen anderen Stimmen hält Birk die Neuregelung nicht für willkürlich und damit für verfassungskonform. Die Folgen des Systemwechsels werden in allen
notwendigen Facetten dargestellt.
Das vorliegende Einführungswerk zählt zu den führenden seiner Art zählen und ist zur Prüfungsvorbereitung sicher ein Werk der ersten Wahl.
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