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Artikel 1541
Ralf Hansen

Ein praxisbezogener Überblick über das Familienrecht

Eine Rezension zu:

Thalmann/May

Praktikum des Familienrechts


4. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2000, 313 Seiten, DM 44,-ISBN 3-8114-9902-5

http://www.huethig.de


Das nach zehn Jahren endlich wieder erschienene Werk erlaubt eine rasche umfassende Einarbeitung in das Familienrecht, das sich in dieser Zeit erheblich bewegt hat, nicht zuletzt aufgrund der massiven Änderungen der Gesetzeslage 1998 und aufgrund einer rasanten Entwicklung der Rechtsprechung. Die beiden Autoren sind Spezialisten und Richter am Oberlandesgerichts Karlsruhe, an Familiensenaten tätig. Die jahrzehntelange praktische Erfahrung der Autoren prägt diese Darstellung, die von überflüssigem Ballast frei ist und sich auf die wirklich wesentlichen Grundlagen konzentriert. Entsprechend breit ist die Zielgruppe, die vom Stationsreferendar über Rechtsanwälte bis zu Richtern führt und einen überaus aktuellen Überblick über das Familienrecht bietet. Bieten die meisten Darstellungen des Familienrechts eine eher getrennte Darstellung des Verfahrensrechtes und des materiellen Familienrechtes, gehen die beiden Autoren einen anderen Weg und versuchen - mit bestem Erfolg - soweit wie möglich die Darstellung des materiellen Rechts in die Darstellung des Verfahrensrechts zu integrieren.

Nach einer kurzen Einführung in die Grundstrukturen des Familienrechts und dem Verhältnis von Verwandtschaft und Schwägerschaft folgt zunächst eine profunde und sehr gestraffte Darstellung des Prozeßrechts in Familiensachen. Die Besonderheiten des Verfahrens in Familiensachen werden hier in Abweichung vom Regelfall der ZPO dargestellt. Von besonderem Interesse sind hier Fragen des jeweils anwendbaren Prozeßrechts. Ob das FGG oder die ZPO für Familiensachen i.S.v. § 621 ZPO gilt, oder aber eine „Gemengelage“ vorliegt, entscheidet sich nach der gut erklärten, nicht gerade leicht handhabbaren Norm des § 621 a ZPO.Ähnliches gilt für die Darlegungen der Grundprinzipien des Verbundprinzipes des § 623 ZPO. Erhebliche Modifikation gegenüber dem „normalen“ Zivilprozeßrecht ergeben sich, wie § 616 I ZPO zeigt, aus der Statuierung des Untersuchungsgrundsatz anstelle der Dispositionsmaxime, der jedoch - wie an einem schönen Beispiel gezeigt wird - den Grenzen des § 616 II ZPO unterliegt. Jedenfalls werden die §§ 621 ff ZPO in all ihren Facetten dargestellt. Es finden sich auch einige Hinweise zur Tenorierung nach § 629 d ZPO. Hier hätten einige Beispiele die Ausführungen vielleicht plastischer gemacht. Besonders lesenswert, weil klar strukturiert, sind die Ausführungen zu den zahlreichen einstweiligen Verfügungen im Familienrecht, eine Materie die komplexer nicht sein könnte, aber didaktisch sehr gut aufbereitet wird. Immerhin enthält § 620 neun Möglichkeiten für einstweilige Anordnungen, die von der einstweiligen Verfügung abzugrenzen ist. Von hohem Interesse für die Praxis dürfte auch die komprimierte Darstellung zur Streitwertberechnung sein.

Nach einer knappen Darstellung der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Ehescheidung und der Eheaufhebungs-; Feststellungs- und Eheherstellungsklage behandeln die Autoren die „anderen“ Familiensachen, in deren Zentrum die Eltern-Kind-Beziehung steht. Hier haben sich 1998 erhebliche Veränderungen der Gesetzeslage, insbesondere der §§ 1666 ff BGB ergeben, die vollständig eingearbeitet wurden. Selbstredend wird in diesem Zusammenhang auch das Umgangsrecht behandelt. In einem Annex analysieren die Autoren die Tendenzen der neueren Rechtsprechung zu diesem zwischen den Betroffenen sehr umkämpften Bereich nachdem das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall geworden ist. Auch die Autoren können indessen eine klare Linie nicht ausmachen, es gelingt ihnen aber die Hauptströmungen klar herauszuarbeiten, wobei auch das interessante Urteil des BGH Berücksichtigung findet (FamR 1999, 651), wonach eine Verletzung des Umgangsrechtes als Kindesentziehung nach § 235 StGB strafbar sein kann. Neuer Streit dürfte aber spätestens hinsichtlich der sorgerrechtlichen Konsequenzen einer Verurteilung entstehen.

Besondere Sorgfalt wurde auf die Behandlung von Unterhaltsansprüchen verwandt, die angesichts der hohen Praxisrelevanz sehr eingehend dargestellt werden. Mehrere Berechnungsbeispiele erleichtern die Beschäftigung mit dieser sehr komplexen Materie, die zudem zahlreiche sozialrechtliche Bezüge, nicht zuletzt zum Sozialhilferecht aufweist. Enthalten sind auch die „Berliner Tabelle“ und die „Düsseldorfer Tabellen“. Jedenfalls liegt ein deutlicher Schwerpunkt des Bandes auf den praktisch wichtigen Unterhaltsfragen. Diese Darlegungen werden ergänzt durch ein sehr strukturiertes Kapitel zur „Beseitigung und Abänderung von Unterhaltstiteln“, in dem die Unterschiede zwischen Abänderungs- und negativer Feststellungsklage sehr deutlich herausgearbeitet werden.

Nur in den Grundlagen behandelt wird der Versorgungsausgleich, der allerdings stets schwierige Fragen aufwirft. Ebenso das Ehewohnungs- und Hausratsverfahren. Sehr grundlegende Ausführungen finden sich zum ehelichen Güterrecht und zum Verfahren in Kindschaftssachen. Sehr lesenswert - für RAe wie für Richter - sind etwa auch die Ausführungen zur PKH in Familiensachen. Abschließend werden das spezifische Rechtsmittelrecht sehr konzentriert behandelt. Besonders interessant ist der Anhang. Dort werden in tabellarischen Übersichten zunächst die den Familiengerichten zugewiesenen Verfahren systematisiert, jeweils unter Nennung der Anspruchsgrundlage, der Zuständigkeit, der prozessualen Verfahrensart, Möglichkeiten des Verbundes, der Form der Entscheidung, Kosten, Rechtsmittel, Anwaltszwang und Eilverfahren. Dies erlaubt, sich einen raschen Überblick zu verschaffen, insbesondere unter dem häufig gegebenen Zeitdruck. Weitere Übersichten finden sich zum Verbundverfahren, zum einstweiligen Rechtsschutz und zu den Rechtsmitteln. Für die juristische Praxis sehr nützlich sind die beigegebenen Musterschriftsätze (Ehescheidungsantrag, Sorgerechtsübertragung, Unterhalt, Versorgungsausgleich) und Entscheidungsmuster (Verbundurteil), jeweils mit Erläuterungen.

Wer sich in die praktischen Fragen des Familienrechts einarbeiten muß, wird dieses Buch mit reichem Gewinn zur Hand nehmen, denn es bietet einen kompakten Überblick über eine sehr dynamische Materie, die in dieser Form selten ist.

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